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   BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05   

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BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05 (https://dejure.org/2007,12569)
BPatG, Entscheidung vom 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05 (https://dejure.org/2007,12569)
BPatG, Entscheidung vom 23. März 2007 - 26 W (pat) 3/05 (https://dejure.org/2007,12569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • aufrecht.de

    Das rauhe Gefühl von Sandpapier auf einer Getränkeflasche ist nicht als Tastmarke eintragungsfähig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 27.11.2003 - C-283/01

    EIN HÖRZEICHEN IST UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ALS MARKE EINTRAGUNGSFÄHIG

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Das setzt voraus, dass die (mittelbare) grafische Darstellung klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist (EuGH, GRUR 2003, 145 Rdnrn. 52-55 - Sieckmann; GRUR 2004, 54 Rdnr. 55 - Shield Mark/Kist).

    Aber auch hinsichtlich der von dem beanspruchten Gegenstand durch den Tastsinn ausgelösten Sinnesempfindungen erscheint es nicht ausgeschlossen, dass sich einzelne haptische Eindrücke durch eine wörtliche Beschreibung ebenso hinreichend klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv grafisch darstellen lassen, wie das bei anderen visuell nicht wahrnehmbaren Zeichen der Fall sein kann (vgl. zur Darstellung eines Klangzeichens mittels einer Beschreibung durch Schriftsprache oder durch ein in Takte gegliedertes Notensystem EuGH, GRUR 2004, 54 Rn. 59, 62 - Shield Mark/Kist).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-273/00

    Sieckmann

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Die Bedeutung des Bestimmtheitserfordernisses wie des Erfordernisses der grafischen Darstellbarkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 MarkenG liegt darin, im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zu Grunde legen zu können, die Eintragung ins Register überhaupt zu ermöglichen und die Eintragung im Interesse der Allgemeinheit zur Unterrichtung über den Bestand an geschützten Marken und ihren jeweiligen Schutzbereich zu veröffentlichen (vgl. EuGH, GRUR 2003, 145 Rn. 47-51 - Sieckmann; GRUR 2004, 858, 859 - Heidelberger Bauchemie; BGH, GRUR 1999, 730, 731 - Farbmarke magenta/grau; GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2002, 427, 428 - Farbmarke gelb/grün I).

    Das setzt voraus, dass die (mittelbare) grafische Darstellung klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist (EuGH, GRUR 2003, 145 Rdnrn. 52-55 - Sieckmann; GRUR 2004, 54 Rdnr. 55 - Shield Mark/Kist).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Denn ebenso wie es für konturlose Farbmarken anerkannt ist, dass sie unter anderem durch die Bezeichnung der Farbe nach einem international anerkannten Kennzeichnungscode grafisch darstellbar im Sinne des § 8 Abs. 1 MarkenG sind (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 606 Rn. 38 - Libertel), erscheint dies für Tastmarken denkbar, wenn zur Beschreibung des Wahrnehmungsgegenstandes auf DIN-Normen zurückgegriffen wird.

    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die mutmaßliche Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Der Europäische Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zwar für alle Markenkategorien dieselben sind, dass sich aber im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Kriterien zeigen kann, dass nicht jede dieser Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wird (EuGH, GRUR 2004, 428 Rn. 38 - Waschmittelflasche; GRUR 2004, 1027, 1029 Rn. 34 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2005, 258, 259 - Roximycin).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00

    "Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Auch eine besondere Gestaltung der Ware wird vom Verbraucher eher der funktionellen und ästhetischen Ausgestaltung der Ware selbst zugeschrieben werden als der Absicht, auf die Herkunft der Ware hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2003, 332, 334 - Abschlussstück; GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche; Ströbele, GRUR 2001, 658, 665 f.; Hölk in Festschrift f. Ullmann, 239, 254).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Der Europäische Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zwar für alle Markenkategorien dieselben sind, dass sich aber im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Kriterien zeigen kann, dass nicht jede dieser Kategorien von den maßgeblichen Verkehrskreisen notwendig in gleicher Weise wahrgenommen wird (EuGH, GRUR 2004, 428 Rn. 38 - Waschmittelflasche; GRUR 2004, 1027, 1029 Rn. 34 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 73/05

    Tastmarke

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Tastmarke" (GRUR 2007, 148 ff.) ausgeführt hat, kann auch ein über den Tastsinn wahrnehmbares Zeichen grundsätzlich eine Marke sein, weil sich Elemente oder Eigenschaften einer Gestaltung, deren Wahrnehmung über den Tastsinn als Marke beansprucht werden soll, gedanklich von der Ware selbst abstrahieren lassen und daher geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (BGH GRUR 2007, 148, 150 - Tastmarke).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 57/98

    Farbmarke violettfarben; Unterscheidungskraft einer konturlosen Farbmarke

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Die Bedeutung des Bestimmtheitserfordernisses wie des Erfordernisses der grafischen Darstellbarkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 MarkenG liegt darin, im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zu Grunde legen zu können, die Eintragung ins Register überhaupt zu ermöglichen und die Eintragung im Interesse der Allgemeinheit zur Unterrichtung über den Bestand an geschützten Marken und ihren jeweiligen Schutzbereich zu veröffentlichen (vgl. EuGH, GRUR 2003, 145 Rn. 47-51 - Sieckmann; GRUR 2004, 858, 859 - Heidelberger Bauchemie; BGH, GRUR 1999, 730, 731 - Farbmarke magenta/grau; GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2002, 427, 428 - Farbmarke gelb/grün I).
  • EuGH, 24.06.2004 - C-49/02

    Heidelberger Bauchemie

    Auszug aus BPatG, 23.03.2007 - 26 W (pat) 3/05
    Die Bedeutung des Bestimmtheitserfordernisses wie des Erfordernisses der grafischen Darstellbarkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 MarkenG liegt darin, im Eintragungsverfahren der Beurteilung der Marke eine festgelegte Form zu Grunde legen zu können, die Eintragung ins Register überhaupt zu ermöglichen und die Eintragung im Interesse der Allgemeinheit zur Unterrichtung über den Bestand an geschützten Marken und ihren jeweiligen Schutzbereich zu veröffentlichen (vgl. EuGH, GRUR 2003, 145 Rn. 47-51 - Sieckmann; GRUR 2004, 858, 859 - Heidelberger Bauchemie; BGH, GRUR 1999, 730, 731 - Farbmarke magenta/grau; GRUR 2001, 1154 - Farbmarke violettfarben; GRUR 2002, 427, 428 - Farbmarke gelb/grün I).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98

    Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

  • BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98

    Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)

  • BGH, 19.09.2001 - I ZB 3/99

    Farbmarke gelb/grün; Anforderungen an die graphische Darstellbarkeit einer Marke

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

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   BPatG, 21.07.2007 - 26 W (pat) 3/05   

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BPatG, Entscheidung vom 21.07.2007 - 26 W (pat) 3/05 (https://dejure.org/2007,44988)
BPatG, Entscheidung vom 21. Juli 2007 - 26 W (pat) 3/05 (https://dejure.org/2007,44988)
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