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   BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09   

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BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09 (https://dejure.org/2010,13221)
BPatG, Entscheidung vom 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09 (https://dejure.org/2010,13221)
BPatG, Entscheidung vom 03. März 2010 - 26 W (pat) 71/09 (https://dejure.org/2010,13221)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Energie mit Ideen" - Werbeslogan - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Energie mit Ideen" - Werbeslogan - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Energie mit Ideen" - Werbeslogan - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips ; GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 21/97

    Partner with the Best

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Werbeslogans wie das Anmeldezeichen "Energie mit Ideen" sind hierbei wie andere Wortmarken zu behandeln, unterliegen also keinen strengeren Schutzvoraussetzungen und müssen insbesondere keine zusätzliche Originalität aufweisen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - DAS PRINZIP DER BEQEMLICHKEIT ; BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier ; GRUR 2000, 323 - Partner with the Best ; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns ; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft ).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO ).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Daraus ergibt sich, dass, sofern diese Verkehrskreise die Marke als Herkunftshinweis wahrnehmen, es für ihre Unterscheidungskraft unerheblich ist, dass sie gleichzeitig oder sogar in erster Linie als Werbeslogan aufgefasst wird (vgl. BGH Urteil vom 21. Januar 2010 - C-398/08 P - Vorsprung durch Technik ).
  • BGH, 10.02.2000 - I ZB 37/97

    Unter Uns; nur generelle Eignung einer Wortfolge zur Werbung

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Werbeslogans wie das Anmeldezeichen "Energie mit Ideen" sind hierbei wie andere Wortmarken zu behandeln, unterliegen also keinen strengeren Schutzvoraussetzungen und müssen insbesondere keine zusätzliche Originalität aufweisen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - DAS PRINZIP DER BEQEMLICHKEIT ; BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier ; GRUR 2000, 323 - Partner with the Best ; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns ; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft ).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Werbeslogans wie das Anmeldezeichen "Energie mit Ideen" sind hierbei wie andere Wortmarken zu behandeln, unterliegen also keinen strengeren Schutzvoraussetzungen und müssen insbesondere keine zusätzliche Originalität aufweisen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - DAS PRINZIP DER BEQEMLICHKEIT ; BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier ; GRUR 2000, 323 - Partner with the Best ; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns ; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft ).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 809 - Philips ; GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 03.03.2010 - 26 W (pat) 71/09
    Werbeslogans wie das Anmeldezeichen "Energie mit Ideen" sind hierbei wie andere Wortmarken zu behandeln, unterliegen also keinen strengeren Schutzvoraussetzungen und müssen insbesondere keine zusätzliche Originalität aufweisen (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - DAS PRINZIP DER BEQEMLICHKEIT ; BGH GRUR 2000, 321, 322 - Radio von hier ; GRUR 2000, 323 - Partner with the Best ; GRUR 2000, 720, 721 - Unter Uns ; GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft ).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • BPatG, 20.03.2013 - 29 W (pat) 543/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "CORPORATE ENERGIZER" - Unterscheidungskraft, keine

    Sie sei nicht sachbeschreibend, sondern mehrdeutig (vgl. BPatG 26 W (pat) 71/09 - Energie mit Ideen; 29 W (pat) 103/10 - Meine Wahl), inhaltlich unbestimmt und unscharf.

    Diese Beurteilung steht nicht im Gegensatz zur Entscheidung des BPatG zu "Energie mit Ideen" (BPatG 26 W (pat) 71/09), weil dort schon die Gesamtaussage unklar war.

  • BPatG, 29.03.2011 - 27 W (pat) 574/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Im richtigen Kino bist Du nie im falschen Film" -

    Wenn der Wortfolge "Energie mit Ideen" (BPatG, Beschluss vom 3. März 2010, 26 W (pat) 71/09) eine ausreichende Unterscheidungskraft selbst für Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Energie zugebilligt werde, sei auch das pfiffige Wortspiel "Im richtigen Kino bist du nie im falschen Film" für Waren und Dienstleistungen "rund um das Kino" unterscheidungskräftig.

