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   BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 100/06   

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BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 100/06 (https://dejure.org/2008,33063)
BPatG, Entscheidung vom 16.01.2008 - 26 W (pat) 100/06 (https://dejure.org/2008,33063)
BPatG, Entscheidung vom 16. Januar 2008 - 26 W (pat) 100/06 (https://dejure.org/2008,33063)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 100/06
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 100/06
    Bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-Bild-Marke ist nicht davon auszugehen, dass der Verkehr sich ausschließlich am Wort orientiert, es sei denn es handelt sich bei den Bildelementen um bedeutungslose Zutaten, was vorliegend indes nicht angenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV; GRUR 2005, 419, 423 - Räucherkate).
  • EuG, 15.02.2005 - T-296/02

    Lidl Stiftung / OHMI - REWE-Zentral (LINDENHOF) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 100/06
    Das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften habe in der Rechtssache T-296/02 "Linderhof./.Lindenhof" (vgl. GRUR Int. 2005, 493 ff.) festgestellt, dass zwischen Weinen einerseits und alkoholfreien Getränken andererseits keine Warenähnlichkeit bestehe.
  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 100/06
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 100/06
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (vgl. st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade; GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus BPatG, 16.01.2008 - 26 W (pat) 100/06
    Bei der rein visuellen Wahrnehmung einer Wort-Bild-Marke ist nicht davon auszugehen, dass der Verkehr sich ausschließlich am Wort orientiert, es sei denn es handelt sich bei den Bildelementen um bedeutungslose Zutaten, was vorliegend indes nicht angenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV; GRUR 2005, 419, 423 - Räucherkate).
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