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   OLG Hamm, 07.07.2015 - 26 U 112/14   

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https://dejure.org/2015,20276
OLG Hamm, 07.07.2015 - 26 U 112/14 (https://dejure.org/2015,20276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2015 - 26 U 112/14 (https://dejure.org/2015,20276)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 26 U 112/14 (https://dejure.org/2015,20276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 280, 823, 831 BGB
    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess hinsichtlich der Folgen eines unterbliebenen Abstrichs bei perforierter Appendizitis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen groben Befunderhebungsfehler bei einer Wurmfortsatzentzündung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen groben Befunderhebungsfehler bei einer Wurmfortsatzentzündung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 87 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Unterlassene Abstrichentnahme bei einer perforierten Appendizitis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2015 - 26 U 112/14
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st. Rspr. vgl. BGH Urt. v. 04.10.1994 - VI ZR 205/93, VersR 1995, 46; BGH Urt. v. 03.07.2001 - VI ZR 418/99, VersR 2001, 1116).

    Es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende medizinische Darlegung des Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler aus eigener Wertung zu bejahen (BGH Urt. v. 03.07.2001 - VI ZR 418/99, VersR 2001, 1116).

  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2015 - 26 U 112/14
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (st. Rspr. vgl. BGH Urt. v. 04.10.1994 - VI ZR 205/93, VersR 1995, 46; BGH Urt. v. 03.07.2001 - VI ZR 418/99, VersR 2001, 1116).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2015 - 26 U 112/14
    Eine Beweislastumkehr ist auch bei einem einfachen Befunderhebungsfehler gerechtfertigt, wenn die unterlassene Befunderhebung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt hätte und sich die Verkennung des Befundes als fundamental oder das Verhalten des Arztes auf der Basis dieses Ergebnisses als grob fehlerhaft darstellen würde (vgl. BGH Urt. v. 13.02.1996 - VI ZR 402/94, NJW 1996, 1589).
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