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   BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10   

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BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10 (https://dejure.org/2011,9909)
BPatG, Entscheidung vom 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10 (https://dejure.org/2011,9909)
BPatG, Entscheidung vom 10. August 2011 - 26 W (pat) 576/10 (https://dejure.org/2011,9909)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ROMAN EMPIRE/EMPIRE" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "ROMAN EMPIRE/EMPIRE" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen die Eintragung der Wortmarke ROMAN EMPIRE wegen der Gefahr einer Verwechslung mit der Marke EMPIRE; Beschränkte Indizwirkung für eine originäre Kennzeichnungsschwäche durch die bloße Eintragung einer größeren Zahl ähnlicher Marken

  • kanzlei.biz

    "EMPIRE" vs. "ROMAN EMPIRE"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ROMAN EMPIRE/EMPIRE" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "ROMAN EMPIRE/EMPIRE" - Warenidentität - zur Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Zwar kann eine (unmittelbare) Verwechslungsgefahr auch gegeben sein, wenn den Gesamteindruck einer mehrbestandteiligen Marke gerade der mit der Gegenmarke übereinstimmende Bestandteil prägt und die übrigen Bestandteile demgegenüber weitgehend in den Hintergrund treten und für den Gesamteindruck des Zeichens vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865 - Mustang).

    Für die Annahme dieser Form der Verwechslungsgefahr ist erforderlich, dass sich die ältere Marke zu einem im Verkehr bekannten Unternehmenskennzeichen entwickelt hat (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling).

  • BPatG, 21.12.2004 - 24 W (pat) 43/03
    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Selbst wenn, wie hier, die ältere Marke in identischer Form in das jüngere Kombinationszeichen aufgenommen worden ist, ist jedoch zu berücksichtigen, dass eine ältere Marke im Kontext einer jüngeren Kombinationsmarke einen anderen Sinngehalt oder Stellenwert erhalten kann, mit der Folge, dass der betreffende Markenbestandteil insoweit nicht mehr als Hinweis auf den älteren Markeninhaber verstanden wird (vgl. Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., Rn. 214 zu § 9, BGH GRUR 2005, 772, 773 - Public Nation/PUBLIC).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78

    Zeichenrechtliche Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichnungen "Jägermeister" und

    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Darüber hinaus führen abweichende Bestandteile, die sich, wie hier "ROMAN" in "ROMAN EMPIRE", mit dem gemeinsamen Bestandteil zu einem eigenen Gesamtbegriff verbinden, von der Vorstellung weg, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. hierzu BGH GRUR 1974, 93, 94 - Räuber; GRUR 1981, 142, 143 f. - Kräutermeister; GRUR 1999, 240, 241 - STEPHANSKRONE I; WRP 1998, 1179, 1180 - STEPHANSKRONE II; GRUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735, 737 - MONOFLAM/POLYFLAM; vgl. auch EuG GRUR Int. 2004, 1024, 1026 (Nr. 36) - Galáxia; Hacker, Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 392 zu § 9).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Über die Grundsätze der (modifizierten) Prägetheorie hinaus kann eine Verwechslungsgefahr auch dann bestehen, wenn die jüngere Marke neben anderen Elementen einen mit der Widerspruchsmarke identischen Bestandteil enthält und dieser in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMPSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Darüber hinaus führen abweichende Bestandteile, die sich, wie hier "ROMAN" in "ROMAN EMPIRE", mit dem gemeinsamen Bestandteil zu einem eigenen Gesamtbegriff verbinden, von der Vorstellung weg, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. hierzu BGH GRUR 1974, 93, 94 - Räuber; GRUR 1981, 142, 143 f. - Kräutermeister; GRUR 1999, 240, 241 - STEPHANSKRONE I; WRP 1998, 1179, 1180 - STEPHANSKRONE II; GRUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735, 737 - MONOFLAM/POLYFLAM; vgl. auch EuG GRUR Int. 2004, 1024, 1026 (Nr. 36) - Galáxia; Hacker, Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 392 zu § 9).
  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 10/96

