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   BPatG, 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06   

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BPatG, 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06 (https://dejure.org/2008,29753)
BPatG, Entscheidung vom 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06 (https://dejure.org/2008,29753)
BPatG, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 26 W (pat) 44/06 (https://dejure.org/2008,29753)
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  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06
    Wenn der Verkehr zu der Auffassung gelangen kann, die miteinander in Berührung kommenden Waren und Dienstleistungen könnten auf einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit desselben Unternehmens oder wirtschaftlich miteinander verbundener Unternehmen beruhen, kann er einer unzutreffenden Vorstellung über deren betriebliche Zuordnung unterliegen (BGH GRUR 1999, 731, 733 -Canon II).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04

    Goldhase

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2007, 235 ff. -Goldhase).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06
    Umgekehrt kann von absoluter Warenund Dienstleistungsunähnlichkeit nur ausgegangen werden, wenn trotz unterstellter Identität der Marken und ebenfalls zu unterstellender höchster Kennzeichnungskraft der älteren Marke die Annahme einer Verwechslungsgefahr im Sinne einer Verwirrung über die Ursprungsidentität der Waren und Dienstleistungen wegen ihres Abstands von vornherein ausgeschlossen ist (BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; a. a. O. - dcfix/CD-FIX).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May; GRUR 2007, 235 ff. -Goldhase).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06
    Deshalb sind Dienstleistungen auch grundsätzlich weder mit den bei ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch mit den durch sie erzielten Ergebnissen ähnlich (BGH GRUR 2004, 241, 243 - GeDIOS).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06
    Zwischen Waren und Dienstleistungen besteht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 922, 923 f., Nr. 22-29 - Canon; BGH GRUR 2004, 600, 601 - dcfix/CD-FIX) dann Ähnlichkeit, wenn sie in Berücksichtigung aller Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbes.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.05.2008 - 26 W (pat) 44/06
    Zwischen Waren und Dienstleistungen besteht nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. EuGH GRUR 1998, 922, 923 f., Nr. 22-29 - Canon; BGH GRUR 2004, 600, 601 - dcfix/CD-FIX) dann Ähnlichkeit, wenn sie in Berücksichtigung aller Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbes.
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