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   BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04   

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BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04 (https://dejure.org/2006,10305)
BPatG, Entscheidung vom 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04 (https://dejure.org/2006,10305)
BPatG, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 26 W (pat) 77/04 (https://dejure.org/2006,10305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes bei Löschung einer Marke wegen eines entgegenstehenden absoluten Schutzhindernisses; Ermittlung der Unterscheidungskraft des Begriffs "Christkindlesmarkt" zur Ermöglichung der Eintragung als Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 61
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "BerlinCard" (GRUR 2005, 417, 419).

  • BPatG, 26.07.2000 - 26 W (pat) 5/00
    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Die von der Antragsgegnerin für ihre Rechtsauffassung zitierten Entscheidungen "HOUSE OF BLUES" (BGH GRUR 1999, 988), "HAPPY FAMILY" (BPatG, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 26 W (pat) 5/00) und "MEDIA MARKT COMPUTER-WELT" (BPatG, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 30 W (pat) 142/01) stehen der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen, weil sie sich nicht mit der Frage der Unterscheidungskraft, sondern des Freihaltebedürfnisses befassen.
  • BPatG, 03.08.2005 - 32 W (pat) 237/04

    "Fußball WM 2006" nur teilweise geschützt

    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Werden alkoholische Getränke, insbesondere Weine, Spirituosen, Liköre, aromatisierte weinhaltige Getränke und Cocktails und Aperitifs auf Spirituosen- oder Weingrundlage oder Punsch auf Spirituosen- und Weingrundlage sowie alkoholfreie Getränke wie Fruchtgetränke, Fruchtsäfte, alkoholfreie Heißgetränke und alkoholfreie Cocktails mit der Bezeichnung "Christkindlesmarkt" versehen, wird der Verkehr mithin nicht annehmen, dass es sich dabei um eine individuelle Herkunftshinweisbezeichnung handelt, die auf einen bestimmten Hersteller hinweisen soll, sondern vielmehr ohne weitere Überlegung davon ausgehen, dass diese Waren im Rahmen üblicher Weihnachtsmarktgastronomie und damit im Rahmen der Durchführung irgendeiner der zahllosen, nicht näher individualisierbaren Christkindlesmärkte bzw. Weihnachtsmärkte angeboten werden oder für den Verzehr auf (irgend)einem solchen Markt bestimmt sind (vgl. BPatG GRUR 2005, 948, 950 - FUSSBALL WM 2006; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8 Rn. 122 f.), oder dass das Wort "Christkindlesmarkt" dem Verkehr als Warenanpreisung eine das Gemüt und damit die Kaufbereitschaft ansprechende vorweihnachtliche Stimmung vermitteln soll.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Die der Angabe innewohnende Werbekraft führt aber nicht zwangsläufig auch zu ihrer Unterscheidungskraft (vgl. auch EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR , 943, 944 - SAT.2).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Bei derartigen beschreibenden Angaben gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (vgl. BGH a. a. O. - marktfrisch; GRUR 2001, 1153 - antiKALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zu bejahen, wenn ihr für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie in Anspruch genommen wird, kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (stdg. Rspr., BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Die von der Antragsgegnerin für ihre Rechtsauffassung zitierten Entscheidungen "HOUSE OF BLUES" (BGH GRUR 1999, 988), "HAPPY FAMILY" (BPatG, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 26 W (pat) 5/00) und "MEDIA MARKT COMPUTER-WELT" (BPatG, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 30 W (pat) 142/01) stehen der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen, weil sie sich nicht mit der Frage der Unterscheidungskraft, sondern des Freihaltebedürfnisses befassen.
  • BPatG, 31.05.2002 - 30 W (pat) 142/01
    Auszug aus BPatG, 05.07.2006 - 26 W (pat) 77/04
    Die von der Antragsgegnerin für ihre Rechtsauffassung zitierten Entscheidungen "HOUSE OF BLUES" (BGH GRUR 1999, 988), "HAPPY FAMILY" (BPatG, Beschluss vom 26. Juli 2000 - 26 W (pat) 5/00) und "MEDIA MARKT COMPUTER-WELT" (BPatG, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 30 W (pat) 142/01) stehen der vorliegenden Entscheidung nicht entgegen, weil sie sich nicht mit der Frage der Unterscheidungskraft, sondern des Freihaltebedürfnisses befassen.
  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

