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   OLG Hamm, 03.09.2013 - I-26 U 85/12   

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https://dejure.org/2013,26669
OLG Hamm, 03.09.2013 - I-26 U 85/12 (https://dejure.org/2013,26669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2013 - I-26 U 85/12 (https://dejure.org/2013,26669)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2013 - I-26 U 85/12 (https://dejure.org/2013,26669)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Arzt klärt bei Darmspiegelung nicht über Risiko der Darmperforation auf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung - Patient bekommt 220.000 Euro Schmerzensgeld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld trotz fehlerfreier Behandlung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arzt muss bei Darmspiegelung hinreichend über mögliches Perforationsrisiko aufklären

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Darmperforation nach einer Koloskopie - 220.000 EUR Schmerzensgeld

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    220.000 EUR Schmerzensgeld wegen Darmperforation infolge einer Darmspiegelung nach unzureichender Aufklärung über die Risiken des Eingriffs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeld nach verharmlosender Einwilligungserklärung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Ärzte müssen auch über seltene Risiken konkret aufklären

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Patient ist vor Durchführung einer Koloskopie auch über Risiko einer Darmperforation aufzuklären

  • focus.de (Pressemeldung, 08.10.2013)

    Unzureichend aufgeklärt: 220 000 Euro Schmerzensgeld für Patient

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Schmerzensgeld für Darmperforation

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung - Zur Aufklärungspflicht des Patienten vor Durchführung einer Darmspiegelung

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Haftung auf Schmerzensgeld in Höhe von 220.000,00 bei Darmperforation

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    220.000,00 Schmerzensgeld wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung über das Risiko einer Darmperforation bei einer Koloskopie

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Patient erhält 220.000 Schmerzensgeld wegen unzureichender Risikoaufklärung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arzt muss auch bei Routineeingriff über selten auftretende, aber schwerwiegende Risiken aufklären

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung: Bei Behandlungsfehlern gibt es Schadensersatz!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ärzte müssen auch über seltene Risiken aufklären

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlende Aufklärung über Behandlungsrisiken kann zu Arzthaftung und Schadensersatz führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Aufklärung bei einer Darmspiegelung

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Darmperforation nach einer Koloskopie - 220.000,- EUR Schmerzensgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arzt haftet für unzureichende Aufklärung eines Patienten vor der Darmspiegelung - Patient hat Anspruch auf 220.000 Euro Schmerzensgeld bei Darmperforation nach einer Darmspiegelung

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Darmspiegelung ohne richtige Aufklärung: Schmerzensgeld 220.000 €

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2013 - 26 U 85/12
    Der Senat verkennt nicht, das an den dem Arzt obliegenden Beweis der ordnungsmäßigen Aufklärung des Patienten keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. BGH, NJW 1985, 1399).

    Aushändigung und Unterzeichnung von Formularen und Merkblättern ersetzen nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch, und erst recht kann ihnen nicht entnommen werden, dass der Patient über ein nicht ausdrücklich erwähntes Risiko informiert worden ist (vgl. BGH, NJW 1985, 1399).

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in MedR 2014, 309 veröffentlicht ist, führt aus, es könne dahinstehen, ob die gegen den Beklagten geltend gemachten Ansprüche wegen des behaupteten Behandlungsfehlers bestünden.
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2018 - 7 U 32/17

