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   BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07   

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BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07 (https://dejure.org/2008,27861)
BPatG, Entscheidung vom 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07 (https://dejure.org/2008,27861)
BPatG, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 26 W (pat) 67/07 (https://dejure.org/2008,27861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
    Nicht jede Flaschenform ist gleich als 3D-Marke eintragungsfähig

 
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  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 175/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft bei Getränkeflaschen

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Zur Begründung hat die Markenstelle unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (GRUR 1995, 732, 734 -Füllkörper) und des Bundespatentgerichts (BPatGE 39, 128 -Kleine Kullerflasche; BPatG Mitt.

    Die Entwicklung der Flasche sei im Wissen um die Anforderungen, die die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, etwa in den Entscheidungen "blaue Vierkantflasche" (GRUR 1998, 582) und "kleine Kullerflasche" (GRUR 1998, 587 [richtig: GRUR 1998, 584 - d. Red.] ) an die Unterscheidungskraft von Flaschen stelle, erfolgt.

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen , das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenund Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 -Philips).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Zur Begründung hat die Markenstelle unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (GRUR 1995, 732, 734 -Füllkörper) und des Bundespatentgerichts (BPatGE 39, 128 -Kleine Kullerflasche; BPatG Mitt.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Für ein kennzeichnungsrechtliches Monopol ist damit nur dann Raum, soweit ein beanspruchtes Zeichen geeignet ist, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und/oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 -BRAVO).
  • BPatG, 26.11.1997 - 26 W (pat) 98/97

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Getränkeflaschen

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Die Entwicklung der Flasche sei im Wissen um die Anforderungen, die die Rechtsprechung des Bundespatentgerichts, etwa in den Entscheidungen "blaue Vierkantflasche" (GRUR 1998, 582) und "kleine Kullerflasche" (GRUR 1998, 587 [richtig: GRUR 1998, 584 - d. Red.] ) an die Unterscheidungskraft von Flaschen stelle, erfolgt.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Aus der Eintragung ähnlicher dreidimensionaler, aus der Form einer Flasche bestehender Marken durch das Deutsche Patentund Markenamt kann die Anmelderin keinen Anspruch auf Eintragung ihrer Marke herleiten, weil die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Patentamts über das Vorliegen von Schutzhindernissen nur nach der Bestimmung des § 8 MarkenG und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis des Amtes zu beurteilen ist (st. Rspr des BGH und des EuGH, vgl. z. B. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; ebenso zum Gemeinschaftsmarkenrecht: EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1015, Nr. 47 -BioID; MarkenR 2008, 163, 167, Rdn. 39 -Terranus).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Deshalb begründet nach der nunmehr einschlägigen, zum Teil in den Anforderungen von den vorangegangenen Entscheidungen anderer Gerichte abweichenden höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z. B. EuGH GRUR 2004, 428, 431, Nr. 48-53 -Henkel) ein bloßes Abweichen von der Norm oder Branchenüblichkeit noch nicht die Unterscheidungskraft.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 -Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 -Cityservice).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Aus der Eintragung ähnlicher dreidimensionaler, aus der Form einer Flasche bestehender Marken durch das Deutsche Patentund Markenamt kann die Anmelderin keinen Anspruch auf Eintragung ihrer Marke herleiten, weil die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Patentamts über das Vorliegen von Schutzhindernissen nur nach der Bestimmung des § 8 MarkenG und nicht auf der Grundlage einer vorherigen Entscheidungspraxis des Amtes zu beurteilen ist (st. Rspr des BGH und des EuGH, vgl. z. B. BGH BlPMZ 1998, 248, 249 -Today; ebenso zum Gemeinschaftsmarkenrecht: EuGH GRUR Int. 2005, 1012, 1015, Nr. 47 -BioID; MarkenR 2008, 163, 167, Rdn. 39 -Terranus).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 15.10.2008 - 26 W (pat) 67/07
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 -Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 -Cityservice).
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