    Trotz des engen tatsächlichen Zusammenhangs zwischen der Dienstleistung "Buchhandel" und der Ware "Druckereierzeugnisse" kommt der Senat anhand seiner tatsächlichen Ermittlungen zu folgendem Ergebnis: Das angemeldete Zeichenwort "Buchpartner", obzwar beschreibende Sachangabe für die Einzelhandelsdienstleistung mit Büchern, erstreckt sich in dieser Bedeutung aufgrund mangelnder Bekanntheit und Üblichkeit beim Publikum nicht ohne weiteres und ohne jede Unklarheit, d. h. assoziativ in seiner Wahrnehmung, auf die Vorstellung, dass bei einer Bezeichnung von Büchern damit nichts anderes als der sachbeschreibende Bedeutungsgehalt von Buchhandel angesprochen ist, wie z. B. bei "Winnetou" nur der Indianerhäuptling, bei "FUSSBALL WM 2006" nur die Fußballspiele, oder bei "Christkindlesmarkt" nur der Markt in der Vorweihnachtszeit (BPatG Beschl. vom 5.7.2006, 26 W (pat) 77/04 beansprucht für Getränke etc).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 57/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Löschung der Marke "

    Das Bundespatentgericht hat zur Begründung seiner Ansicht, dass dem Markenbestandteil "Christkindle(s)" in Verbindung mit dem Gattungsbegriff "Glühwein" allein die Funktion der zeitlichen Bezugnahme auf das christliche Weihnachtsfest und der geschmacklichen Erwartung eines traditionell auf Weihnachtsmärkten ausgeschenkten Glühweins zukomme, unter Hinweis auf seinen "Christkindlesmarkt"-Beschluss vom 5. Juli 2006 - 26 W (pat) 77/04 - begründet, dessen Gründe es sich damit zu eigen gemacht hat.
  • BPatG, 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "akku-net" - keine Unterscheidungskraft

    Vielmehr ist ein enger beschreibender Bezug zwischen der Angabe einer Verkaufs- bzw. Angebotsstätte und bestimmten Waren jedenfalls dann gegeben, wenn es sich um die ohne weiteres verständliche Bezeichnung einer üblichen Verkaufsstätte handelt und die konkret beanspruchten Waren dort auch üblicherweise vertrieben werden (vgl. hierzu BGH GRUR-RR 2012, 135 Rn. 14 - Rheinpark-Center; GRUR 2012, 272, Rn. 14 - Rheinpark-Center Neuss; BPatG, Beschluss vom 12.10.2010, 25 W (pat) 6/10 - BIOTEEMANUFAKTUR; Beschluss vom 18.02.2010, 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; 25 W (pat) 69/10 Tea Lounge; Beschluss vom 06.11.2004, 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; Beschluss vom 30.03.2004, 27 W (pat) 335/03 - Gardinenland; Beschluss vom 09.12.2003, 27 W (pat) 96/03 - TECHNOMARKT; BPatG GRUR 2007, 61 - Christkindlesmarkt ; GRUR 2003, 1051, 1052 - rheuma-world ).
  • BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 550/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "GoldHouSe24" - keine Unterscheidungskraft

    Für die in Klasse 14 beanspruchten Waren stellt die angemeldete Wortkombination als Bezeichnung einer Verkaufsstätte für solche Produkte einen engen sachlichen Bezug zu diesen her und wird deshalb nicht als betrieblicher Herkunftshinweis aufgefasst (BPatG GRUR 2007, 61, 62 - Christkindlesmarkt; 24 W (pat) 256/03 - tabakwelt; 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA).
  • BPatG, 17.05.2017 - 26 W (pat) 541/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schwaben Bräu" - keine Unterscheidungskraft - zu den

