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   BPatG, 05.03.2008 - 26 W (pat) 8/06   

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BPatG, Entscheidung vom 05.03.2008 - 26 W (pat) 8/06 (https://dejure.org/2008,34594)
BPatG, Entscheidung vom 05. März 2008 - 26 W (pat) 8/06 (https://dejure.org/2008,34594)
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BPatG, Entscheidung vom 05.12.2007 - 26 W (pat) 8/06 (https://dejure.org/2007,36183)
BPatG, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 26 W (pat) 8/06 (https://dejure.org/2007,36183)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 05.12.2007 - 26 W (pat) 8/06
    Hinzu kommt, dass die Markenstelle in ihrem Beschluss vom 4. November 2005 - obwohl vom erkennenden Senat bereits im vorangegangenen Beschluss für erforderlich erachtet - keine nähere Differenzierung hinsichtlich der einzelnen Dienstleistungen vorgenommen hat, die indes im Hinblick auf die Entscheidung "Fußball WM 2006" (vgl. BPatG GRUR 2006, 850, 854; ebenso PAVIS PROMA 27 W (pat) 2/07 - Tex Mex), die für die Zurückweisung einer angemeldeten Marke einen engen beschreibenden Bezug zu den jeweils beanspruchten Waren/Dienstleistungen fordert, angezeigt erscheint.
  • BPatG, 06.03.2007 - 27 W (pat) 2/07
    Auszug aus BPatG, 05.12.2007 - 26 W (pat) 8/06
    Hinzu kommt, dass die Markenstelle in ihrem Beschluss vom 4. November 2005 - obwohl vom erkennenden Senat bereits im vorangegangenen Beschluss für erforderlich erachtet - keine nähere Differenzierung hinsichtlich der einzelnen Dienstleistungen vorgenommen hat, die indes im Hinblick auf die Entscheidung "Fußball WM 2006" (vgl. BPatG GRUR 2006, 850, 854; ebenso PAVIS PROMA 27 W (pat) 2/07 - Tex Mex), die für die Zurückweisung einer angemeldeten Marke einen engen beschreibenden Bezug zu den jeweils beanspruchten Waren/Dienstleistungen fordert, angezeigt erscheint.
  • BPatG, 16.03.2005 - 26 W (pat) 9/02
    Auszug aus BPatG, 05.12.2007 - 26 W (pat) 8/06
    Auf die vom Anmelder hiergegen eingelegte Beschwerde hat der 26. Senat die Sache zur erneuten Entscheidung an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückverwiesen (vgl. 26 W (pat) 9/02) mit der Begründung, das Waren- bzw. Dienstleistungsverzeichnis enthalte nicht hinreichend geklärte Begriffe, auf deren Grundlage daher eine Beurteilung der Schutzfähigkeit nicht möglich sei.
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