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   BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10   

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BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10 (https://dejure.org/2011,17738)
BPatG, Entscheidung vom 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10 (https://dejure.org/2011,17738)
BPatG, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 26 W (pat) 11/10 (https://dejure.org/2011,17738)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 26 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Fruit Shot/Fruit Shot/Fruit-Shots" - rechtserhaltende Benutzung bei abweichender Benutzungsform - Verwechslungsgefahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 26 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Fruit Shot/Fruit Shot/Fruit-Shots" - rechtserhaltende Benutzung bei abweichender Benutzungsform - Verwechslungsgefahr -

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fruit Shot/Fruit Shot/Fruit-Shots" - rechtserhaltende Benutzung bei abweichender Benutzungsform - Verwechslungsgefahr -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fruit Shot/Fruit Shot/Fruit-Shots" - rechtserhaltende Benutzung bei abweichender Benutzungsform - Verwechslungsgefahr -

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fruit Shot/Fruit Shot/Fruit-Shots" - rechtserhaltende Benutzung bei abweichender Benutzungsform - Verwechslungsgefahr -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10
    Das auf den Etiketten von der Widerspruchsmarke räumlich und schriftbildlich deutlich abgesetzte Wort "PUNICA" wird vom Verkehr als Erstkennzeichnung gegenüber der Zweitkennzeichnung ""Fruitshot®" verstanden; es handelt sich um eine gemäß § 26 Abs. 1 MarkenG unschädliche Mehrfachkennzeichnung (vgl. BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana/Schosana; GRUR 2000, 510 f. - Contura; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 26 Rdn. 81).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 53/98

    Contura; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke auf dem Warengebiet der

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10
    Das auf den Etiketten von der Widerspruchsmarke räumlich und schriftbildlich deutlich abgesetzte Wort "PUNICA" wird vom Verkehr als Erstkennzeichnung gegenüber der Zweitkennzeichnung ""Fruitshot®" verstanden; es handelt sich um eine gemäß § 26 Abs. 1 MarkenG unschädliche Mehrfachkennzeichnung (vgl. BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana/Schosana; GRUR 2000, 510 f. - Contura; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 26 Rdn. 81).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 219/06

    Thermoroll

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10
    Der Verkehr entnimmt der Beifügung des "®" zu einem Zeichen, dass es eine registrierte Marke dieses Wortlauts gibt (vgl. BGH GRUR 1990, 364, 366 - "Baelz"; GRUR 2009, 888 Rz. 15 f. - "Thermoroll").
  • BGH, 14.12.1989 - I ZR 1/88

    "Baelz"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Wort-Marke bei

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10
    Der Verkehr entnimmt der Beifügung des "®" zu einem Zeichen, dass es eine registrierte Marke dieses Wortlauts gibt (vgl. BGH GRUR 1990, 364, 366 - "Baelz"; GRUR 2009, 888 Rz. 15 f. - "Thermoroll").
  • BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 37/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bonnaris/BONARIS" - zur rechtserhaltenden Benutzung

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10
    Bei den übrigen Wortbestandteilen "Fruchtig & Spritzig", "MIT NATÜRLICHEM MINERALWASSER & KOHLENSÄURE OHNE ZUCKERZUSATZ" und "60 % Fruchtsaft + Mineralwasser" der glaubhaft gemachten Benutzungsformen handelt es sich ersichtlich nur um rein warenbeschreibende, austauschbare Angaben (vgl. zur rechtserhaltenden Benutzung eines Markenwortes trotz abweichender Schreibweise auch 26 W (pat) 123/04 - Vital Fit, PAVIS PROMA, und 26 W (pat) 37/09 - Bonnaris/BONARIS, PAVIS PROMA).
  • BPatG, 12.04.2006 - 26 W (pat) 123/04
    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10
    Bei den übrigen Wortbestandteilen "Fruchtig & Spritzig", "MIT NATÜRLICHEM MINERALWASSER & KOHLENSÄURE OHNE ZUCKERZUSATZ" und "60 % Fruchtsaft + Mineralwasser" der glaubhaft gemachten Benutzungsformen handelt es sich ersichtlich nur um rein warenbeschreibende, austauschbare Angaben (vgl. zur rechtserhaltenden Benutzung eines Markenwortes trotz abweichender Schreibweise auch 26 W (pat) 123/04 - Vital Fit, PAVIS PROMA, und 26 W (pat) 37/09 - Bonnaris/BONARIS, PAVIS PROMA).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZB 31/03

    FERROSIL

    Auszug aus BPatG, 19.01.2011 - 26 W (pat) 11/10
    Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, das heißt in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (BGH, Beschl. v. 20.1.2005 - I ZB 31/03, GRUR 2005, 515 = WRP 2005, 620 - FERROSIL).
  • BPatG, 21.05.2013 - 24 W (pat) 3/12

    Markenbeschwerdeverfahren "la BIOCOME/Bionome" - zur rechtserhaltenden Benutzung

    Es handelt sich insoweit um eine gemäß § 26 Abs. 1 MarkenG unschädliche Mehrfachkennzeichnung (vgl. BGH GRUR 1993, 972, 974 - Sana/Schosana; BPatG 26 W (pat) 11/10, B. v. 19. Januar 2011 - FRUIT SHOT/FRUIT SHOT/FRUIT-SHOTS).
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