Rechtsprechung
BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06
Maßgeblich ist letztlich, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die bloße Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2005, 1012, 1014 - BioID; GRUR 2004, 680, 681 BIOMILD). - EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06
Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die (betriebliche) Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen zu garantieren und somit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 BRAVO). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips).
- BGH, 03.11.2005 - I ZB 14/05
Unterscheidungsfähigkeit und Freiheitsbedürfnis der Bezeichnung "Casino Bremen" …
Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06
GRUR 2006, 503 - Casino Bremen). - BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05
Papaya
Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06
In der Rechtsprechung des BPatG und des BGH sowie in der Literatur ist es nahezu unumstritten, dass Eintragungen identischer oder vergleichbarer Marken keinerlei verbindliche Bedeutung für die Prüfung nachträglicher Anmeldungen haben (vgl. BPatG PAVIS PROMA 24 W (pat) 121/05 - Papaya). - EuG, 15.10.2003 - T-295/01
Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)
Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06
Eine Wortmarke kann bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen sein, wenn sie zumindest in einer ihrer Bedeutungen ein Merkmal der Waren/Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH GRUR 2004, 148 - DOUBLEMINT). - EuGH, 20.09.2001 - C-383/99
Procter & Gamble / HABM
Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06
Sie vertritt die Auffassung, bei dem Zeichen "Ostalb Mail" handele es sich um einen sprachregelwidrig gebildeten Begriff aus einem deutschen und einem englischen Wort, der aufgrund der Entscheidung "Baby-dry" des EuGH (GRUR Int. 2002, 47) als lexikalische Erfindung insgesamt schutzfähig sei. - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06
Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 13.02.2008 - 26 W (pat) 102/06
Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).