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   OLG Köln, 28.09.2005 - 26 UF 143/05   

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https://dejure.org/2005,6803
OLG Köln, 28.09.2005 - 26 UF 143/05 (https://dejure.org/2005,6803)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.09.2005 - 26 UF 143/05 (https://dejure.org/2005,6803)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. September 2005 - 26 UF 143/05 (https://dejure.org/2005,6803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; ZPO § 93; ; ZPO § 98; ; ZPO § 276; ; ZPO § 307

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a § 93 § 98 § 276 § 307
    Vergleichsweise Kostenregelung nach bisherigem Sach- und Streitstand - Kostenprivileg bei Anerkenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 03.11.1997 - 5 W 48/97
    Auszug aus OLG Köln, 28.09.2005 - 26 UF 143/05
    Hierbei handelt es sich jedoch um die Folgen der vom Gesetzgeber unterschiedlich ausgestalteten Verfahrensarten, bei denen die Anforderungen an das prozessuale Verhalten der Parteien auch in anderen Bereichen voneinander abweichen, etwa beim Versäumnisverfahren und bei Anwendung der Verspätungsvorschriften (OLG Celle NJW-RR 1998, 1370).
  • OLG Saarbrücken, 23.04.2014 - 4 W 16/14

    Sofortiges Anerkenntnis: Veranlassung der Klage des Geschädigten gegen den

    Diese Voraussetzungen für die Anwendung des § 93 ZPO müssen kumulativ gegeben sein (OLG Köln OLGR 2006, 485, 486; Hk-ZPO/Gierl, 5. Aufl. § 93 Rn. 7).
  • OLG Hamm, 23.12.2008 - 28 W 27/08

    Anspruch des Käufers eines Neuwagens auf Ersatz von Nutzungsausfall wegen Mängeln

    Der dem § 98 ZPO zugrunde liegende Rechtsgedanke ist nicht anwendbar, weil die Parteien eine Entscheidung des Gerichts gemäß § 91a ZPO beantragt haben (OLG Köln, OLGReport 2006, 485; MünchKomm-ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 98 Rn. 6).
  • OLG Karlsruhe, 22.02.2010 - 4 W 84/09

    Kostenentscheidung nach Abschluss eines Prozessvergleichs ohne Kostenregelung

    d) Verschiedene Gerichte haben in bestimmten anderen Fällen unklare oder unvollständig formulierte Prozessvergleiche dahingehend ausgelegt, dass mit dem Vergleich auch eine negative Kostenvereinbarung (Kostenentscheidung durch das Gericht gemäß § 91 a ZPO ) getroffen werden sollte (vgl. insbesondere BGH, NJW 1965, 103; BGH, NJW 2007, 835 ; OLG Celle, OLGR 1997, 117, 118; OLG Köln, FamRZ 2007, 66 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 1171 ).
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