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   BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11   

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BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11 (https://dejure.org/2012,7010)
BPatG, Entscheidung vom 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11 (https://dejure.org/2012,7010)
BPatG, Entscheidung vom 14. März 2012 - 26 W (pat) 21/11 (https://dejure.org/2012,7010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG, § 50 MarkenG, § 54 Abs 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "S-Bahn" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Eintragung der Wortmarke "S-Bahn" in das Markenregister wegen fehlender Unterscheidungskraft

  • kanzlei.biz

    "S-Bahn" nur Sachangabe?

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "S-Bahn" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "S-Bahn" - Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Marke "S-Bahn” nicht für Beförderungsmittel eintragungsfähig - Zur mangelnden Verkehrsdurchsetzung

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Markenlöschung: S war einmal

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Die Bahn verliert Markenrecht am Wort "S-Bahn".

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Bahn verliert Markenrecht am Wort S-Bahn.

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    S-Bahn nicht als Marke für Beförderungsmittel eintragungsfähig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Marke gelöscht: Deutsche Bahn verliert S-Bahn-Streit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Die Entscheidung BGH GRUR 2006, 850, Tz. 45, 46 - Fußball WM 2006 lasse sich auf die Marke "S-Bahn" nicht übertragen.

    Die Eintragung als Marke kommt nur in Betracht, wenn ein Zeichen diese Herkunftsfunktion erfüllen kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 55, 57 f., Rdn. 51 - Arsenal Football Club; BGH MarkenR 2006, 395, 397, Rdn. 18 - FUSSBALL WM 2006, m. w. N.).

    Aber auch anderen Angaben kann die Unterscheidungskraft fehlen, etwa wenn sie sich auf Umstände beziehen, durch die ein enger beschreibender Bezug zu den beanspruchten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird (vgl. BGH GRUR 2006, 850, Rdn. 28 - FUSSBALL WM 2006; BGH GRUR 2001, 162 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).

    Für die in Klasse 25 beanspruchten Waren ist "S-Bahn" ebenfalls nicht schutzfähig (vgl. hierzu BGH GRUR 2010, 73 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; BGH GRUR 2010, 1100 - TOOOR!; BGH GRUR 2006, 850, 857 (Nr. 43-46) - FUSSBALL WM 2006; BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 26/10 - Clubschiff; Lerach, GRUR 2011, 872 f).

    Entgegen der von der Markenabteilung geäußerten Rechtsauffassung, die sich zur Begründung der fehlenden Unterscheidungskraft insoweit auf die Entscheidung "Fußball WM 2006" (GRUR 2006, 850, 857) berufen hat, handelt es sich bei "S-Bahn" zur Überzeugung des Senats nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, dass auch insoweit nur als solches in seiner ursprünglichen - nicht markenmäßigen - Bedeutung verstanden werden könnte (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; BGH GRUR 2006, 850 , Rdn. 19 und 45 - FUSSBALL WM 2006, BGH GRUR 2007, 1071, 1072, Rdn. 25 - Kinder II).

    "S-Bahn" bezeichnet keine bekannte Veranstaltung, die nur mit diesem Ereignis selbst in Verbindung gebracht werden könnte (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 857 f, Rdn. 46 - FUSSBALL WM 2006)und stellt im Übrigen weder die Angabe einer Verkaufsstätte, eine geläufige Werbeaussage, noch eine ausschließlich werbewirksame Anpreisung, Redewendung, Grußformel, einen Ausruf oder eine mit diesen Angaben vergleichbare Bezeichnung dar, welcher stets jegliche Unterscheidungskraft fehlte (vgl. Ströbele, Ströbele/Hacker, MarkenG, Rn. 72 ff., 172 ff., 202 ff, MarkenG m. w. N. aus der Rspr.).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Handelt es sich um einen Begriff, der die fraglichen Dienstleistungen ihrer Gattung nach glatt beschreibt, kommt ein Bedeutungswandel und damit eine Verkehrsdurchsetzung erst bei einem deutlich höheren Durchsetzungsgrad in Betracht (BGH GRUR 2006, 760,Rdn. 20 -LOTTO).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch nach Inkrafttreten des Markengesetzes im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen (vgl.BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; BGH GRUR 2006, 760, Rdn. 24 - LOTTO; GRUR 2007, 1066Rdn. 34 - Kinderzeit), wobei die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung eines glatt beschreibenden Begriffs nicht so hoch angesiedelt werden dürfen, dass eine Verkehrsdurchsetzung in der Praxis von vornherein ausgeschlossen wird (BGH GRUR 2009, 669, Rdn. 27 - POST II).