    Mit der leicht verständlichen und nachvollziehbaren werblich-beschreibenden Aussage unterscheidet sich "Im richtigen Kino bist du nie im falschen Film" von der Wortfolge "Energie mit Esprit" (BPatG, Beschluss vom 3. März 2010, Az.: 26 W (pat) 71/09), die keinen Sinn vermittelt, da Energie keinen Geist, Witz oder Charme haben kann, sowie kurz und prägnant gehalten ist.

  • BPatG, 29.07.2010 - 25 W (pat) 165/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Klarer Kopf" - keine Unterscheidungskraft

    Insoweit ergibt sich auch keine Divergenz zu der von der Anmelderin genannten Entscheidung des 26. Senats vom 3. März 2010 (26 W (pat) 71/09 - Energie mit Ideen).

    Der erkennende Senat ist, wie sich aus den o. g. Ausführungen ergibt, aufgrund eines mit Blick auf den konkreten Begriffsgehalt der angemeldeten Wortfolge und auf die konkret beanspruchten, von dem Verfahren 26 W (pat) 71/09 differenziert zu betrachtenden Waren, für die hier Schutz begehrt wird, unterschiedlichen Verkehrsverständnisses zum sachlichen Aussagegehalt der angemeldeten Wortfolge zu dem vorliegenden Ergebnis gekommen.

  • BPatG, 24.11.2010 - 25 W (pat) 527/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gute Laune" - keine Unterscheidungskraft

    Sie macht unter Bezug auf ihr Vorbringen vor der Markenstelle geltend, dass der angemeldeten Wortfolge unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Entscheidung "Vorsprung duch Technik" bzw. der BPatG-Entscheidung "Energie mit Ideen" (26 W (pat) 71/09) Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden könne (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).
  • BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 6/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "primaklimastrom" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Sie verweist auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs "Vorsprung durch Technik" (EuGH GRUR 2010, 228 - 231) sowie des 26. Senats des Bundespatentgerichts "Energie mit Ideen" (BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 71/09).
  • BPatG, 24.11.2010 - 25 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fühl Dich wohl" - keine Unterscheidungskraft

    Unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Entscheidung "Vorsprung duch Technik" bzw. der BPatG-Entscheidung "Energie mit Ideen" (26 W (pat) 71/09) könne der Wortfolge "Fühl Dich wohl" daher Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).
  • BPatG, 28.03.2012 - 29 W (pat) 505/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Energie Innovativ" - keine Unterscheidungskraft

    Auch die von der Anmelderin herangezogene Entscheidung des Bundespatentgerichts zu dem Zeichen "Energie mit Ideen" (Az: 26 W (pat) 71/09) weicht vom vorliegenden Fall ab.
  • BPatG, 15.01.2013 - 27 W (pat) 84/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "mysportworld Wir bewegen Dich (Wort-Bild-Marke)" -

    Mit dem Slogan "Wir bewegen Dich", der das Verb "bewegen" in einer für Werbung und Handelsdienstleistungen ungewöhnlichen Art verwendet, wirkt sie als betriebliches Unterscheidungsmittel (vgl. EUGH GRUR 2010, 228 - Vorsprung durch Technik; BPatG GRUR 2001, 511 - Energie mit Esprit; BPatG, Beschl. v. 3. März 2010 - 26 W (pat) 71/09, BeckRS 2010, 10223 - Energie mit Idee), zumal die Wortfolge vom Publikum einen gewissen Interpretationsaufwand verlangt.
  • BPatG, 10.05.2011 - 27 W (pat) 509/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "MY SHOES HIER GEHT MEHR! (Wort-Bild-Marke)" -

    "Hier geht mehr!" lässt keinen eindeutigen Sinngehalt erkennen, sondern soll als kurze, prägnante und witzige Aussage in offenbar beabsichtigter Mehrdeutigkeit verschiedene Assoziationen hervorrufen (BPatG GRUR 2001, 511 - Energie mit Esprit; BPatG, Beschluss vom 3. März 2010, Az: 26 W (pat) 71/09, BeckRS 2010, 10223 - Energie mit Idee).
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