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   BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07   

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BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07 (https://dejure.org/2008,29123)
BPatG, Entscheidung vom 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07 (https://dejure.org/2008,29123)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 26 W (pat) 39/07 (https://dejure.org/2008,29123)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Solche Angaben und Zeichen dürfen nicht nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD).

    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Ausdrücke ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).

    Dass eine Marke neben der beschreibenden Bedeutung noch andere Bedeutungen aufweisen und insoweit mehrdeutig sein kann, beseitigt für sich gesehen noch nicht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. EuGH a. a. O. - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Ausdrücke ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).

    Dass eine Marke neben der beschreibenden Bedeutung noch andere Bedeutungen aufweisen und insoweit mehrdeutig sein kann, beseitigt für sich gesehen noch nicht das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG (vgl. EuGH a. a. O. - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD; GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Vor allem bei Oberbegriffen oder Sammelbezeichnungen - wie vorliegend "Energie" - ist eine gewisse Allgemeinheit oder Unschärfe sogar unvermeidbar, um den gewünschten möglichst weiten Bereich waren- oder dienstleistungsbezogener Eigenschaften beschreibend erfassen zu können (vgl. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuG GRUR 2001, 835, 837 - EuroHealth).

    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit, BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice).

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Maßgeblich für die Schutzfähigkeit zusammengesetzter Ausdrücke ist, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor; GRUR 2004, 680, 681 BIOMILD; GRUR Int. 2005, 1012, 1014 - BioID).

    Im Gemeinschaftsmarkenrecht gelten dieselben Grundsätze (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Henkel; GRUR 2006, 229, 231 - BioID).

  • EuGH, 13.02.2008 - C-212/07

    Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Davon geht auch die Rechtsprechung des EuGH aus (vgl. GRUR 2007, 333 - Standbeutel; Rechtssache C-212/07 P - HAIRTRANSFER).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Davon geht auch die Rechtsprechung des EuGH aus (vgl. GRUR 2007, 333 - Standbeutel; Rechtssache C-212/07 P - HAIRTRANSFER).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Im Gemeinschaftsmarkenrecht gelten dieselben Grundsätze (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 - Henkel; GRUR 2006, 229, 231 - BioID).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Eine Berücksichtigung von Voreintragungen im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG wird zumeist schon deshalb verneint, weil kein Anspruch auf die Wiederholung derselben - möglicherweise sich als gesetzeswidrig erweisenden - Entscheidung nicht gestützt werden kann (vgl. BGH GRUR 1989, 420 - KSÜD; BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Von einer schutzbegründenden Unbestimmtheit kann vielmehr nur ausgegangen werden, wenn eine derartige begriffliche Ungenauigkeit erreicht ist, die ausschließt, dass die fragliche Angabe in Zusammenhang mit den beanspruchten Waren/Dienstleistungen noch zu einer konkret beschreibenden Bezeichnung dienen kann (vgl. BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 18.06.2008 - 26 W (pat) 39/07
    Eine Berücksichtigung von Voreintragungen im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG wird zumeist schon deshalb verneint, weil kein Anspruch auf die Wiederholung derselben - möglicherweise sich als gesetzeswidrig erweisenden - Entscheidung nicht gestützt werden kann (vgl. BGH GRUR 1989, 420 - KSÜD; BGH GRUR 1997, 527, 529 - Autofelge).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • EuG, 07.06.2001 - T-359/99

    DKV / OHMI (EuroHealth)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • BPatG, 21.05.2014 - 27 W (pat) 35/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Made im Saarland" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Würden Waren und Dienstleistungen in Verbindung mit dem angemeldeten Zeichen angeboten, würden die angesprochenen Verbraucher in der Wortfolge einen Hinweis auf den geografischen Themen- oder Herkunftsbereich, nicht aber auf eine bestimmte betriebliche Ursprungsidentität erblicken (vgl. BPatG 26 W (pat) 142/05 - Brandenburg Classic; 29 W (pat) 134/04 - Rockland Sachsenanhalt; 28 W (pat) 1/06 - absolut bayrisch; 26 W (pat) 39/07 - Energie Südhessen; 29 W (pat) 118/06 - Zusammen sind wir Thüringen; 27 W (pat) 245/09 - Westfalen Sound; 29 W (pat) 43/11 - Der überraschende Teil Bayerns; 27 W (pat) 541/11 -heimat LIVE Ostfriesland; 29 W (pat) 6/12 - garantiert Allgäuecht), zumal es sich bei "Made in/im ..." um ein äußerst verbreitetes sprachliches Mittel zur Angabe der geografischen Herkunft von Produkten, Ideen, Projekten usw. handle, wie die beigefügten Beispiele zeigten (vgl. Anl. E1 - E20).
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