Rechtsprechung
   KG, 14.08.2019 - 26 U 89/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26787
KG, 14.08.2019 - 26 U 89/18 (https://dejure.org/2019,26787)
KG, Entscheidung vom 14.08.2019 - 26 U 89/18 (https://dejure.org/2019,26787)
KG, Entscheidung vom 14. August 2019 - 26 U 89/18 (https://dejure.org/2019,26787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,26787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1833 Abs 2 BGB, § 1911 Abs 1 S 1 BGB, § 1915 Abs 1 S 1 BGB
    Haftung eines Abwesenheitspflegers wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit der Vorbereitung des Verkaufs eines Hausgrundstückes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abwesenheitspfleger, Haftung, Beweislast, Drohende Nachteile, Nichtmehrvorliegen der Ortsabwesenheit, Kenntnis

  • RA Kotz

    Haftung eines Abwesenheitspflegers wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen Sorgfaltspflichten eines Abwesenheitspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 51/12

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Berufungsurteils ohne Tatbestand und

    Auszug aus KG, 14.08.2019 - 26 U 89/18
    Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 313a Abs. 1, 540 Abs. 2, 543 ZPO i.V.m. § 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen, nachdem der Senat die Revision nicht zugelassen hat und der Wert der mit einer etwaigen Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000,00 EUR nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschl. v. 18.09.2012, VI ZR 51/12, Rdnr. 2 a.E.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht