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   BPatG, 27.07.2011 - 26 W (pat) 57/10   

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BPatG, 27.07.2011 - 26 W (pat) 57/10 (https://dejure.org/2011,20137)
BPatG, Entscheidung vom 27.07.2011 - 26 W (pat) 57/10 (https://dejure.org/2011,20137)
BPatG, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 26 W (pat) 57/10 (https://dejure.org/2011,20137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Schlehdorn" - keine Unterscheidungskraft - Täuschungsgefahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Eintragungsfähigkeit der Marke "Schlehdorn" für alkoholische und alkoholfreie Getränke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schlehdorn" - keine Unterscheidungskraft - Täuschungsgefahr

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schlehdorn" - keine Unterscheidungskraft - Täuschungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BPatG, 26.03.2014 - 28 W (pat) 578/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Anmeldung einer aus kyrillischen Schriftzeichen

    Auf die Modalitäten der Markenbenutzung kommt es dabei nicht an, d. h. eine in der angemeldeten Form täuschende Marke wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung - z.B. auf Etiketten - die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 579 und 582).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 563/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 564/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 565/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 519/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch als Marke eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 566/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
  • BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 546/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Catz" - keine Unterscheidungskraft -

    Auf die Modalitäten der Markenbenutzung kommt es dabei nicht an, d. h. eine in der angemeldeten Form täuschende Marke wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung - z. B. auf Etiketten - die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 579).
  • BPatG, 18.04.2012 - 28 W (pat) 545/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dogz" - keine Unterscheidungskraft -

    Auf die Modalitäten der Markenbenutzung kommt es dabei nicht an, d.h. eine in der angemeldeten Form täuschende Marke wird nicht dadurch eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung - z. B. auf Etiketten - die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdnr. 579).
  • BPatG, 17.08.2021 - 26 W (pat) 505/19
    Ein in der angemeldeten Form täuschendes Zeichen wird nicht dadurch als Marke eintragbar, dass möglicherweise mittels erläuternder Zusätze bei der Benutzung die Irreführungsgefahr ausgeschlossen werden könnte (BPatG 28 W (pat) 578/12 - kyrillische Schriftzeichen: Omas Gurken; BPatGE 45, 1, 3 - Kombucha; BPatG 26 W (pat) 57/10 - Schlehdorn; 28 W (pat) 546/10 - Catz).
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