    Aufgrund der oben erwähnten Präsenz dieses Begriffs in Politik, Wirtschaft und Medienberichterstattung zählt zu den beteiligten Verkehrskreisen vielmehr jeder Verkehrsteilnehmer mit Ausnahme derjenigen, die eine Benutzung des Transportmittels "S-Bahn" für sich kategorisch ablehnen (vgl. BGH GRUR 2006, 760-763 - Lotto), mithin auch derjenige, der sich überwiegend in Gebieten aufhält, in denen es keinen öffentlichen Personennahverkehr gibt und derjenige, der dieses Transportmittel bislang noch nicht genutzt hat, jedoch zu einer Nutzung in Zukunft bereit ist.

  • BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07

    POST II

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Er hält die angefochtene Entscheidung für zutreffend, verweist auf die Entscheidung BGH GRUR 2009, 669 Tz. 25 -Post II und vertritt die Auffassung, dass sich "S-Bahn" i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG zur Täuschung des Publikums eigne, sofern es zur Kennzeichnung bestimmter Dienstleistungen der Klasse 39 diene.

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch nach Inkrafttreten des Markengesetzes im Einzelfall eine sehr hohe oder eine nahezu einhellige Verkehrsdurchsetzung als notwendig angesehen (vgl.BGHZ 156, 112, 125 - Kinder I; BGH GRUR 2006, 760, Rdn. 24 - LOTTO; GRUR 2007, 1066Rdn. 34 - Kinderzeit), wobei die Voraussetzungen der Verkehrsdurchsetzung eines glatt beschreibenden Begriffs nicht so hoch angesiedelt werden dürfen, dass eine Verkehrsdurchsetzung in der Praxis von vornherein ausgeschlossen wird (BGH GRUR 2009, 669, Rdn. 27 - POST II).

    Angesichts dessen bieten die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorgelegten Nachweise, insbesondere das TNS Infratest-Gutachten, in diesem dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegenden Löschungsverfahren zugleich weder Anhaltspunkte für weitere, auf die Frage der Verkehrsdurchsetzung gerichtete Ermittlungen (vgl. BGH GRUR 2009, 669 - 672 - POST II), noch geben sie Anlass zu einer Zurückverweisung der Sache an das Deutsche Patent- und Markenamt gem. § 70 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG.

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Die Frage, ob sich eine Marke in den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d.§ 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beantworten, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die fraglichen Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Dienstleistung damit von den Leistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl . EuGH, GRUR 1999, 723, Tz. 54 - Chiemsee zu Art. 3 III MarkenRL; BGH GRUR 2008, 710,Tz. 26 - VISAGE).

    Denn ein sehr bekannter beschreibender Begriff kann Unterscheidungskraft i. S. d. Art. 3 Abs. 3 MarkenRL (§ 8 Abs. 3 MarkenG) nur bei einer langen und intensiven Benutzung der Marke erlangen (für eine sehr bekannte geografische Herkunftsangabe EuGH, GRUR 1999, 723, Tz. 50 - Chiemsee; Fezer , MarkenR, 3. Aufl., § 8 Rdn. 436d).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Sofern nicht besondere Umstände eine abweichende Beurteilung rechtfertigen, kann allerdings die untere Grenze für die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung nicht unterhalb von 50% angesetzt werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 -REICH UND SCHOEN; GRUR 2008, 510,Rdn. 23 - Milchschnitte).

    Entgegen der von der Markenabteilung geäußerten Rechtsauffassung, die sich zur Begründung der fehlenden Unterscheidungskraft insoweit auf die Entscheidung "Fußball WM 2006" (GRUR 2006, 850, 857) berufen hat, handelt es sich bei "S-Bahn" zur Überzeugung des Senats nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache, dass auch insoweit nur als solches in seiner ursprünglichen - nicht markenmäßigen - Bedeutung verstanden werden könnte (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 -REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2003, 1050 -Cityservice; BGH GRUR 2006, 850 , Rdn. 19 und 45 - FUSSBALL WM 2006, BGH GRUR 2007, 1071, 1072, Rdn. 25 - Kinder II).

  • BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03

    Kinder (schwarz-rot)

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Für die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung ist, worauf der Antragsteller zu Recht hingewiesen hat, die hier bei 3, 3% liegende Fehlertoleranz zu berücksichtigen, wobei der untere Wert nach Abzug des möglichen Abweichungsbereichs maßgeblich ist (vgl. BPatG GRUR 2007, 324, 329 - Kinder (schwarz-rot); GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante).

    Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im Löschungsverfahren für den Erhalt der Marke eine nachträgliche Verkehrsdurchsetzung ausreicht (vgl BGH GRUR 2009, 954 - Kinder III; BPatG GRUR 2007, 324, 327 - Kinder (schwarz-rot); Ströbele, Ströbele/Hacker, a. a. O., Rn. 455 zu § 8) lässt sich eine solche aufgrund der zur Akte gereichten Anknüpfungspunkte somit nicht feststellen.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Da die Frage der Unterscheidungskraft stets konkret für die jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu beurteilen ist, vermag eine Marke für bestimmte Waren unterscheidungskräftig zu sein, während ihr für andere die Unterscheidungskraft fehlt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 677, Rdn. 73 bis 78 - Postkantoor; GRUR 2007, 425, 426, Rdn. 32 - MT&C/BMW).

    Zur weiteren Frage der Antragsgegnerin, ob im Rahmen des registerrechtlichen Löschungsverfahrens zur Beurteilung der Frage der originären Schutzfähigkeit eines Zeichens gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1, 2 MarkenG, das durch Benutzung geprägte Verkehrsverständnis und sein Beleg in Form von Verkehrsgutachten zu berücksichtigen sind, wenn das Zeichen zur Zeit der Eintragung bereits im Verkehr benutzt worden ist, ist auf den im Löschungsverfahren geltenden Amtsermittlungsgrundsatz und auf die Feststellung des Europäischen Gerichtshofs zu verweisen, der in ständiger Rechtsprechung (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rdn. 86 - Postkantoor; EuGH GRUR 2004, 680, Rdn. 19 - BIOMILD; EuGH GRUR Int. 2011, 400, Rdn.  33, 46 - Zahl 1000) davon ausgeht, dass beschreibende Zeichen und Angaben "zwangsläufig" nicht unterscheidungskräftig sind.

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG bedeutet die Eignung einer Marke, die mit ihr beanspruchten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie dadurch für den Verkehr von denen anderer Anbieter unterscheidbar zu machen (vgl. EuGH GRUR 2006, 233, 235, Rdn. 45 - Standbeutel; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 62 - Libertel).

    Ist dies nicht der Fall, widerspricht es dem Allgemeininteresse, das fragliche Zeichen durch seine Eintragung ins Register zugunsten eines Anmelders zu monopolisieren und der Nutzung durch die Allgemeinheit dauerhaft zu entziehen (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, 610, Rdn. 59 - EUROHYPO; EuGH GRUR 2004, 943, 944, Rdn. 26 - SAT.2; EuGH GRUR 2003, 604, 608, Rdn. 60 - Libertel).

  • BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04

    Ristorante

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Für die Feststellung der Verkehrsdurchsetzung ist, worauf der Antragsteller zu Recht hingewiesen hat, die hier bei 3, 3% liegende Fehlertoleranz zu berücksichtigen, wobei der untere Wert nach Abzug des möglichen Abweichungsbereichs maßgeblich ist (vgl. BPatG GRUR 2007, 324, 329 - Kinder (schwarz-rot); GRUR 2007, 593, 596 - Ristorante).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-239/05

    BVBA Management, Training en Consultancy - Marken - Richtlinie 89/104/EWG -

    Auszug aus BPatG, 14.03.2012 - 26 W (pat) 21/11
    Da die Frage der Unterscheidungskraft stets konkret für die jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu beurteilen ist, vermag eine Marke für bestimmte Waren unterscheidungskräftig zu sein, während ihr für andere die Unterscheidungskraft fehlt (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 677, Rdn. 73 bis 78 - Postkantoor; GRUR 2007, 425, 426, Rdn. 32 - MT&C/BMW).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 25.10.2007 - I ZB 22/04

    Milchschnitte

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06

    Kinder III

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03

    Porträtfoto von Marlene-Dietrich nicht als Marke für Bekleidung schutzfähig

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

  • BPatG, 12.01.2011 - 26 W (pat) 26/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Das Clubschiff" - keine

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BGH, 22.05.2014 - I ZB 34/12

    S-Bahn - Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Markenlöschungsverfahren:

    Auf die Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts aufgehoben und den Löschungsantrag zurückgewiesen, soweit die Löschung der Marke für die Waren "Klasse 16: Papier und Pappe (Karton), Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von Globen und Wandtafelzeichengeräten; Klasse 28: Tennisschläger, Rollschuhe, Schlittschuhe" angeordnet worden ist; das weitergehende Rechtsmittel hat es zurückgewiesen (BPatG, Beschluss vom 14. März 2012 - 26 W (pat) 21/11, juris).
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