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   KG, 17.11.2017 - 26 U 88/17   

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https://dejure.org/2017,51548
KG, 17.11.2017 - 26 U 88/17 (https://dejure.org/2017,51548)
KG, Entscheidung vom 17.11.2017 - 26 U 88/17 (https://dejure.org/2017,51548)
KG, Entscheidung vom 17. November 2017 - 26 U 88/17 (https://dejure.org/2017,51548)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 242 BGB, § 495 BGB
    Widerruf eines Darlehensvertrags: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines mehr als zehn Jahre zuvor abgeschlossenen Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines mehr als zehn Jahre zuvor abgeschlossenen Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines mehr als zehn Jahre zuvor abgeschlossenen Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2017 - XI ZR 442/16

    Widerruf einer Verbraucherdarlehensvertrages: Ordnungsgemäße Klagerhebung bei

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 26 U 88/17
    Im Gegenteil: Die Parteien haben das Darlehensverhältnis vorliegend im Februar 2015, d.h. bereits vor Ausübung des Widerrufsrechts einvernehmlich beendet, was nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ein weiterer Gesichtspunkt ist, der § 242 BGB zu Ungunsten der Ausübung des Widerrufes - unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung - eingreifen lässt ( BGH , Urt. v. 14.3.2017, XI ZR 442/16, Rdnr. 28 zit nach Juris).
  • OLG Hamm, 25.05.2016 - 26 U 103/14

    Berufsunfähigkeitsrente bei Depressionen

    Auszug aus KG, 17.11.2017 - 26 U 88/17
    "aa) Der Senat hat - in Kollegialbesetzung - zur Frage der Anwendung des § 242 BGB bei Ausübung eines Widerrufsrechts in einem Verbraucherkreditvertrag mit Urteil vom 26.04.2017 - 26 U 103/14 - (ebenso: Beschlüsse vom 14.06.2017 - 26 U 187/16 - und vom 19.07.2017 - 26 U 23/17 -) ausgeführt:.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 24 U 13/18

    Verwirkung des aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung

    Soweit dies in der Rechtsprechung teilweise anders gesehen wird (wohl OLG Dresden v. 03.01.2018, 4 U 1235/17, Rn. 11, juris, zu § 8 VVG: "bei der Wertung zu berücksichtigen", in der Entscheidung wurde allerdings ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung angenommen; KG Berlin v. 17.11.2017, 26 U 88/17, Rn. 8f, juris: "aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit"), kann dem nach Auffassung des Senats nicht gefolgt werden.
  • KG, 10.04.2019 - 26 U 49/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensvertrag

    Dieser Zeitraum liegt deutlich über der Zeitspanne von 10 Jahren, bei der der Senat regelmäßig von einer Verwirkung ausgeht (vgl. Senat, Urt. v. 13.2.2019, 26 U 188/17, Rdnr. 23 zit. nach Juris; Senat, Beschl, v. 17.11.2017, 26 U 88/17, Rdnr. 2 ff. zit. nach Juris).

    Diesen Einzelnormen wohnt nach Auffassung des Senats ein allgemeiner Rechtsgrundsatz inne, der zugleich Teil des in § 242 BGB normierten Gebots von Treu und Glauben, und damit auch der hierauf beruhenden Grundsätze der Verwirkung, ist und auf diesem Wege u.a. auch die Ausübung des Widerrufsrechtes bestimmt (so schon Senat, Beschl. v. 17.11.2017, 26 U 88/17, Rdnr. 2 zit. nach Juris).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2019 - 24 U 56/18

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht beim Abschluss eines

    Soweit dies in der Rechtsprechung teilweise anders gesehen wird (wohl OLG Dresden v. 03.01.2018, 4 U 1235/17, Rn. 11, juris, zu § 8 VVG: "bei der Wertung zu berücksichtigen", in der Entscheidung wurde allerdings ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss des Versicherungsvertrages und dessen Einsatz zur Kreditsicherung angenommen; KG Berlin v. 17.11.2017, 26 U 88/17, Rn. 8f, juris: "aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit"), kann dem nach Auffassung des Senats nicht gefolgt werden.
  • KG, 13.02.2019 - 26 U 188/17

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Verwirkung des Widerrufsrechts

    Dieser Zeitraum liegt nahe der Zeitspanne von 10 Jahren, bei der der Senat jedenfalls regelmäßig von einer Verwirkung ausgeht (vgl. Senat, Beschl, v. 17.11.2017, 26 U 88/17, Rdnr. 2 ff. zit. nach Juris).
  • KG, 10.07.2019 - 26 U 189/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung des Widerrufsrechts

    Dieser Zeitraum liegt deutlich über der Zeitspanne von 10 Jahren, bei der der Senat regelmäßig von einer Verwirkung ausgeht (vgl. Senat , Urt. v. 10.4.2019, 26 U 49/18; Senat , Urt. v. 13.2.2019, 26 U 188/17, Rdnr. 23 zit. nach Juris; Senat , Beschl, v. 17.11.2017, 26 U 88/17, Rdnr. 2 ff. zit. nach Juris).
  • LG Aachen, 26.04.2018 - 9 O 374/17
    Diesen Einzelnormen wohnt nach dem Verständnis des Gerichts ein allgemeiner, von der Frage des tatsächlichen Zustandekommens eines Vertrages aufgrund in der Sphäre des Versicherers liegender Belehrungsmängel unabhängiger Rechtsgrundsatz inne, der zugleich Teil des in § 242 BGB normierten Gebots von Treu und Glauben ist und auf diesem Wege u.a. auch die Ausübung des Widerrufsrechtes bestimmt (OLG Dresden, a.a.O., ebenso KG, Beschluss vom 17. November 2017 - 26 U 88/17 -, Rn. 2, juris, zum Widerruf von Darlehensverträgen).
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