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   BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06   

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BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06 (https://dejure.org/2008,34017)
BPatG, Entscheidung vom 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06 (https://dejure.org/2008,34017)
BPatG, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 26 W (pat) 70/06 (https://dejure.org/2008,34017)
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  • BGH, 07.06.1996 - I ZB 10/94

    "THE HOME DEPOT"; Freihaltebedürfnis an einer fremdsprachigen Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06
    Eine markenrechtliche Gleichbehandlung ist jedoch gerechtfertigt, wenn entweder die beschreibende Bedeutung des fremdsprachigen Ausdrucks auch von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen ohne weiteres als solche erkannt wird oder ein Allgemeininteresse feststellbar ist, den fraglichen Begriff beim inländischen Warenvertrieb bzw. beim Export oder Import der fraglichen Waren frei zu verwenden (BGH GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenund Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 Philips).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die betriebliche Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen zu garantieren und somit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BPatG, 11.06.2002 - 33 W (pat) 275/00
    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06
    Auch die hier beanspruchte Wortmarke "LILAC" ist vom 33. Senat des BPatG für Waren der Klasse 18 gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als zur Beschreibung geeignete Farbangabe vom Schutz ausgeschlossen worden (vgl. BPatG PAVIS PROMA, 33 W (pat) 275/00, 11.06.02).
  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06
    Maßgeblich ist insoweit das Verständnis des inländischen Geschäftsverkehrs (BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE; GRUR 1999, 992, 994 - BIG PACK), wobei auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Verständnisfähigkeit, was die Fremdsprachenkenntnisse betrifft, nicht zu gering veranschlagt werden darf, weil diese Kenntnisse vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt ständig verbessert werden (vgl. Kurtz GRUR 2004, 32, 33).
  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 149/96

    Big Pack

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06
    Maßgeblich ist insoweit das Verständnis des inländischen Geschäftsverkehrs (BGH GRUR 1996, 68, 69 - COTTON LINE; GRUR 1999, 992, 994 - BIG PACK), wobei auf den normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Verständnisfähigkeit, was die Fremdsprachenkenntnisse betrifft, nicht zu gering veranschlagt werden darf, weil diese Kenntnisse vor allem durch den gemeinsamen europäischen Markt ständig verbessert werden (vgl. Kurtz GRUR 2004, 32, 33).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH BlPMZ 2004, 30 Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06
    Wird die Eintragung einer Marke für bestimmte Waren und/oder Dienstleistungen beantragt, so ist es nicht zulässig, dass die zuständige Behörde die Marke nur insoweit einträgt, als die fraglichen Waren und/oder Dienstleistungen ein bestimmtes Merkmal nicht aufweisen (EuGH MarkenR 2004, 99, 110, Nr. 114 - Postkantoor).
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 30.01.2008 - 26 W (pat) 70/06
    Insoweit kann vorstehend dahin gestellt bleiben, ob die Voreintragung einer identischen Marke für identische Waren und Dienstleistungen grundsätzlich einen Anspruch auf erneute Eintragung der Marke begründen könnte, was in der Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend verneint wird, weil die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke keine Ermessens-, sondern eine reine Rechtsfrage darstellt (vgl. u.a. BGH GRUB 1997, 527, 529 - Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today); denn bei den von der Anmelderin angeführten eingetragenen Marken handelt es sich zum einen um andere Farbbezeichnungen als die eingetragenen und zum anderen auch um andere Waren und Dienstleistungen, so dass eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Sachverhalte von vornherein nicht gegeben ist.
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