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   OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5563
OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04 (https://dejure.org/2004,5563)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.2004 - 26 U 53/04 (https://dejure.org/2004,5563)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 2004 - 26 U 53/04 (https://dejure.org/2004,5563)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 StVG, § 7 Abs 2 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 3 StVG
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Glatteisunfall im Folgeverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägung der Verursachungsbeiträge zu einem Verkehrsunfall ; Darlegung der Unabwendbarkeit eines Unfallgeschehens; Verlust der Herrschaft über ein Fahrzeug auf glatter Straße als Anscheinsbeweis einer nicht angepassten Geschwindigkeit oder Fahrweise; Auffahren auf einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf glatter Fahrbahn

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schleuderunfall unklärbar - wer haftet?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Glatteisunfall tragen alle Beteiligten eine Mitschuld - Zur Haftungsverteilung bei einem Unfall auf spiegelglatter Straße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1, 2 § 17 Abs. 1, 3
    Haftungsverteilung bei einem Unfall bei Glatteis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1992 - 5 Ss 317/92

    Schnee- und Eisglätte - Fahrzeugführer darf nur noch Schrittgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04
    Das erfordert notfalls die Einhaltung bloßer Schrittgeschwindigkeit (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 158 f).
  • OLG Nürnberg, 29.05.1992 - 8 U 494/92

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein bei Glatteis ins Schleudern geratenes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04
    Daher hat er sich auch auf die nahe liegende Möglichkeit einzustellen, dass ein vorausfahrender Kraftfahrer durch einen geringen Fahrfehler die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert; außerordentliche Umstände erfordern außerordentliche Vorsicht (vgl. insoweit OLG Nürnberg, NZV 1993, 149).
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 75/86

    Unabwendbares Ereignis bei Verkehrsunfall mit einem Kind; Direktanspruch gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04
    Danach ist ein Unfallgeschehen nur dann unabwendbar, wenn es auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht zu vermeiden gewesen wäre, wozu geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus gehört, indes nicht gemessen an dem Verhalten eines gedachten "Superfahrers", sondern an den durchschnittlichen Verkehrsanforderungen, die an einen Idealfahrer zu stellen sind (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 17 StVG Rz.22; BGH, NJW 1987, 2375).
  • OLG Karlsruhe, 22.11.1974 - 10 U 26/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04
    Denn in dieser Situation liegt es nahe, dass der Kraftfahrer entweder nicht mit der den Straßen- und Witterungsverhältnissen angepassten Geschwindigkeit gefahren sein kann oder aber aus Unachtsamkeit ein Fahrmanöver durchführt, das den Witterungsverhältnissen nicht ausreichend Rechnung getragen hat (vgl. OLG Hamm, VersR 1978, 950; OLG Karlsruhe, VersR 1975, 865).
  • OLG Hamm, 02.12.1977 - 9 U 188/77

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf schneeglatter Straße quer zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.11.2004 - 26 U 53/04
    Denn in dieser Situation liegt es nahe, dass der Kraftfahrer entweder nicht mit der den Straßen- und Witterungsverhältnissen angepassten Geschwindigkeit gefahren sein kann oder aber aus Unachtsamkeit ein Fahrmanöver durchführt, das den Witterungsverhältnissen nicht ausreichend Rechnung getragen hat (vgl. OLG Hamm, VersR 1978, 950; OLG Karlsruhe, VersR 1975, 865).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2015 - 22 U 89/14

    Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Schleudern auf Glatteis

    Die Beklagten berufen sich insoweit zu Unrecht auf die Entscheidung des 26. Zivilsenats (OLG Frankfurt, 18. November 2004, 26 U 53/04).
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