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   KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06   

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https://dejure.org/2006,11251
KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06 (https://dejure.org/2006,11251)
KG, Entscheidung vom 01.11.2006 - 26 U 28/06 (https://dejure.org/2006,11251)
KG, Entscheidung vom 01. November 2006 - 26 U 28/06 (https://dejure.org/2006,11251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Wirksamkeit einer Treuhandabrede zur Begründung eines Aussonderungsrechts; Ende des Aufrechnungsverbotes bei einer schiedsbefangenen Gegenforderung; Voraussetzungen für das Bestehen eines Aussonderungsrechtes im Insolvenzverfahren; Anforderungen an ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    Aufrechnung Schiedsspruch: - Rechtskraftwirkung

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; ZPO § ... 322 Abs. 2; ; ZPO § 894; ; ZPO § 1032; ; ZPO § 1055; ; ZPO § 1059; ; ZPO § 1060; ; InsO § 47; ; InsO § 96; ; InsO § 143; ; InsO § 166; ; InsO § 166 Abs. 2; ; InsO § 170; ; BGB § 242; ; BGB § 607; ; BGB § 700; ; HinterlO § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ende des Aufrechnungsverbots einer schiedsbefangenen Gegenforderung mit abschließendem Schiedsspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Über den Antrag der Önnnnn auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs (20 Sch 17/04 Kammergericht) ist noch nicht entschieden worden; das Verfahren ist bis zur rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 95 O 78/03 vor dem Landgericht Berlin (insolvenzrechtliche Anfechtung der Sicherungsvereinbarung, auf der das Recht zur abgesonderten Befriedigung beruht, durch den Kläger) ausgesetzt worden.

    Andererseits führen Mängel der Schiedsvereinbarung, die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und / oder ein schwerer Verstoß gegen den ordre public (und nur solche, abschließend in § 1059 ZPO aufgeführten Gründe) lediglich zur Aufhebbarkeit des Schiedsspruchs; solange der Schiedsspruch nicht durch das staatliche Gericht (Kammergericht 20 Sch 17/04) aufgehoben ist, entfaltet er alle seine Wirkungen.

  • LG Berlin, 26.10.2005 - 4 O 766/04
    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Auf die Berufung der Beklagten wird, unter Änderung des am 26. Oktober 2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 4 O 766/04 - die Klage abgewiesen.

    unter Änderung des Urteils des Landgerichts vom 26. Oktober 2005 - 4 O 766/04 -die Klage abzuweisen.

  • BGH, 20.11.2003 - III ZB 24/03

    Bindung des Insolvenzverwalters an eine Schiedsabrede

    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    bb) Im Falle einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung (LG Berlin 95 O 78/03) ergibt sich der Rückgewähranspruch aus der Anfechtung gem. § 143 InsO aus einem selbständigen, der Verfügungsgewalt des Schuldners entzogenen Recht des Insolvenzverwalters (BGH Beschluss vom 20.11.2003 -III ZB 24/03).
  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 358/02

    Zum Anspruch einer Automobilherstellerin auf Rückzahlung der an einen insolventen

    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Denn die Aufrechnungsbeschränkungen gelten nicht für Massegläubiger (BGH NJW-RR 04, 50 ; Kübler/ Prütting, InsO 2006, § 96 Rz 7) und erst recht nicht für absonderungsberechtigte Gläubiger.
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Gegen einen Zahlungsanspruch kann auch mit einem Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung hinterlegten Geldes aufgerechnet werden (BGH NJW-RR 89, 173; OLG Karlruhe, NJW-RR 02, 1225).
  • BGH, 19.11.1992 - IX ZR 45/92

    Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters

    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Die dort eingezahlten Gelder seien kein Treugut (mehr) (BGH NJW-RR 93, 301f und ZIP 2003, 1404 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2002 - 16 UF 177/01

