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BPatG, 02.07.2008 - 26 W (pat) 54/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 02.07.2008 - 26 W (pat) 54/07
Sie ist der Ansicht, der angemeldeten Marke komme für die fraglichen Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zu, wie er nach der BGH-Entscheidung "Cityservice" (GRUR 2003, 1050 f.) für die Verneinung jeglicher Unterscheidungskraft erforderlich sei. - BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 02.07.2008 - 26 W (pat) 54/07
Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - marktfrisch; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT). - BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01
URLAUB DIREKT
Auszug aus BPatG, 02.07.2008 - 26 W (pat) 54/07
Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (BGH GRUR 2001, 1153, 1154 - marktfrisch; GRUR 2004, 778 - URLAUB DIREKT). - BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96
Tour de culture
Auszug aus BPatG, 02.07.2008 - 26 W (pat) 54/07
Die Nähe der angemeldeten Marke zu der beschreibenden Angabe "out of the office" begrenzt jedoch zugleich den Schutzumfang der Marke auf seine eintragungsbegründende Eigenprägung (vgl. z. B. BGH GRUR 1999, 238, 239 f. - Tour de culture). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 02.07.2008 - 26 W (pat) 54/07
Unterscheidungskraft weist eine Marke auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/ oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).