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   OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02   

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https://dejure.org/2003,4398
OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02 (https://dejure.org/2003,4398)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2003 - 26 UF 15/02 (https://dejure.org/2003,4398)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 26 UF 15/02 (https://dejure.org/2003,4398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderungsklage wegen Mindestunterhalt; Widerklage auf Wegfall der Unterhaltsverpflichtung; Voraussetzungen des Verzuges im Unterhaltsrecht; Voraussetzungen des Anspruchs auf eine erneute Auskunfterteilung über die Einkommensverhältnisse vor Ablauf der zweijährigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 6
  • FamRZ 2003, 1960
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.1990 - XII ZR 2/89

    Ermittlung der ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02
    Die Meldung beim Arbeitsamt und die von dort angebotenen Vermittlungen reichen für sich allein zum Nachweis der Nichtvermittelbarkeit nicht aus (BGH FamRZ 1990, 499).
  • OLG Hamm, 18.03.1994 - 12 UF 349/93

    Abänderung einer notariellen Unterhaltsvereinbarung - Erwerbsobliegenheit der

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02
    Das kann, muss aber nicht immer der Arbeitszeit eines Berufstätigen bei vollschichtiger Erwerbstätigkeit entsprechen (OLG Hamm FamRZ 1994, 1115).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02
    Die Beklagte hat den ihr obliegenden Beweis für ihre Leistungsunfähigkeit zur Zahlung des Mindestunterhaltes (BGH FamRZ 2002, 536, OLG KölnFamRZ 2000, 310) nicht erbracht.
  • OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 202/83

    Zum Anspruch eines Ehegatten auf Sicherheitsleistung nach BGB § 1389 und zum

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 26 UF 15/02
    Sie muss vielmehr in dem aufgrund der veränderten Umstände zulässigen Abänderungsverfahren nach den auch dort unverändert geltenden Regeln des Unterhaltsprozesses ihre Leistungsunfähigkeit erneut darlegen und beweisen (Palandt/Diederichsen, 62. A., Einf. vor § 1601 Rn 69, 0LG Stuttgart FamRZ 1983, 1233).
  • KG, 28.03.2007 - 13 WF 23/07

    Trennungsunterhalt: Verschlechterung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

    Vielmehr ist das Fehlen einer entsprechenden Chance auf dem Arbeitsmarkt im Einzelfall konkret festzustellen (Brandenburgisches Oberlandesgericht NJWE-FER 2001, 70ff; OLG Köln, Urteil vom 5. Februar 2003, AZ 26 UF 15/02, veröffentlicht in juris -Länderrechtsprechung), wobei an eine solche Feststellung auch bei angespannter Lage auf dem Arbeitsmarkt keine geringen Anforderungen zu stellen sind, da andernfalls keine Möglichkeit mehr bestände, zwischen vorgetäuschter und wirklicher Chancenlosigkeit zu unterscheiden (OLG Köln, NJWE-FER 1999, 84, 85).
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