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   OLG Hamm, 16.02.2016 - 26 U 105/15   

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OLG Hamm, 16.02.2016 - 26 U 105/15 (https://dejure.org/2016,49885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.2016 - 26 U 105/15 (https://dejure.org/2016,49885)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - 26 U 105/15 (https://dejure.org/2016,49885)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2017, 142
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers durch einen Pkw

    7  Der Kläger hat auch den ihm obliegenden Beweis nicht geführt, dass für den Beklagten zu 1. eine Handlungsaufforderung bestand, seine Geschwindigkeit zu einem früheren Zeitpunkt zu reduzieren, von dem ab erkennbar war, dass der Kläger in seine Fahrspur treten würde (vgl. zur Beweislast OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016 - 26 U 105/15 Rn. 35 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 03.01.2019 - 12 U 133/18

    Alleinhaftung einer 15 Jahre alten Fußgängerin für Kollision mit Linienbus beim

    Mithin steht der grobe Verkehrsverstoß der Klägerin fest, ohne dass es der Heranziehung der Grundsätze des Anscheinsbeweises bedarf, wonach bei einem Verkehrsunfall in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger der Beweis des ersten Anscheins dafür streitet, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist (vgl. dazu OLG Hamm, Urteil v. 16.02.2016, Az. 26 U 105/15).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2021 - 7 U 11/20

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Erhebliches Mitverschulden eines

    Denn es ist nicht verständlich, dass der Kläger eine gut ausgebaute Straße bei freier Sicht vollkommen ohne Rücksicht auf herannahende Fahrzeuge und dazu noch in zügiger Gangart überquert hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016 - 26 U 105/15, BeckRS 2016, 21333).
  • OLG Hamm, 06.09.2019 - 7 U 18/17

    Verkehrsunfall, Sichtfahrgebot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Beschleunigung,

    Wer als Fußgänger Fahrbahnen ohne Beachtung des Straßenverkehrs überquert (§ 25 Abs. 3 S. 1 StVO), handelt in erheblichem, nicht mehr nachvollziehbarem Umfang unsorgfältig und verantwortungslos (vgl. OLG München, Urteil vom 04.09.2015, 10 U 3814/14, Rn. 46 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 27.06.2000, VI ZR 126/99, Rn. 18, 19, jeweils bei juris; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016, 26 U 105/15, Rn. 16, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2015, 1 U 168/15, Rn. 57, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2020 - 22 W 31/20

    Haftungsverteilung bei Fußgängerunfall; Prozesskostenhilfe auch bei überhöhter

    Wenn feststeht, dass sich der Unfall auf der Fahrbahn ereignet hat, streitet daher schon der Anscheinsbeweis für die schuldhafte Nichtbeachtung des § 25 Abs. 3 StVO (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2016 -I-26 U 105/15 - OLG Celle, Urt. v. 19.03.2015 -5 U 185/11 - OLG Hamm, Urt. v. 16.11.2007 -9 U 92/07 - OLG München10.11.17 - 10 U 491/17 - mit Anmerkung Wenker jurisPR-VerkR 1/2018).
  • KG, 07.03.2022 - 25 U 135/21

    Ersatzpflicht eines Fußgängers hinsichtlich des an einem rückwärts fahrenden

    Sofern den Fahrzeugführer - wie hier - ein Verschuldensvorwurf nicht trifft, haftet der Fußgänger in einem solchen Fall unter Zurücktreten der Betriebsgefahr des Fahrzeugs grundsätzlich allein (vgl. z.B. OLG Hamm NZV 2017, 142; KG MDR 2010, 1049; OLG Saarbrücken RuS 2010, 479; OLG Hamm NJW-RR 2008, 1349; weitere Nachweise bei Rogler in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 25 StVO Rz. 257).
  • OLG Bamberg, 20.07.2021 - 5 U 428/20

    Feststellungsantrag und Forderungsübergang im Personenschaden

    Die Gefährdungshaftung kann im Rahmen der Abwägung nach § 9 StVG i.V.m. § 254 Abs. 1 BGB entfallen, wenn die im Vordergrund stehende Schadensursache ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten darstellt (vgl. BGH NJW 14, 217; OLG Celle NZV 16, 522; OLG Hamm, Urt. v. 16.02.2016, 26 U 105/15, jeweils m.w.N.).
  • AG Witten, 11.04.2019 - 2 C 670/17

    Haftung bei Einbiegen in Grundstückseinfahrt

    Wenn auf Seiten einer Partei allein die Betriebsgefahr in die Abwägung der Verursachungsbeiträge einzustellen ist, tritt diese ausnahmsweise neben einem - hier vorliegenden - grob fahrlässigen Verstoß der anderen Partei vollständig zurück (OLG Hamm, Urteil vom 16.02.2016 - Az. 26 U 105/15 -, Rn. 47, juris; Urteil vom 17.02.2017 - Az. 11 U 21/16 -, Rn. 28, juris).
  • KG, 06.04.2022 - 25 U 135/21

    Ersatzpflicht eines Fußgängers hinsichtlich des an einem rückwärts fahrenden

    Entgegen der Ansicht des Beklagten spricht in der Regel ein Beweis des ersten Anscheins gegen einen Fußgänger, wenn es bei dem Betreten der Fahrbahn zu einem Unfall kommt (vgl. z.B. BGH VersR 1966, 873; VersR 1953, 242; OLG Hamm NZV 2017, 142; OLG Düsseldorf ZfSch 2013, 676).
  • LG Hagen, 27.07.2023 - 8 O 302/22
    Wenn ein Kraftfahrzeug - wie vorliegend - auf seiner rechten Fahrbahnseite mit einem von rechts kommenden Fußgänger zusammenstößt, so ist ein Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Nichtbeachtung der Sorgfaltspflichten des § 25 Abs. 3 Satz 1 StVO durch den Fußgänger einschlägig (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. April 2018 - I-1 U 196/14 -, Rn. 56, juris; OLG Hamm, Urteil vom N01. Februar 2016 - I-26 U 105/15 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2023 - 17 U 167/22

    Verkehrsunfall: Zum Begriff "Beschäftigter" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII

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