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   OLG Hamm, 12.10.2018 - I-26 U 172/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35071
OLG Hamm, 12.10.2018 - I-26 U 172/17 (https://dejure.org/2018,35071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2018 - I-26 U 172/17 (https://dejure.org/2018,35071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - I-26 U 172/17 (https://dejure.org/2018,35071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 ; BGB § 823 ; BGB § 253
    Anforderungen an die Befunderhebung bei einem auffälligen Tast- und Sonographiebefund der Brust

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Gynäkologin übersieht Brustkrebs und muss Patientin 40.000 EUR Schmerzensgeld zahlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befunderhebungsfehler bei einem auffälligen Tast- und Sonographiebefund

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 77 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Ausschluss einer Krebserkrankung nach auffälligem Tast- und Sonographiebefund

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Stanzbiopsie bei Krebsverdacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandlungsfehler bei Brustkrebspatientin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Befunderhebung (Stanzbiopsie) bei Krebsverdacht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Kiel, 29.03.2019 - 8 O 190/16

    Haftung einer Fachärztin für Gynäkologie: Grober Behandlungsfehler und

    Das OLG Hamm ( 26 U 172/17; Urteil vom 12.10.2018) hat ein solches Schmerzensgeld in einem vergleichbaren Fall zuerkannt - wobei sich im dortigen Fall die Leidenszeit der Patientin über 4 Jahre hin erstreckte, also deutlich länger andauerte als bei Frau K. Andererseits muss bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch Berücksichtigung finden, daß der Beklagten eine vorsätzliche Pflichtverletzung vorzuwerfen ist.
  • OLG München, 06.08.2019 - 24 U 86/19

    Schadensersatz wegen behaupteter ärztlicher Behandlungsfehler

    Im Übrigen betrifft die von der Klägerin zitierte Entscheidung (OLG Hamm, Urteil vom 12.10.2018 - I-26 U 172/17 -) einen ganz anderen Sachverhalt, nämlich die Ablehnung einer medizinisch gebotenen Diagnostik nach einem auffälligen Tast- oder Sonographiebefund, während es hier um die Ablehnung einer Vorsorgeuntersuchung ohne konkreten Verdacht sogar vor Ablauf der sich aus den Leitlinien ergebenden Frist handelt.
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