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KG, 12.09.2018 - 26 U 142/16 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.08.2016 - 21 O 241/15
- KG, 12.09.2018 - 26 U 142/16
- BGH, 07.07.2020 - XI ZR 542/18
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 05.04.2019 - 4 U 53/18
Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung: …
Dies gilt insbesondere für die einzelfallbezogene Auslegung der ursprünglich zu 1. und 3. gestellten Feststellungsanträge anhand der zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechungsgrundsätze und der hierfür prozessual bedeutsamen Tatsachen.Auch soweit die Beklagte meint, dass hinsichtlich einer von ihr zur Begründung eines Steuererstattungsanspruchs zitierten Entscheidung des Kammergerichts (Urteil vom 13.09.2018 - 26 U 142/16, Anlage B9; 295 f. d.A.) eine uneinheitliche obergerichtliche Rechtsprechung vorläge (vgl. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO), trifft dies nicht zu, weil auch jenes Urteils des betreffenden Senats (siehe ebenso KG…, Urteil vom 08.11.2017 - 26 U 109/16, juris Rn. 58) die hier angeführten Rechtsgrundsätze nicht divergent erörtert, sondern lediglich auf die hier ebenfalls zitierte höchstrichterliche Rechtsprechung verweist (BGH…, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 108/16, juris Rn. 22 ff. und XI ZR 573/15, Rn. 39 ff.), zu der sich der hiesige Senat aber nicht durch die Statuierung eines abweichenden rechtlichen Obersatzes in Widerspruch setzt.