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   OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03   

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OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03 (https://dejure.org/2004,5012)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2004 - 26 U 77/03 (https://dejure.org/2004,5012)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2004 - 26 U 77/03 (https://dejure.org/2004,5012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung restlichen Werklohnes; Ausreichende Bestimmtheit einer Teilklage; Abhängigkeit der Fälligkeit des Werklohnes von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung; Anforderungen an die Prüfbarkeit einer Rechnung

  • Judicialis

    VOB/B § 14; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; BGB § 631; ; BGB § 632

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 14; BGB § 631; BGB § 632
    Prüffähige Rechnung als Voraussetzung für Fälligkeit des Restwerklohns

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung über Schlussrechnungswirkung beim BGB-Bauvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch beim BGB-Bauvertrag muss prüfbar abgerechnet werden! (IBR 2004, 677)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 169
  • BauR 2004, 1831 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bamberg, 15.01.2003 - 3 U 46/02

    Anspruch auf Zahlung von Werklohn; Wirksame Einbeziehung der Verdingungsordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Es ist in Rechtssprechung und Literatur streitig, ob bei einem BGB-Bauvertrag die Fälligkeit des Werklohnes neben der Abnahme auch von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung abhängig ist (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rz. 1368 ff m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; s.a. OLG Frankfurt, MDR 2000, 154; BauR 1997, 856; OLG Hamm, IBR 2001, 51;; OLG Bamberg, BauR 2003, 1227).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Eine Teilklage genügt dann dem in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO normierten Bestimmtheitserfordernis, wenn erkennbar ist, welcher Teil des Gesamtanspruches Gegenstand der Klage sein soll (vgl. schon BGHZ 124, 164, 166).
  • OLG Frankfurt, 31.03.1999 - 7 U 113/90

    Fälligkeit des Werklohns und Verzinsung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Es ist in Rechtssprechung und Literatur streitig, ob bei einem BGB-Bauvertrag die Fälligkeit des Werklohnes neben der Abnahme auch von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung abhängig ist (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rz. 1368 ff m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; s.a. OLG Frankfurt, MDR 2000, 154; BauR 1997, 856; OLG Hamm, IBR 2001, 51;; OLG Bamberg, BauR 2003, 1227).
  • OLG Frankfurt, 11.04.1997 - 7 U 273/93

    Prüfbarkeit der endgültigen Rechnung bei BGB-Bauvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Es ist in Rechtssprechung und Literatur streitig, ob bei einem BGB-Bauvertrag die Fälligkeit des Werklohnes neben der Abnahme auch von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung abhängig ist (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rz. 1368 ff m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; s.a. OLG Frankfurt, MDR 2000, 154; BauR 1997, 856; OLG Hamm, IBR 2001, 51;; OLG Bamberg, BauR 2003, 1227).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 167/97

    Abtretbarkeit von Aktivpositionen einer Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die einzelnen Positionen einer Schlussrechnung grundsätzlich nur unselbständige Rechnungspositionen darstellen, so dass ein geltend gemachter Teilbetrag nicht im Einzelnen entsprechend den Rechnungspositionen aufgeschlüsselt werden müsste (vgl. BGH, BauR 1999, 251; MDR 2003, 1074), könnte vorliegend eine andere Beurteilung deshalb gerechtfertigt sein, weil der Schlussrechnung der Klägerin keine einheitliche Beauftragung zugrunde lag, sondern sie während der Ausführung der zunächst vereinbarten vertraglichen Leistungen mit der Durchführung von zusätzlichen, im Stundenlohn abzurechnenden Arbeiten beauftragt wurde.
  • BGH, 02.05.2002 - VII ZR 325/00

    Prüfbarkeit der Abrechnung nach vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Die Anforderungen hängen vielmehr von den Umständen des Einzelfalles ab, wobei der beiderseitige Kenntnisstand über die tatsächlichen und rechtlichen Umstände von Bedeutung ist, auf denen die Berechnung des Honorars beruht (vgl. BGH, BauR 2002, 1406; 2001 251).
  • OLG Hamm, 02.02.1999 - 21 U 111/97

    BGB-Bauvertrag: Welche Anforderungen an Abrechnung der Werklohnforderung?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Es ist in Rechtssprechung und Literatur streitig, ob bei einem BGB-Bauvertrag die Fälligkeit des Werklohnes neben der Abnahme auch von der Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung abhängig ist (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 10. Aufl. Rz. 1368 ff m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; s.a. OLG Frankfurt, MDR 2000, 154; BauR 1997, 856; OLG Hamm, IBR 2001, 51;; OLG Bamberg, BauR 2003, 1227).
  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 17 U 117/94

