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BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 170/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 12.01.2006 - C-361/04
Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 170/05
Ferner ist bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr - auch wenn die weniger kennzeichnungskräftigen Teile einer Marke nicht völlig außer acht gelassen werden dürfen - generell in erster Linie auf die unterscheidungskräftigen und dominanten Elemente der Marken abzustellen (EuGH GRUR 2006, 237 ff., Nr. 19 - Picasso). - BGH, 12.03.1992 - I ZR 110/90
Verwechselungsgefahr bei Branchenidentität - "ac-pharma"
Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 170/05
Dies gilt besonders in Fällen, in denen die Endungen nicht markant in Erscheinung treten oder wenig einprägsam gebildet sind (BGH GRUR 1992, 550, 551 - acpharma; GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLY-FLAM). - BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96
Verwechslungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 170/05
Dies gilt besonders in Fällen, in denen die Endungen nicht markant in Erscheinung treten oder wenig einprägsam gebildet sind (BGH GRUR 1992, 550, 551 - acpharma; GRUR 1999, 735, 736 - MONOFLAM/POLY-FLAM).
- BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 170/05
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (…EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY). - BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97
Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 170/05
Dies alles gilt auch bei Einbeziehung der beschreibenden Markenteile in den Markenvergleich, weil dann, wenn sich die Gemeinsamkeiten der Marken im wesentlichen auf schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente der älteren Marke beschränken, den abweichenden anderen kennzeichnungsstärkeren Markenteilen sowohl nach der subjektiven Aufmerksamkeit des Verkehrs als auch bei objektiver Bewertung der Kennzeichnungskraft eine stärkere und die Verwechslungsgefahr ausschließende Bedeutung zukommt (BGH GRUR 2000, 605, 606 - comtes/ComTel). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 14.11.2007 - 26 W (pat) 170/05
Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen (EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY).