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   BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 57/06   

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BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 57/06 (https://dejure.org/2008,35026)
BPatG, Entscheidung vom 27.02.2008 - 26 W (pat) 57/06 (https://dejure.org/2008,35026)
BPatG, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 26 W (pat) 57/06 (https://dejure.org/2008,35026)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 57/06
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 - Philips).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 57/06
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • EuGH, 30.06.2005 - C-286/04

    Eurocermex / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 57/06
    Dieser Fachverkehr erkennt, sofern er dem Verbraucherleitbild des EuGH entspricht und folglich normal informiert, angemessen aufmerksam und verständig ist (EuGH GRUR GRUR Int. 2005, 823, 825, Nr. 31 - Eurocermex), dass die angemeldete Marke aus den auf dem Getränkesektor gebräuchlichen und folglich auch ihm bekannten Begriffen "Vino" und "cap" gebildet ist.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 27.02.2008 - 26 W (pat) 57/06
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH MarkenR 2005, 22, 25 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 - Cityservice).
  • BPatG, 23.02.2022 - 29 W (pat) 36/20
    Den angesprochenen Verkehrskreisen ist es nicht zuletzt von Speisekarten, der Verwendung in Weinhandlungen oder aus der Werbung bekannt (vgl. hierzu u. a. BPatG, Beschluss vom 09.09.2013, 27 W (pat) 527/13 - SardoVINO; Beschluss vom 27.02.2008, 26 W (pat) 57/06 - VINOCAP).
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