Rechtsprechung
BPatG, 09.08.1995 - 26 W (pat) 291/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 05.07.2004 - 30 W (pat) 51/03 Soweit sich die Inhaberin der angegriffenen Marke in der mündlichen Verhandlung für den ihrer Meinung nach ausreichenden Markenabstand in den Anfangsbuchstaben auf einige Entscheidungen des Bundespatentgerichts bezogen hat, lagen den Beurteilungen andere Sachverhalte zu Grunde: Ähnlichkeit der Waren ist verneint worden (vgl 26 W (pat) 291/93 - CODI ALIMENTATION#RODI; für den Bereich identischer Waren ist in dieser Entscheidung indessen Verwechslungsgefahr bejaht worden), oder es ist von einem größerer Warenabstand ausgegangen worden, der zu verminderten Anforderungen an den Markenabstand führte (vgl 25 W (pat) 83/98 - TILVA#SILVA); auch spielten im Vordergrund stehendes Schriftbild wie Begriffsgehalt einer Marke eine Rolle (vgl 27 W (pat) 229/95 - Sanda/#Panda), oder es wurde von sich gegenüberstehenden stimmlosen und stimmhaften Buchstaben ausgegangen (vgl 32 W (pat) 311/99 - Gimmy#Simmy).