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   OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99   

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https://dejure.org/1999,6311
OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99 (https://dejure.org/1999,6311)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.1999 - 26 U 10/99 (https://dejure.org/1999,6311)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 1999 - 26 U 10/99 (https://dejure.org/1999,6311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafanzeige; Strafverfahren; Falschangabe; Vergewaltigung; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 249; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StGB § 847; ; StGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 164 Abs. 1; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 25 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 186; ; ZPO § 91; ; ZPO § 344; ; ZPO § 331 Abs. 1; ; ZPO § 331 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen falscher Verdächtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
    Die Anzeige einer Straftat liegt nicht allein im Interesse des Opfers, sondern auch im Interesse des Staates, der zur Wahrung seiner Rechtsordnung und zur Erhaltung des Rechtsfriedens in die Lage versetzt werden muß, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen (vgl. RGSt 61, 400, 401; 66, 1; BVerfG NJW 1987, 1929).

    Allein wissentlich unwahre Angaben und leichtfertige Beschuldigungen sind von dem allgemeinen Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens und der Aufklärung von Straftaten nicht gedeckt (BVerfG NJW 1987, 1929; OLG Köln NJW 1997, 1247; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 193 Rdn. 15 m.w.Nw.; weitergehend Rudolphi in SK-StGB, § 193 Rdn. 17, der nur bewußt falsche Tatsachenbehauptungen zur Erhärtung eines Verdachts nicht gerechtfertigt nennt) und vermögen die Ehrverletzung nicht zu rechtfertigen.

    Leichtfertig aber wären die Angaben der Beklagten bei der Anzeigenerstattung und bei der Gegenüberstellung am 7. Oktober 1996 nur, wenn die Anzeige ohne erkennbaren Grund erstattet worden wäre (BVerfG NJW 1987, 1929) und die Beklagte tatsächlich keinerlei Anhaltspunkte dafür gehabt hätte, daß der Kläger der Täter gewesen ist (Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 193 Rdn. 15; OLG Köln NJW 1997, 1248 jeweils m.w.Nw.).

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
    Der Bundesgerichtshof hat von diesem Grundsatz aber für den Fall eine Ausnahme gemacht, daß die Rechtsgutsverletzung durch Ingangsetzen und Betreiben eines gesetzlich geregelten Verfahrens begangen worden ist (BGH NJW 1979, 1351 ff.).

    In diesen Fällen genießt das schadensursächliche Verhalten angesichts seiner verfahrensrechtlichen Legalität zunächst die Vermutung der Rechtmäßigkeit (BGH NJW 1962, 243, 245; NJW 1979, 1351, 1352).

  • BGH, 04.03.1957 - GSZ 1/56

    Straßenbahn - § 831 BGB, Unterscheidung objektive Rechtswidrigkeit - Schuld,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
    Zwar indiziert in der Regel die Beeinträchtigung eines der in § 823 Abs. 1 BGB erwähnten absoluten Rechtsgüter die Rechtswidrigkeit der Tathandlung (BGHZ 24, 21).
  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
    Die Grenzen des Zulässigen verlaufen hier nicht anders als im Rahmen von § 193 StGB erörtert (BGH NJW 1960, 476; E. Helle, NJW 1961, 1896 f.).
  • OLG Köln, 21.01.1997 - Ss 10/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
    Allein wissentlich unwahre Angaben und leichtfertige Beschuldigungen sind von dem allgemeinen Interesse an der Erhaltung des Rechtsfriedens und der Aufklärung von Straftaten nicht gedeckt (BVerfG NJW 1987, 1929; OLG Köln NJW 1997, 1247; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 193 Rdn. 15 m.w.Nw.; weitergehend Rudolphi in SK-StGB, § 193 Rdn. 17, der nur bewußt falsche Tatsachenbehauptungen zur Erhärtung eines Verdachts nicht gerechtfertigt nennt) und vermögen die Ehrverletzung nicht zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
    Leichtfertig aber wären die Angaben der Beklagten bei der Anzeigenerstattung und bei der Gegenüberstellung am 7. Oktober 1996 nur, wenn die Anzeige ohne erkennbaren Grund erstattet worden wäre (BVerfG NJW 1987, 1929) und die Beklagte tatsächlich keinerlei Anhaltspunkte dafür gehabt hätte, daß der Kläger der Täter gewesen ist (Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 193 Rdn. 15; OLG Köln NJW 1997, 1248 jeweils m.w.Nw.).
  • RG, 11.10.1931 - II 265/31

    1. Inwieweit sind die Grundsätze über Interessenabwägung und Leichtfertigkeit bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
    Die Anzeige einer Straftat liegt nicht allein im Interesse des Opfers, sondern auch im Interesse des Staates, der zur Wahrung seiner Rechtsordnung und zur Erhaltung des Rechtsfriedens in die Lage versetzt werden muß, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen (vgl. RGSt 61, 400, 401; 66, 1; BVerfG NJW 1987, 1929).
  • RG, 10.11.1927 - III 883/27

    Handelt der Täter schon darum zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 26 U 10/99
    Die Anzeige einer Straftat liegt nicht allein im Interesse des Opfers, sondern auch im Interesse des Staates, der zur Wahrung seiner Rechtsordnung und zur Erhaltung des Rechtsfriedens in die Lage versetzt werden muß, Straftaten aufzudecken und zu verfolgen (vgl. RGSt 61, 400, 401; 66, 1; BVerfG NJW 1987, 1929).
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