    Schlüssigkeit von Werklohnklage auf Grundlage einer Schlußrechnung: Ausweis von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Zum Teil wird auch die Ansicht vertreten, eine prüfbare Schlussrechnung sei zumindest zur schlüssigen Darlegung des Vergütungsanspruches erforderlich (OLG Hamm, BauR 1997, 656).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.1993 - 8 U 251/93

    Voraussetzungen eines Werklohnanspruchs für Stundenlohnarbeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Dies gilt jedoch nur für ordnungsgemäße Stundenlohnzettel; werden die durchgeführten Arbeiten wie hier indes nicht nachvollziehbar beschrieben und lässt sich deshalb eine Zuordnung nicht vornehmen, sind solche Stundenlohnzettel selbst dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie vom Bauherrn oder dessen Vertreter abgezeichnet wurden (vgl. OLG Karlsruhe, BauR 1995, 114).
  • BGH, 06.10.1988 - VII ZR 367/87

    Fälligkeit und Verjährungsbeginn bei einer Forderung wegen der Gestellung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2004 - 26 U 77/03
    Auch der Umstand, dass die Klägerin mehrere Abschlagsrechnungen erstellt hat, spricht dafür, dass die Parteien davon ausgegangen sind, die Forderungen der Klägerin sollten erst mit Erteilung einer prüfbaren Schlussrechnung fällig werden; die Klägerin hat die letztlich erteilte Rechnung in der Klage auch selbst als Schlussrechnung bezeichnet (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung: BGH, NJW-RR 1989, 148).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 21 U 119/10

    Voraussetzungen der Fälligkeit eines Werklohnanspruchs

    Die Parteien setzten stillschweigend voraus, dass der Kläger diese Kosten ermittelt und der Beklagten in Form einer Abrechnung mitteilt (so auch in einer ähnlichen Fallgestaltung: OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2004, NJW-RR 2005, 169, vgl. hierzu auch: BGH, Urteil vom 06.10.1988, BauR 1989, 90).
  • OLG Koblenz, 24.06.2013 - 3 U 202/13

    Anforderungen an die Substanziierung einer neu erhobenen Werklohnklage nach

    Der 8. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts hat in dem vorausgegangenen Verfahren 8 U 306/11 sowohl in seinem Hinweisbeschluss vom 09.08.2011 (Bl. 104 ff. der Beiakten) als auch in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 27.09.2011 (Bl. 134 der Beiakten) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rn. 1865 ff.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.08.2004 - 26 U 77/03 - NJW-RR 2005, 169, 170) ausgeführt, dass die Schlussrechnung vom 29.12.2008 (GA 14) nicht in ausreichendem Maße prüffähig sei.
  • OLG Koblenz, 25.07.2013 - 3 U 202/13

    Berufung im Werklohnprozess: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei

    5 Der 8. Zivilsenat des hiesigen Oberlandesgerichts hat in dem vorausgegangenen Verfahren 8 U 306/11 sowohl in seinem Hinweisbeschluss vom 09.08.2011 (Bl. 104 ff. der Beiakten) als auch in seinem Zurückweisungsbeschluss vom 27.09.2011 (Bl. 134 der Beiakten) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Werner/Pastor, Der Bauprozess, 13. Aufl. 2011, Rn. 1865 ff.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.08.2004 - 26 U 77/03 - NJW-RR 2005, 169, 170) ausgeführt, dass die Schlussrechnung vom 29.12.2008 (GA 14) nicht in ausreichendem Maße prüffähig sei.
  • LG Duisburg, 23.05.2017 - 22 O 130/10

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich Vergütungsanspruch durch konkludente

    Nach dem eigenen Klägervortrag hing die Höhe des Werklohnanspruchs zwar von bei Vertragsschluss noch nicht feststehenden tatsächlichen Umständen ab, so dass die Parteien stillschweigend voraussetzten, dass die Klägerin diese Kosten ermittelt und der Beklagten in Form einer Abrechnung mitteilt (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 169; OLG Düsseldorf, NJW, 2011, 2593, 2599) und es zur Herbeiführung der Fälligkeit grundsätzlich der Erteilung einer entsprechenden Rechnung bedurfte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW, 2011, 2553, 2554).
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