    Arzthaftung: Unterlassene Wiedereinbestellung eines Patienten als

    Demgegenüber sind Aufwendungen an Zeit, die sich nicht konkret in der Vermögenssphäre niederschlagen, im Rahmen deliktischer Beziehungen nicht ersatzfähig (BGH, NJW 1989, 766 f., juris Tz. 6/10, jeweils m.w.N., vgl. zu Fahrtkosten auch: BGH, NJW 1991, 2340 ff., juris Tz. 19; OLG Hamm, GesR 2013, 730 ff., juris Tz. 33; OLG Schleswig, SchlHA 2012, 137 f., juris Tz. 22).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Demgegenüber sind Aufwendungen an Zeit, die sich nicht konkret in der Vermögenssphäre niederschlagen, im Rahmen deliktischer Beziehungen nicht ersatzfähig (BGH, NJW 1989, 766 f., juris Tz. 6/10, jeweils m.w.N., vgl. zu Fahrtkosten auch: BGH, NJW 1991, 2340 ff., juris Tz. 19; OLG Hamm, GesR 2013, 730 ff., juris Tz. 33; OLG Schleswig, SchlHA 2012, 137 f., juris Tz. 22).
  • OLG Dresden, 07.04.2020 - 4 U 331/20

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht vor einer Koloskopie

    Es ist anerkannt, dass der Patient auch auf seltene Risiken hingewiesen werden muss, wenn diese Risiken, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2013 - 26 U 85/12 - juris).

    Der vorliegende von der Klägerin unterzeichnete Aufklärungsbogen - der im Gegensatz zu dem vom Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 03.09.2013 - 26 U 85/12 - juris) entschiedenen Fall einen ausdrücklichen Hinweis auf das Risiko einer Darmverletzung und die mit diesen verbundenen Folgen enthält - erbringt allerdings noch nicht den Vollbeweis für den Inhalt des Aufklärungsgespräches.

  • OLG Koblenz, 17.03.2021 - 5 U 1651/19

    Arzthaftung: Anforderungen an die ordnungsgemäße Aufklärung über einen

    Zieht man Entscheidungen zu vergleichbaren Gesundheitsschäden heran, nämlich einer Peritonitis nach Darmperforation, liegen die zugesprochenen Schmerzensgeldbeträge teils leicht, teils sehr deutlich über dem vom Landgericht ausgeurteilten Betrag (vgl. OLG Koblenz, VersR 2006, 123: 24.755,00 EUR nach Indexierung; LG Nürnberg Fürth, VersR 2002, 100: 26.222,00 EUR nach Indexierung; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.03.2012 - 8 U 89/11: 43.749,00 EUR nach Indexierung; OLG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2007: 75.000,00 EUR ohne Indexierung, OLG München, Urteil vom 27.11.2014 - 1 U 901/14: 80.050,00 EUR nach Indexierung; LG Ravensburg, Urteil vom 22.11.2007 - 3 O 312/05: 175.828,00 EUR; OLG Hamm, MedR 2014, 309: 220.000,00 EUR).
  • OLG Dresden, 23.04.2019 - 4 U 262/19

    Voraussetzungen der Annahme einer hypothetischen Einwilligung des Patienten in

    Dabei reicht es aus, wenn der Patient plausibel darstellen kann, er hätte sich die Sache noch mal überlegt, mit einem anderen Arzt oder mit Verwandten gesprochen oder auch eine andere Klinik aufgesucht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03. September 2013 - I-26 U 85/12 -, Rn. 26 - 27, juris).
  • OLG Dresden, 30.06.2020 - 4 U 2883/19

    Nachweis einer ordnungsgemäßen ärztlichen Aufklärung

    Es ist anerkannt, dass der Patient auch auf seltene Risiken hingewiesen werden muss, wenn diese Risiken, wenn sie sich verwirklichen, die Lebensführung schwer belasten und trotz ihrer Seltenheit für den Eingriff spezifisch, für den Laien aber überraschend sind (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.09.2013 - 26 U 85/12 - juris).
  • OLG Dresden, 09.04.2019 - 4 U 262/19

    Voraussetzungen der Annahme einer hypothetischen Einwilligung des Patienten in

    Dabei reicht es aus, wenn der Patient plausibel darstellen kann, er hätte sich die Sache noch mal überlegt, mit einem anderen Arzt oder mit Verwandten gesprochen oder auch eine andere Klinik aufgesucht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03. September 2013 - I-26 U 85/12 -, Rn. 26 - 27, juris).
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