    Sofern sich die Gesamtbezeichnung hinsichtlich der versagten Produkte in der Angabe der Herstellungs- und/oder Vertriebsstätte erschöpft, bezeichnet sie einen Umstand, der zwar die Waren selbst nicht unmittelbar betrifft, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren sieht (vgl. BGH a. a. O. Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; BPatG 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; GRUR 2007, 61, 62 - Christkindlesmarkt).
  • BPatG, 28.02.2012 - 24 W (pat) 522/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Station24" - keine Unterscheidungskraft

    v. 21. Juli 2010 (Nr. 31) - Rheinpark-Center; BPatG GRUR 2007, 61 - Christkindlesmarkt; GRUR 2007, 58, 60 f. - BuchPartner , GRUR 2003, 1051, 1052 - rheuma-world ; BPatG 27 W (pat) 96/03, Entsch.
  • BPatG, 30.05.2007 - 29 W (pat) 75/05
    Es handelt sich auch um keinen werbenden Begriff, mit dem üblicherweise derartige Waren bezeichnet werden (BGH GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard; BPatG GRUR 2007, 61 - Christkindlesmarkt).
  • BPatG, 23.06.2017 - 26 W (pat) 544/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Schloss (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Das angemeldete Wort-/Bildzeichen bezeichnet somit einen Umstand, der zwar die Waren selbst nicht unmittelbar betrifft, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu ihnen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt als solchen ohne weiteres und ohne Unklarheiten erfasst und in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren sieht (vgl. BGH a. a. O. Rdnr. 12 - DüsseldorfCongress; BPatG 33 W (pat) 525/12 - Fashion Tower; 25 W (pat) 70/09 - CHOCOLATERIA; GRUR 2007, 61, 62 - Christkindlesmarkt).
  • BPatG, 27.06.2007 - 29 W (pat) 75/05
    Es handelt sich auch um keinen werbenden Begriff, mit dem üblicherweise derartige Waren bezeichnet werden (BGH GRUR 2005, 417, 419 - BerlinCard; BPatG GRUR 2007, 61 - Christkindlesmarkt).
  • BPatG, 23.04.2007 - 26 W (pat) 69/04
    Dem Markenbestandteil "Christkindle(s)" kommt in Verbindung mit dem Gattungsbegriff "Glühwein" allein die Funktion der zeitlichen Bezugnahme auf das christliche Weihnachtsfest und der im Vorfeld stattfindenden Weihnachtsmärkte bzw. Christkindl(es)märkte (vgl. insoweit BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 77/04 - Christkindlesmarkt) sowie der hiervon abgeleiteten Erwartung der traditionellen Geschmackrichtung eines dort ausgeschenkten Glühweins zu.
  • BPatG, 01.02.2017 - 29 W (pat) 24/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nikolausdorf" - geographische Herkunftsangabe -

  • BPatG, 10.04.2017 - 26 W (pat) 569/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Villa am Weinberg" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 15.06.2011 - 26 W (pat) 99/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Francfort Trade House" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 25.08.2009 - 25 W (pat) 120/09
  • BPatG, 16.03.2023 - 25 W (pat) 521/21
  • BPatG, 18.06.2013 - 24 W (pat) 534/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "om store" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 13.07.2011 - 26 W (pat) 515/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Carrystore" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 08.06.2011 - 26 W (pat) 98/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "CASA DEL ESPRESSO" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 12.06.2017 - 26 W (pat) 555/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weinpalais Nordheim" - keine Unterscheidungskraft

  • BPatG, 07.07.2009 - 24 W (pat) 60/07
  • BPatG, 11.06.2008 - 32 W (pat) 156/07
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