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   BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09   

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BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2009,29683)
BPatG, Entscheidung vom 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2009,29683)
BPatG, Entscheidung vom 30. September 2009 - 26 W (pat) 2/09 (https://dejure.org/2009,29683)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Verkehrskreise zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; GRUR Int. 2004, 631, 633 -Dreidimensionale Tablettenform I).

    Die in der angemeldeten Marke enthaltenen Einzelbestandteile bilden auch in ihrer Gesamtheit keinen neuen, über die bloße Kombination hinausgehenden Begriff (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor, S. 678; EuGH a. a. O. -BIOMILD, S. 681; EuGH GRUR 2006, 229, 231 -BioID), sondern sind der Terminologie auf dem einschlägigen Dienstleistungssektor entsprechend sprachüblich zusammengesetzt.

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Die in der angemeldeten Marke enthaltenen Einzelbestandteile bilden auch in ihrer Gesamtheit keinen neuen, über die bloße Kombination hinausgehenden Begriff (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor, S. 678; EuGH a. a. O. -BIOMILD, S. 681; EuGH GRUR 2006, 229, 231 -BioID), sondern sind der Terminologie auf dem einschlägigen Dienstleistungssektor entsprechend sprachüblich zusammengesetzt.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Die bloße Aneinanderreihung der beschreibenden Begriffe "Link" und "Rank" führt somit nur zu einer Angabe, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der beanspruchten Waren und Dienstleistungen dienen kann (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 f. -BIOMILD).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 -Philips; GRUR 2003, 604, 607 -Libertel).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 -Philips; GRUR 2003, 604, 607 -Libertel).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung fremdsprachige Begriffe den entsprechenden deutschen gleichzustellen, sofern sie geläufige warenbeschreibende Bezeichnungen darstellen, die von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen auch verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1047, 1048 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER).
  • BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01

    Fehlende Unterscheidungskraft bei Wechsel zwischen Groß- und Kleinschreibung auch

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Grundsätzlich kann zwar eine besondere bildliche Ausgestaltung schutzunfähiger Wortbestandteile die hinreichende Unterscheidungskraft einer Marke bewirken (vgl. BGH GRUR 2002, 889, 890 -Fantastic; BPatG GRUR 2000, 805, 806 -Immo-Börse; Ströbele/Hacker, 9. Aufl., 2009, § 8 Rn. 338 m. w. N.).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 30.09.2009 - 26 W (pat) 2/09
    Die Tatsache, dass die Marke allein oder überwiegend von ihrem "Erfinder" benutzt wird, begründet für sich gesehen noch nicht ihre Schutzfähigkeit (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS).
  • BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99

    Unterscheidungskraft einer Marke aufgrund ihrer grafischen Gestaltung

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

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