Rechtsprechung
BPatG, 13.10.2010 - 26 W (pat) 136/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Anhängeetikett (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Rückzahlung einer Beschwerdegebühr bei unterlassener Verbindung zweier Löschungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Anhängeetikett (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Rückzahlung einer Beschwerdegebühr bei unterlassener Verbindung zweier Löschungsverfahren
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Anhängeetikett (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Rückzahlung einer Beschwerdegebühr bei unterlassener Verbindung zweier Löschungsverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Anhängeetikett (dreidimensionale Marke)" - keine Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis - Rückzahlung einer Beschwerdegebühr bei unterlassener Verbindung zweier Löschungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07
Legostein
Auszug aus BPatG, 13.10.2010 - 26 W (pat) 136/09
Die Verbindung des Etikettes durch ein geschlossenes Band, welches durch ein Loch in der oberen linken Ecke des Etikettes geführt wird, lässt keine andere Beurteilung zu: Denn dieses Merkmal, dass sich auch bei im Handel erhältlichen Anhängeetiketten weiterer Hersteller findet, dient ausschließlich der Herbeiführung einer technischen Wirkung i. S. d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. hierzu auch BGH I ZB 53/07 - Legostein). - EuGH, 04.10.2001 - C-517/99
Merz & Krell
Auszug aus BPatG, 13.10.2010 - 26 W (pat) 136/09
Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit eine als Marke beanspruchte Bezeichnung geeignet ist, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der bezeichneten Waren und/oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 13.10.2010 - 26 W (pat) 136/09
Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips). - EuGH, 08.04.2003 - C-53/01
Linde
Auszug aus BPatG, 13.10.2010 - 26 W (pat) 136/09
Unterscheidungskraft weist eine Marke, gleich welcher Art oder Kategorie, nur dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2003, 514, 517 Rdn. 40 und 47 - Linde, Winward Rado;… a. a. O. Rdn. 48 - Henkel).
- BPatG, 21.02.2011 - 29 W (pat) 39/09
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung im Löschungsverfahren - zur Höhe …
Die Erhöhungsgebühr für mehrere Auftraggeber kann gemäß Nr. 1008 Abs. 3 VV VG maximal 2, 0 erreichen, und die Markenstelle muss, um dem mit nachteiligen Kostenfolgen verbundenen Vorwurf unrichtiger Sachbehandlung zu entgehen, mehrere Löschungsverfahren mit denselben Löschungsgründen und denselben Rechtsschutzzielen verbinden oder mit einer Entscheidung in den anderen Verfahren abwarten (BPatG 26 W (pat) 136/09).