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   BPatG, 13.11.2000 - 26 W (pat) 68/99   

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BPatG, 13.11.2000 - 26 W (pat) 68/99 (https://dejure.org/2000,18803)
BPatG, Entscheidung vom 13.11.2000 - 26 W (pat) 68/99 (https://dejure.org/2000,18803)
BPatG, Entscheidung vom 13. November 2000 - 26 W (pat) 68/99 (https://dejure.org/2000,18803)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.02.1998 - I ZB 25/95

    "CHANGE"; Freihaltungsbedürfnis für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 26 W (pat) 68/99
    Nach dieser Vorschrift sind nur solche Bezeichnungen sind vom Schutz als Marke ausgeschlossen, die eine konkret warenbezogene beschreibende Sachaussage enthalten, die auf eine bestimmte, für die umworbenen Abnehmerkreise bedeutsame Eigenschaft der Ware selbst Bezug nimmt (BGH GRUR 1998, 465, 467 - BONUS; 1998, 813, 814 - CHANGE; BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 26 W (pat) 68/99
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die in Frage stehenden Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer beschreibenden Verwendung in der Werbung (BGH WRP 1998, 495, 496 - Today) - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß einem als Marke verwendeten Wortzeichen jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH BlPMZ 1999, 408, 409 - YES).
  • BGH, 28.01.1999 - I ZR 178/96

    Altberliner

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 26 W (pat) 68/99
    Hierbei ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden, zumal der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in aller Regel so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, und es keiner analysierenden Betrachtungsweise unterzieht (BGH GRUR 1999, 492, 495 - Altberliner).
  • BGH, 23.10.1997 - I ZB 18/95

    "BONUS"; Freihaltungsbedürfnis für eine nur mittelbar beschreibende Marke

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 26 W (pat) 68/99
    Nach dieser Vorschrift sind nur solche Bezeichnungen sind vom Schutz als Marke ausgeschlossen, die eine konkret warenbezogene beschreibende Sachaussage enthalten, die auf eine bestimmte, für die umworbenen Abnehmerkreise bedeutsame Eigenschaft der Ware selbst Bezug nimmt (BGH GRUR 1998, 465, 467 - BONUS; 1998, 813, 814 - CHANGE; BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus BPatG, 13.11.2000 - 26 W (pat) 68/99
    Nach dieser Vorschrift sind nur solche Bezeichnungen sind vom Schutz als Marke ausgeschlossen, die eine konkret warenbezogene beschreibende Sachaussage enthalten, die auf eine bestimmte, für die umworbenen Abnehmerkreise bedeutsame Eigenschaft der Ware selbst Bezug nimmt (BGH GRUR 1998, 465, 467 - BONUS; 1998, 813, 814 - CHANGE; BlPMZ 1999, 410, 411 - FOR YOU).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 57/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Löschung der Marke "

    Das Bundespatentgericht hat sich ausdrücklich damit auseinandergesetzt, dass es das Wort "Christkindles" in Alleinstellung in seinem "Christkindles"- Beschluss vom 13. November 2000 - 26 W (pat) 68/99 - für die Waren "alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)" - und damit auch für Glühwein - als schutzfähig angesehen hat.

    Die Ausführungen zur Mehrdeutigkeit des Begriffs "Christkindles" in dem von der Markeninhaberin herangezogenen "Christkindles"-Beschluss des Bundespatentgerichts - 26 W (pat) 68/99 - betreffen die Verwendung des Begriffs "Christkindles" in Alleinstellung.

    Die Ausführungen des Bundespatentgerichts in seinem "Christkindles"-Beschluss - 26 W (pat) 68/99 -, der Wortmarke "Christkindles" für Glühwein könne kein eindeutiger Hinweis auf eine bestimmte Bestimmung oder Beschaffenheit der Ware entnommen werden, beziehen sich ausdrücklich nur auf den Begriff "Christkindles" in Alleinstellung und stehen daher der Annahme eines warenbeschreibenden Charakters der Wortfolge "Christkindles Glühwein" nicht entgegen.

  • BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Sie hat geltend gemacht, das Bundespatentgericht habe bereits in seinem Beschluss vom 5. Juli 2000 (26 W (pat) 68/99), der ein gegen die für die hiesige Markeninhaberin eingetragene Wortmarke "Christkindles" angestrengtes Löschungsverfahren betraf, ausgeführt, dass dieser Marke keines der in § 8 Abs. 2 MarkenG genannten Eintragungshindernisse entgegenstehe.

    Zunächst ist klarzustellen, dass das Markenwort "Christkindles" in einem anderen grammatikalischen Zusammenhang steht als das Wort "Christkindles" in Alleinstellung, das der Senat mit Beschluss vom 5. Juli 2000 (26 W (pat) 68/99) als schutzfähig für die Waren "alkoholische Getränke (ausgenommen Biere)" angesehen hat.

    Anders als dort wird der Verkehr vorliegend aufgrund der sprachregelgerechten Wortverbindung, nämlich der Benennung einer Person (Christkind), der Anfügung eines Genitiv-S und der Benennung einer Sache (Glühwein), das erste Markenwort als Genitiv des Wortes "Christkindle" erkennen, mithin einer Bezeichnung, die im gesamten deutschen Sprachraum als mundartlich verniedlichende Form für "das Christkind", also den christlichen Gottessohn als neugeborenes Kind in der Krippe, verstanden wird (vgl. BPatG PAVIS/PROMA 26 W (pat) 68/99 - Christkindles).

  • BPatG, 06.12.2000 - 26 W (pat) 195/99
    Es entspricht damit seinem Begriffsinhalt nach voll demjenigen, den das vom Senat mit Beschluß vom 5. Juli 2000 in der Sache 26 W (pat) 68/99 für schutzfähig erachtete fränkische Wort "Christkindles" aufweist.
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