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   BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09   

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BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09 (https://dejure.org/2010,15012)
BPatG, Entscheidung vom 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09 (https://dejure.org/2010,15012)
BPatG, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 26 W (pat) 57/09 (https://dejure.org/2010,15012)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit der Marke "Ambiente Trendlife"; Vorliegen eines Herkunftshinweises auf ein bestimmtes Unternehmen in dem Prüfzeichen "Ambiente Trendlife"

  • kanzlei.biz

    Keine Chance für "Ambiente Trendlife"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife (Wort-Bild-Marke)" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Ambiente Trendlife" als Marke für Möbel nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mangels Unterscheidungskraft ist "Ambiente Trendlife" als Marke nicht eintragbar

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips ; GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ).
  • BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99

    Unterscheidungskraft einer Marke aufgrund ihrer grafischen Gestaltung

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Ein betrieblicher Herkunftshinweis kann auch nicht aus der graphischen Ausgestaltung der für sich genommen und auch in ihrer Kombination nicht schutzfähigen Wortbestandteile hergeleitet werden (vgl. BPatG GRUR 2002, 889/890 - Fantastic ; GRUR 2000, 805, 806 - Immo-Börse ; Ströbele/ Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 99 m. w. N.).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Hierbei ist allerdings auch das Allgemeininteresse, die Allgemeinheit vor ungerechtfertigten Rechtsmonopolen zu bewahren, angemessen zu berücksichtigen (vgl. EuGH a. a. O. - Dreidimensionale Tablettenform I, S. 634; EuGH GRUR 1999, 723, 725 f. - Chiemsee ; Hacker GRUR 2001, 630, 632).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98

    Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Ohne Erfolg beruft sich die Anmelderin darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ein großzügiger Maßstab anzulegen sei und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreiche, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II ; BGH a. a. O. - Bonus II, S. 817 ; BGH GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche ; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl ; Ströbele /Hacker a. a. O., § 8 Rn. 100).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips ; GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ).
  • BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 56/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ambiente Trendlife" - keine Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Parallelverfahren: 26 W (pat) 56/09.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO ).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Da sich die Verbindung der Wortelemente in ihrer Summenwirkung erschöpft und nicht über die Zusammenfügung der beschreibenden Elemente "Ambiente", "Trend" und "life" hinausgeht, fehlt dem Prüfzeichen auch in der Kombination ihrer Einzelbestandteile (was, wie nachfolgend auszuführen sein wird, auch unter Einbeziehung der Bildbestandteile gilt) die Eignung zur betrieblichen Herkunftsangabe (vgl. EuGH a. a. O. - Postkantoor , S. 678; EuGH GRUR 2004, 680, 681 - BIOMILD ; GRUR 2006, 229, 231 - BioID ).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    Fehlende Unterscheidungskraft bei Wechsel zwischen Groß- und Kleinschreibung auch

    Auszug aus BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 57/09
    Ohne Erfolg beruft sich die Anmelderin darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Unterscheidungskraft einer Marke im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ein großzügiger Maßstab anzulegen sei und jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreiche, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. BGH GRUR 2004, 502, 504 - Gabelstapler II ; BGH a. a. O. - Bonus II, S. 817 ; BGH GRUR 2001, 56, 57 - Likörflasche ; BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl ; Ströbele /Hacker a. a. O., § 8 Rn. 100).
  • BPatG, 22.04.2002 - 30 W (pat) 157/01

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
  • BPatG, 12.08.1997 - 27 W (pat) 65/96

    URLAUB DIREKT

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    "Gabelstapler II"; Anforderungen an die Wiedergabe einer Marke;

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 15/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Henkel / HABM

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
  • BPatG, 03.02.2010 - 26 W (pat) 56/09

    Merz & Krell

    Parallelverfahren: 26 W (pat) 57/09.
  • BPatG, 21.02.2019 - 30 W (pat) 548/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "WundTherapieZentrum (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Einfache graphische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen grundsätzlich nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711, Nr. 20 - VISAGE; BPatG PAVIS PROMA, 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife; vgl. auch Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 12. Aufl. 2017, § 8 Rn. 210 m. w. N.).
  • BPatG, 14.10.2015 - 24 W (pat) 51/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kommune 2.0 (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Einfache grafische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen dagegen nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; BPatG, B.v. 3.2.2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).

    Zudem sind an den erforderlichen "Überschuss" umso größere Anforderungen zu stellen, je deutlicher der beschreibende Charakter der fraglichen Anlage selbst hervortritt (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; Beschluss des Bundespatentgerichts vom 3. Februar 2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl. 2011, Rn. 410 Fn. 1108 m. w. N.).

  • BPatG, 11.09.2014 - 24 W (pat) 8/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "KIDZ ONLY (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft

    Einfache graphische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; Beschluss des Bundespatentgerichts vom 3. Februar 2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).
  • BPatG, 04.08.2021 - 29 W (pat) 527/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "hygge (Wort-Bildmarke)" - keine Unterscheidungskraft

    Dazu müsste eine den schutzunfähigen Charakter des Wortbestandteils aufhebende, kennzeichnungskräftige Verfremdung im Gesamteindruck des Zeichens eintreten, die von dem maßgeblichen Durchschnittsverbraucher auch ohne analysierende Betrachtungsweise ohne weiteres festgestellt werden kann (vgl. BPatG, Beschluss vom 03.02.2010, 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife) BPatG BlPMZ 2000, 423, 425 - COOL-MINT).
  • BPatG, 29.11.2016 - 28 W (pat) 528/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "SWISS APÉRO (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Einfache graphische Gestaltungselemente, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen jedoch regelmäßig nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (vgl. BGH GRUR 2008, 710 - VISAGE; BPatG 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).
  • BPatG, 16.03.2017 - 30 W (pat) 67/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUSIC STORE professional (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Einfache graphische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen wie dargelegt nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 (Nr. 20) - VISAGE; BPatG PAVIS PROMA, 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).
  • BPatG, 28.09.2017 - 30 W (pat) 504/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "LasikCare (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Einfache graphische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen wie bereits dargelegt nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 (Nr. 20) - VISAGE; BPatG PAVIS PROMA, 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).
  • BPatG, 25.11.2015 - 28 W (pat) 60/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "delikat (Wort-Bild-Marke" -

    Einfache graphische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen jedoch regelmäßig nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2008, 710, VISAGE ; BPatG 26 W (pat) 57/09, Ambiente Trendlife ).
  • BPatG, 20.05.2014 - 24 W (pat) 13/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Mach mal so! (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Einfache graphische Gestaltungselemente oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, reichen nicht aus, um in Kombination mit einem nicht unterscheidungskräftigen Wortbestandteil dem Gesamtzeichen Unterscheidungskraft zu verschaffen (BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; BGH GRUR 2008, 710, 711 Tz. 20 - VISAGE; Beschluss des Bundespatentgerichts vom 3. Februar 2010, Az.: 26 W (pat) 57/09 - Ambiente Trendlife).
  • BPatG, 13.01.2015 - 24 W (pat) 567/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fugenclean (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 22.09.2014 - 24 W (pat) 527/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lust auf Farbe! (Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 10.03.2015 - 24 W (pat) 530/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "ctc cartech company (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 04.11.2014 - 24 W (pat) 17/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "bester Standort (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" - keine

  • BPatG, 15.09.2014 - 24 W (pat) 15/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "küche (Wort-Bild-Marke)" - keine

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