    "STEPHANSKRONE I"; Schutz ähnlicher Bezeichnungen

    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Darüber hinaus führen abweichende Bestandteile, die sich, wie hier "ROMAN" in "ROMAN EMPIRE", mit dem gemeinsamen Bestandteil zu einem eigenen Gesamtbegriff verbinden, von der Vorstellung weg, es handele sich um Serienmarken eines Unternehmens (vgl. hierzu BGH GRUR 1974, 93, 94 - Räuber; GRUR 1981, 142, 143 f. - Kräutermeister; GRUR 1999, 240, 241 - STEPHANSKRONE I; WRP 1998, 1179, 1180 - STEPHANSKRONE II; GRUR 1998, 932, 934 - MEISTERBRAND; GRUR 1999, 735, 737 - MONOFLAM/POLYFLAM; vgl. auch EuG GRUR Int. 2004, 1024, 1026 (Nr. 36) - Galáxia; Hacker, Ströbele/Hacker, MarkenG, 9. Aufl., Rn. 392 zu § 9).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Für die Annahme dieser Form der Verwechslungsgefahr ist erforderlich, dass sich die ältere Marke zu einem im Verkehr bekannten Unternehmenskennzeichen entwickelt hat (vgl. BGH GRUR 2002, 171, 175 - Marlboro-Dach; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Über die Grundsätze der (modifizierten) Prägetheorie hinaus kann eine Verwechslungsgefahr auch dann bestehen, wenn die jüngere Marke neben anderen Elementen einen mit der Widerspruchsmarke identischen Bestandteil enthält und dieser in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält (EuGH GRUR 2005, 1042 - THOMPSON LIFE; BGH GRUR 2006, 859 - Malteserkreuz).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Allerdings sind 199 deutsche Marken mit dem Wortbestandteil "EMPIRE" eingetragen, davon allein 14 in Klasse 34. Unabhängig von ihrer Benutzung billigt die Rechtsprechung der bloßen Eintragung einer größeren Zahl ähnlicher Marken eine beschränkte Indizwirkung für eine originäre Kennzeichnungsschwäche zu (BGH GRUR 1967, 246, 250, Rz. 27 f. - Vitapur).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10
    Zwar kann eine (unmittelbare) Verwechslungsgefahr auch gegeben sein, wenn den Gesamteindruck einer mehrbestandteiligen Marke gerade der mit der Gegenmarke übereinstimmende Bestandteil prägt und die übrigen Bestandteile demgegenüber weitgehend in den Hintergrund treten und für den Gesamteindruck des Zeichens vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2004, 598 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865 - Mustang).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZB 10/72

    Betrachtung der Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei

  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

  • EuG, 22.06.2004 - T-66/03

    "Drie Mollen sinds 1818" / OHMI - Nabeiro Silveria (Galáxia) - Gemeinschaftsmarke

  • BGH, 25.06.1998 - I ZB 11/96

    "STEPHANSKRONE II"; Übersetzung einer Marke in die englische Sprache

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BPatG, 02.02.2011 - 26 W (pat) 115/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "ADULT WEBMASTER EMPIRE" - keine Unterscheidungskraft

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

  • BPatG, 31.01.1996 - 26 W (pat) 171/94
  • BPatG, 12.04.2006 - 26 W (pat) 119/04
  • BPatG, 22.01.1997 - 26 W (pat) 205/95

    Markenschutz - Verwechslungsgefahr zwischen Wort- und Wort-Bild-Marke

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BPatG, 25.07.2014 - 26 W (pat) 503/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "RUSSIAN COURAGE/COURAGE (Gemeinschaftswortmarke)" -

    Gegen die Annahme eines zusammengehörigen Ganzen spreche auch, dass es sich bei "RUSSIAN COURAGE" um keinen feststehenden, im Verkehr bekannten Begriff handele, wie er z. B. bei der Entscheidung "ROMAN EMPIRE" (BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 576/10) vorgelegen habe.
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