    Aufrechnung im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Gegen einen Zahlungsanspruch kann auch mit einem Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung hinterlegten Geldes aufgerechnet werden (BGH NJW-RR 89, 173; OLG Karlruhe, NJW-RR 02, 1225).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Die dort eingezahlten Gelder seien kein Treugut (mehr) (BGH NJW-RR 93, 301f und ZIP 2003, 1404 f.).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Wie das Kammergericht bereits in seinem Urteil vom 26.10.2004 - 7 U 81/04 - unter Hinweis auf BGHZ 155, 227, 233 ausgeführt hat, steht nach Sinn und Zweck des § 47 InsO ein Aussonderungsrecht nur demjenigen zu, der sich zurecht darauf beruft, dass der umstrittene Gegenstand zu seinem Vermögen und nicht zu dem des Schuldners gehört.
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98

    Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände

    Auszug aus KG, 01.11.2006 - 26 U 28/06
    Denn aufgrund der Belege und Buchungen hätten die Vergütungen sich als noch unterscheidbares Guthaben auf dem allgemeinen Konkurskonto niedergeschlagen (BGH NJW 1999, 1709; ZIP 1989, 118 f.).
  • BGH, 15.11.1988 - IX ZR 11/88
  • BGH, 17.01.2008 - III ZB 11/07

    Insolvenzverwalter kann die Einrede der Insolvenzanfechtung im

    Vergleichbar hat ein anderer Senat des Oberlandesgerichts (KG, Urteil vom 1. November 2006 - 26 U 28/06) zu der Frage argumentiert, ob eine Verfahrensaussetzung gemäß § 148 ZPO veranlasst ist, wenn in einem anderen Rechtsstreit die insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der im zu entscheidenden Rechtsstreit zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung geltend gemacht wird; allein das Bestehen eines Gegenanspruchs stelle keine Vorgreiflichkeit dar (abweichend in der Begründung, aber zum selben Ergebnis - keine Aussetzung - führend Musielak/Voit, ZPO 5. Aufl. 2007 § 1029 Rn. 24 zu einer ähnlichen Fallgestaltung ; siehe auch BayObLG, Beschluss vom 25. August 2004 - 4 Z Sch 13/04 - juris Rn. 15 = SchiedsVZ 2004, 319 ).
  • OLG München, 15.09.2016 - 34 Sch 19/16

    Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung bei Verurteilung durch Schiedsspruch

    b) Ein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Vollstreckbarerklärung besteht unabhängig davon, ob ein inländischer Schiedsspruch, der zur Abgabe von Willenserklärungen verurteilt, wegen der ihm gemäß § 1055 ZPO beigelegten Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils (BGH NJW-RR 2009, 790) bereits aus sich heraus die Erklärungen gemäß Entscheidungssausspruch nach § 894 Satz 1 ZPO fingiert (so OLG Dresden vom 8.5.2001, 11 Sch 8/01, juris; Schlosser in Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. § 1060 Rn. 6; Zöller/Geimer ZPO 31. Aufl. § 1055 Rn. 3, § 1060 Rn. 22 mit § 722 Rn. 17), oder ob es hierfür einer (rechtskräftigen) Vollstreckbarerklärung nach § 1060 ZPO bedarf (so die wohl h. M.; BGH KTS 1961, 31; BPatG vom 10.6.2002, 5 W (pat) 7/01 sowie 5 W (pat) 8/01, jeweils juris Rn. 30; KG vom 1.11.2006, 26 U 28/06, juris Rn. 37 f.; OLG Stuttgart SchiedsVZ 2009, 307/310; Zöller/Stöber § 894 Rn. 3 a. E.; Musielak/Lackmann ZPO 13. Aufl. § 894 Rn. 7; Musielak/Voit § 1060 Rn. 2; MüKo/Gruber ZPO 4. Aufl. § 894 Rn. 7; MüKo/Münch § 1060 Rn. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 74. Aufl. § 1060 Rn. 5; Olzen in Prütting/Gehrlein ZPO 7. Aufl. § 894 Rn. 5; Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtsbarkeit 3. Aufl. Rn. 1788; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 7. Aufl. Kap. 28 Rn. 18 und Kap. 21 Rn. 12 a. E.; Walter Festschrift für Karl Heinz Schwab S. 557 f.).
  • KG, 11.01.2007 - 20 Sch 17/04
    Der 26. Zivilsenat des Kammergerichts hat mit Urteil vom 1. November 2006 - 26 U 28/06 zwar auch eine Aussetzung aus den vom Schiedsgericht genannten Gründen abgelehnt.
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