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   BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14   

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BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14 (https://dejure.org/2017,11137)
BPatG, Entscheidung vom 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14 (https://dejure.org/2017,11137)
BPatG, Entscheidung vom 27. März 2017 - 26 W (pat) 522/14 (https://dejure.org/2017,11137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "FAVORIT" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "FAVORIT" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Wortmarke "FAVORIT" kann von einem Energieversorger eingetragen werden

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BPatG, 13.12.1995 - 29 W (pat) 203/92
    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    Ferner fehlt jeglicher Bezug zu den als Favorit zu qualifizierenden Dienstleistungen (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVOURITE).

    ddd) Bei der angemeldeten Bezeichnung "FAVORIT" handelt es sich auch nicht um ein geläufiges, alltägliches Werbeschlagwort (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVORITE; 27 W (pat) 3/03 - FAVORIT - OfficeFlow).

    ee) Die zuvor dargelegte Verwendung des Begriffs "FAVORIT" lässt somit nicht den Schluss zu, dass der angesprochene Verkehr das Anmeldezeichen in Alleinstellung, also ohne einen konkretisierenden Bezug zu einer Person, einer bestimmten Zeit oder einer konkreten Ware oder Dienstleistung als beschreibende Angabe oder als allgemeine Werbeaussage versteht (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVORITE).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2004, 680 Rdnr. 35 f. - BIOMILD; GRUR 2004, 674 Rdnr. 54 u. 95 - Postkantoor; GRUR 2004, 146 Rdnr. 31 - DOUBLEMINT).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT).

    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2004, 680 Rdnr. 35 f. - BIOMILD; GRUR 2004, 674 Rdnr. 54 u. 95 - Postkantoor; GRUR 2004, 146 Rdnr. 31 - DOUBLEMINT).

  • BPatG, 03.07.2008 - 25 W (pat) 97/06
    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    Die von der Markenstelle angeführte Entscheidung des BPatG zu "myfavorite" (25 W (pat) 97/06) sei nicht vergleichbar, weil sie sich auf Waren und andere Dienstleistungen beziehe.

    Erst ein zusätzlicher die Person oder Sache konkretisierender Begriff, wie z. B. "my", verdeutlicht, ob es sich um den Favoriten der angesprochenen Person handelt (vgl. BPatG 25 W (pat) 97/06 - myfavorite), oder welches Produkt oder welche Dienstleistung bevorzugt wird (BPatG 32 W (pat) 75/02 - My favourite music).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    Mit diesem Schutzhindernis wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass alle Zeichen oder Angaben, die Merkmale der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen beschreiben, von allen Unternehmen frei verwendet werden können und nicht aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem Unternehmen vorbehalten werden (EuGH GRUR 2004, 680 Rdnr. 35 f. - BIOMILD; GRUR 2004, 674 Rdnr. 54 u. 95 - Postkantoor; GRUR 2004, 146 Rdnr. 31 - DOUBLEMINT).
  • BPatG, 13.12.2005 - 27 W (pat) 3/03
    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    ddd) Bei der angemeldeten Bezeichnung "FAVORIT" handelt es sich auch nicht um ein geläufiges, alltägliches Werbeschlagwort (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVORITE; 27 W (pat) 3/03 - FAVORIT - OfficeFlow).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH a. a. O. Rdnr. 10 - OUI; a. a. O. Rdnr. 16 - for you).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    Als beteiligte Verkehrskreise sind alle Kreise zu verstehen, in denen das fragliche Zeichen Verwendung finden oder Auswirkungen zeitigen kann, wobei diese nach objektiven Merkmalen der beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu bestimmen sind und nicht nach den individuellen Vermarktungsstrategien und Werbekonzeptionen der Anmelderin, die jederzeit geändert werden können (vgl. BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 32 - VISAGE; GRUR 2009, 411 Rdnr. 12 - STREETBALL).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

