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   BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05   

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BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05 (https://dejure.org/2007,33896)
BPatG, Entscheidung vom 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05 (https://dejure.org/2007,33896)
BPatG, Entscheidung vom 05. September 2007 - 26 W (pat) 34/05 (https://dejure.org/2007,33896)
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  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen, wobei ein geringerer Grad eines Faktors durch einen höheren Grad eines anderen Faktors ausgeglichen werden kann (EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY).

    Vielmehr ist bei der Beantwortung der Frage, durch welche Bestandteile die jüngere Kennzeichnung geprägt wird, die gesteigerte Kennzeichnungskraft der älteren Marke zu berücksichtigen, weil der Verkehr einem Zeichen mit gesteigerter Kennzeichnungskraft, das identisch oder in verwechselbar ähnlicher Form in ein anderes Zeichen übernommen wird, auch in dem zusammengesetzten Zeichen eine prägende Wirkung entnimmt (BGH GRUR 2002, 880 - City Plus; GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
    Zumindest glatt beschreibende Bestandteile werden vom Verkehr nicht als selbständig kennzeichnende und den Gesamteindruck prägende Elemente aufgefasst, so dass diese Eigenschaft eher den anderen Zeichenteilen zugemessen wird (BGH GRUR 1998, 925, 927 - Bisotherm-Stein; GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA/ESTRA-PUREN).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2004 - 2 U 65/04

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr: Ähnlichkeit im Klang von "e-motion" und

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
    Hierbei sind die allgemeinen Ausspracheregeln zu beachten, die auch bei Wortneubildungen Anwendung finden (OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307, 308 - emotion/iMOTION).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
    Derartigen, aus den Anfangsbuchstaben beschreibender Begriffe gebildeten Buchstabenfolgen kommt jedoch, sofern es sich nicht um im Verkehr bereits geläufige, zur Beschreibung verwendete Abkürzungen handelt, von Haus aus grundsätzlich eine normale Kennzeichnungskraft zu (BGH GRUR 2002, 1067, 1068 f. - DKV/OKV).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
    Ausnahmsweise kann aber auch eine regelwidrige Aussprache zu berücksichtigen sein, wenn die ältere Marke einen erheblichen Bekanntheitsgrad im Verkehr aufweist und häufig oder immer in einer bestimmten Weise ausgesprochen wird; denn ein solcher Sprachgebrauch kann stilbildend wirken, so dass dann auch jüngere, ähnliche Kennzeichnungen nach Art der bekannten Marke wiedergegeben werden (BGH GRUR 2004, 239 - DONLINE).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZB 29/95

    "Bisotherm-Stein"; Ähnlichkeit von Waren

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
    Zumindest glatt beschreibende Bestandteile werden vom Verkehr nicht als selbständig kennzeichnende und den Gesamteindruck prägende Elemente aufgefasst, so dass diese Eigenschaft eher den anderen Zeichenteilen zugemessen wird (BGH GRUR 1998, 925, 927 - Bisotherm-Stein; GRUR 2002, 342, 344 - ASTRA/ESTRA-PUREN).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr hat unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken, der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art des beteiligten Verkehrs und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Warenkennzeichnungen, wobei ein geringerer Grad eines Faktors durch einen höheren Grad eines anderen Faktors ausgeglichen werden kann (EuGH GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd/Loints; BGH GRUR 2005, 513 - Ella May/MEY).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 05.09.2007 - 26 W (pat) 34/05
    Das schließt jedoch nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marken für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH Mitt. 2005, 511, 512, Nr. 28 f.).
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