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   BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03   

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https://dejure.org/2006,14022
BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03 (https://dejure.org/2006,14022)
BPatG, Entscheidung vom 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03 (https://dejure.org/2006,14022)
BPatG, Entscheidung vom 02. August 2006 - 26 W (pat) 266/03 (https://dejure.org/2006,14022)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken, die - wie die angegriffene Marke - aus mehreren getrennten Bestandteilen bestehen, ist zwar von der registrierten Form, also von der Marke als Ganzes auszugehen (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03
    Soweit unter der Geltung des Warnezeichengesetzes die Gleichartigkeit von Waren festgestellt worden ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass die früher festgestellte Gleichartigkeit auch für eine nunmehrige Annahme der Ähnlichkeit spricht, weil der Ähnlichkeitsbereich gegenüber dem Gleichartigkeitsbereich im Allgemeinen weiter zu ziehen ist (BGH GRUR 1996, 404, 405 - Blendax Pep).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03
    Die Gefahr von Verwechslungen im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03
    Für die Beantwortung der Frage, welcher Markenteil eine mehrgliedrige Marke prägt, kommt es vor allem auf die Kennzeichnungskraft der einzelnen Markenteile an; denn rein warenbeschreibenden oder aus anderen Gründen kennzeichnungsschwachen Elementen fehlt die Eignung, den Gesamteindruck einer Marke zu prägen (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923, Nr. 17 - Canon; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923, Nr. 17 - Canon; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03
    Die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ist unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen, insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und Leistungen oder anderer für die Frage der Verwechslungsgefahr wesentlicher Gründe zu beurteilen und dann anzunehmen, wenn sie so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus denselben oder ggf. wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen (EuGH a. a. O. - Canon; BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).
  • EuG, 15.02.2005 - T-169/02

    Cervecería Modelo / OHMI - Modelo Continente Hipermercados (NEGRA MODELO) -

    Auszug aus BPatG, 02.08.2006 - 26 W (pat) 266/03
    Die Hinzufügung beschreibender Elemente zu einem mit der älteren Marke übereinstimmenden Bestandteil kann die Ähnlichkeit der Marken regelmäßig nicht beseitigen und eine Verwechslungsgefahr nicht ausschließen (EuG GRUR Int 2005, 497, 498 - NEGRO MODELO).
  • BPatG, 11.10.2021 - 28 W (pat) 528/21
    Da es sich um Wortmarken handelt, kommt es auf die konkret eingetragene Schreibweise nicht an, so dass auch eine Schreibweise der angegriffenen Marke in Kleinbuchstaben ("datalis") sowie der Widerspruchsmarke mit Anfangsmajuskel ("Datalegis") zu berücksichtigen ist (vgl. BPatG GRUR 2005, 777 - NATALLA/nutella; GRUR 2008, 74, 77 - Focus Home Collection/FOCUS; 24 W (pat) 52/04 - mobile Life/MOBILO LIFE; 30 W (pat) 9/09 - jogging/Jogging).
  • BPatG, 31.07.2012 - 27 W (pat) 578/11

    Markenbeschwerdeverfahren "CASINO ROYALE (Wort-Bildmarke)/Casino Royale

    Nachdem ein Widerspruchsverfahren gegen die Widerspruchsmarke erst im Jahre 2010 abgeschlossen wurde, läuft die fünfjährige Benutzungsschonfrist der Widerspruchsmarke gemäß § 26 Abs. 5 MarkenG, der mit Art. 10 Abs. 1 MRL vereinbar ist (BPatG Beschluss vom 2. August 2006, Az: 26 W (pat) 266/03 - Focus Home Collection/Focus), erst 2015 ab, so dass es insoweit nicht darauf ankommt, dass die Widersprechenden eine rechtserhaltende Benutzung ihrer Marke nicht glaubhaft gemacht haben.
  • BPatG, 13.10.2010 - 26 W (pat) 530/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Saluslogist/SALUS (Gemeinschaftsmarke)" - Waren- und

    Dass der Wortbestandteil " Salus " in der angegriffenen Marke mit großem Anfangsbuchstaben und ansonsten kleinen Buchstaben geschrieben ist, während die Widerspruchsmarke durchweg in großen Buchstaben wiedergegeben ist, ist demgegenüber entgegen der Ansicht des Markeninhabers unerheblich, weil der Verkehr daran gewöhnt ist, dass Marken in verschiedenen Schriftarten und -typen verwendet werden, weshalb er hierin kein Unterscheidungsmerkmal sieht (BPatG GRUR 2008, 74, 77 - Focus Home Collection/FOCUS).
  • BPatG, 26.04.2017 - 26 W (pat) 540/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Viva Home (Wort-Bild-Marke)/VIVA" - ungenügende

    Es hätte daher hinsichtlich jeder einzelnen von der angegriffenen Marke beanspruchten Dienstleistung einer Prüfung bedurft, ob der Begriff "home" die so bezeichnete Dienstleistung ihrer Art und Bestimmung nach dahingehend beschreibt, dass sie für das Heim, also für das eigene Haus bzw. die eigene Wohnung, bestimmt ist (BPatG 26 W (pat) 266/03 - Focus Home Collection/FOCUS).
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