    Auszug aus BPatG, 27.03.2017 - 26 W (pat) 522/14
    Als beteiligte Verkehrskreise sind alle Kreise zu verstehen, in denen das fragliche Zeichen Verwendung finden oder Auswirkungen zeitigen kann, wobei diese nach objektiven Merkmalen der beanspruchten Waren und Dienstleistungen zu bestimmen sind und nicht nach den individuellen Vermarktungsstrategien und Werbekonzeptionen der Anmelderin, die jederzeit geändert werden können (vgl. BGH GRUR 2008, 710 Rdnr. 32 - VISAGE; GRUR 2009, 411 Rdnr. 12 - STREETBALL).
  • BPatG, 28.04.2004 - 32 W (pat) 75/02
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09

    Buchstabe T mit Strich

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BGH, 31.05.2016 - I ZB 39/15

    OUI - Markenrechtsschutz: Eignung einer Bezeichnung mit anpreisendem Sinn als

  • BPatG, 24.10.2018 - 26 W (pat) 41/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Sportsfreund" - Unterscheidungskraft -

    Das Anmeldezeichen sei mit der Wortmarke "FAVORIT" vergleichbar (BPatG 26 W (pat) 522/14), weil es auch hier einer weiteren Konkretisierung bedürfe, was mit "Sportsfreund" gemeint sei.

    h) Soweit die Anmelderin auf die Entscheidung des Senats zum Wortzeichen "FAVORIT" (26 W (pat) 522/14) verweist, fehlt auch hier die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Fallkonstellation.

  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 559/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "TEAFAVS" - fehlende Unterscheidungskraft

    Im Sport erhält der Teilnehmer an einem Wettbewerb mit den größten Aussichten auf den Sieg diese Bezeichnung (vgl. Brockhaus, Enzyklopädie, Band 9, 21. Aufl., Stichwort: Favorit; DUDEN, Das große Fremdwörterbuch, 4. Aufl., Stichwort: Favorit; BPatG 26 W (pat) 522/14 - FAVORIT, s. Anlage 4 zum gerichtlichen Hinweis).

    Im Gegensatz zu ähnlichen Entscheidungen des BPatG fehlt hier nicht jeglicher Bezug zu den als Favorit zu qualifizierenden Waren, denn ein zusätzlicher die Person oder Sache konkretisierender Begriff, wie hier "TEA", verdeutlicht, welches Produkt bevorzugt wird (BPatG 29 W (pat) 203/92 - FAVOURITE; 32 W (pat) 75/02 - My favourite music; 25 W (pat) 97/06 - myfavorite; 26 W (pat) 522/14 - FAVORIT).

  • BPatG, 16.01.2018 - 29 W (pat) 532/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "W¡R" - Unterscheidungskraft - kein

    Denn nach aktueller Rechtsprechung ist Gegenstand der Prüfung im Eintragungsverfahren stets das Zeichen in seiner angemeldeten Form; es dürfen daher bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit keine zusätzlichen Angaben oder sonstigen Ergänzungen - auch im Rahmen eines möglichen Benutzungszusammenhangs - hinzugedacht werden (vgl. BGH a. a. O. Rn. 24,25 - OUI; a. a. O. Rn. 22, 23 - for you; GRUR 2011, 65 Rn. 10, 17 - Buchstabe T mit Strich; BPatG, Beschluss vom 18.08.2017, 29 W (pat) 523/15 - Glanzlicht; Beschluss vom 27.03.2017, 26 W (pat) 522/14 - FAVORIT; s. auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Auflage, § 8 Rn. 36 ff und 134).
  • BPatG, 18.08.2017 - 29 W (pat) 523/15

    10 AZR 63/14

    Gesamtheit Gegenstand der Prüfung im Eintragungsverfahren ist (BGH GRUR 2011, 65 Rdnr. 10 - Buchstabe T mit Strich; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 27. März 2017, 26 W (pat) 522/14 - FAVORIT).
  • BPatG, 14.06.2018 - 30 W (pat) 523/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEAK" - Unterscheidungskraft - kein

    Der Verkehr wird es nicht stets als solches - mithin als übliche Floskel - verstehen (BPatG, 26 W (pat) 522/14 - FAVORIT).
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