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   KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08   

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https://dejure.org/2010,23323
KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08 (https://dejure.org/2010,23323)
KG, Entscheidung vom 06.01.2010 - 26 U 240/08 (https://dejure.org/2010,23323)
KG, Entscheidung vom 06. Januar 2010 - 26 U 240/08 (https://dejure.org/2010,23323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Einlagensicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Inanspruchnahme der Einlagensicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 361/03

    Entschädigung für Veruntreuungen im Rahmen einer Aktienemission

    Auszug aus KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08
    Auf die von der #### GmbH erstellten Saldenmitteilungen lassen sich die insoweit maßgeblichen Grundsätze, die aus dem Bedürfnis erhöhter Rechtssicherheit im Zahlungsverkehr entwickelt worden sind, nicht anwenden (BGH, Urt. v. 7. Dezember 2004 - XI ZR 361/03 - Rdnr. 24 nach juris).

    Zum einen steht auch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 361/03 - nicht abschließend fest, wie Kontoauszüge zu behandeln sind, die, anders als dort zu entscheiden, vom Empfänger der Einzahlungen ausgestellt wurden.

  • LG Berlin, 01.10.2008 - 4 O 297/08

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung, entgangener Kursgewinne oder

    Auszug aus KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08
    Die Berufung des Klägers gegen das am 1. Oktober 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 4 O 297/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 1. Oktober 2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin, Az.: 4 O 297/08, die Beklagte zu verurteilen, an ihn 6.814,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. Juli 2008 zu zahlen.

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08
    Die in der Neufassung des § 1 Abs. 4 ESAEG liegende unechte Rückwirkung mag zwar betroffene Rechtspositionen beeinträchtigen (BVerfG, Urt. v. 23. März 1971 - 2 BvL 17/69 - Rdnr. 32 nach juris), sie greift jedoch nicht im Sinne einer echten Rückwirkung in bereits abgeschlossene und der Vergangenheit angehörende Sachverhalte ein.
  • VG Berlin, 17.09.2008 - 1 A 105.08
    Auszug aus KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08
    In den Saldenmitteilungen liegt auch - anders als das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 17. September 2008 - 1 A 105.08 - meint, keine Schenkung.
  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 454/06

    Verpfändung eines Sparguthabens und Entschädigungsanspruch

    Auszug aus KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08
    Soweit der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18. März 2008 - XI ZR 454/06 - einen Vergleich der Entschädigungsforderung aus § 4 ESAEG mit einem Ausfallversicherungsanspruch vorgenommen hat (ebd. Rdnr. 22 nach juris), beziehen sich diese Ausführungen allein auf die Frage, ob insoweit das Surrogat eines ursprünglich einer Bank verpfändeten Anspruchs vorliegt.
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Auszug aus KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08
    Im Übrigen meint der Senat, dass im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2008 - IX ZR 195/07 - ein Anspruch auf Auszahlung fiktiver Guthaben nicht vom Schutzbereich des ESAEG umfasst ist.
  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 67/88

    Wirksamkeit von Devisentermingeschäften zur Absicherung eines Exportgeschäfts

    Auszug aus KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08
    Zudem lassen sich die von der Rechtsprechung für den Girokontovertrag entwickelten Grundsätze, wonach Gutschriften auf einem Girokonto als abstraktes Schuldanerkenntnis anzusehen sind (BGHZ 105, 263 [269]), auf andere Rechtsbeziehungen zwischen einer Bank und ihrem Kunden nicht übertragen.
  • Drs-Bund, 24.03.1998 - BT-Drs 13/10188
    Auszug aus KG, 06.01.2010 - 26 U 240/08
    Die Gesetzesbegründung führt insoweit aus (BT-Drs. 13/10188, S. 16):.
  • BGH, 23.11.2010 - XI ZR 26/10

    BGH verneint Entschädigungsanspruch für Scheingewinne nach dem

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (Kammergericht, Urteil vom 6. Januar 2010 - 26 U 240/08, juris) im Wesentlichen ausgeführt:.
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 148/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Im Übrigen hatte das Kammergericht die Berechnungsmethode der Beklagten gebilligt (KG, Urteil vom 26.01.2010, 26 U 240/08).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 140/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Im Übrigen hatte das Kammergericht die Berechnungsmethode der Beklagten gebilligt (KG, Urteil vom 26.01.2010, 26 U 240/08).
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