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   BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09   

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https://dejure.org/2009,22689
BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09 (https://dejure.org/2009,22689)
BPatG, Entscheidung vom 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09 (https://dejure.org/2009,22689)
BPatG, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 26 W (pat) 9/09 (https://dejure.org/2009,22689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "SHOP" für Bereiche Werbung, Telekommunikation und Unterhaltung nicht als Marke eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Shop" als Marke für Werbung, Telekommunikation und Unterhaltung nicht eintragungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Shop" als Marke für Werbung, Telekommunikation und Unterhaltung nicht eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 -marktfrisch; GRUR 2004, 778 -URLAUB DIREKT).

    Wie die Markenstelle weiterhin zutreffend ausgeführt hat, vermag eine Mehrdeutigkeit eine hinreichende Unterscheidungskraft nicht zu begründen, wenn sich alle Deutungsmöglichkeiten als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Wie die Markenstelle weiterhin zutreffend ausgeführt hat, vermag eine Mehrdeutigkeit eine hinreichende Unterscheidungskraft nicht zu begründen, wenn sich alle Deutungsmöglichkeiten als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151, 1152 -marktfrisch; GRUR 2004, 778, 779 -URLAUB DIREKT).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Der Verweis auf die Entscheidung "Bürogebäude" (vgl. BGH GRUR 2005, 257 ff.) zur Verneinung der Unterscheidungskraft gehe fehl.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 -Philips; GRUR 2003, 604 ff. -Libertel).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Unterscheidungskraft im Sinn der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren/Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 428, 431 -Henkel; BGH GRUR 2008, 71, 73 -Fronthaube).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Grundsätzlich sind Ausstattungen wie Ornamente, Umrahmungen, Musterungen als nicht unterscheidungskräftig anzusehen, wenn sie lediglich als schmückendes Hervorhebungsmittel dienen (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 -St. Pauli Girl), auch wenn die Tatsache, dass eine Marke bzw. deren grafische Ausgestaltung als sog. "Eyecatcher" auch einen Blickfang darstellen soll, für sich gesehen der Unterscheidungskraft nicht entgegensteht.
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenoder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2002, 804, 805, 809 -Philips; GRUR 2003, 604 ff. -Libertel).
  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung fremdsprachige Begriffe den entsprechenden deutschen gleichzustellen, sofern sie geläufige warenbeschreibende Bezeichnungen darstellen, die von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen auch verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1047, 1049 -LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER).
  • BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 120/02
    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Der Verweis auf die Voreintragung "FRISH" (vgl. PAVIS PROMA 25 W (pat) 120/02) gehe fehl, da es sich dort um eine nicht existente Wortabwandlung handele.
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 9/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2001, 1153, 1154 -marktfrisch; GRUR 2004, 778 -URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 24.05.2007 - I ZB 37/04

    Fronthaube

  • EuGH, 08.04.2003 - C-53/01

    Linde

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

  • BPatG, 17.03.2014 - 28 W (pat) 42/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "MASTERSHOP" - Unterscheidungskraft -

    Der Begriff "Shop" ist dabei nicht nur für Waren gebräuchlich, sondern auch in Bezug auf Dienstleistungen nicht ungewöhnlich (vgl. auch die diesbezüglichen Feststellungen in BPatG, Beschluss vom 20. Juni 2001, 29 W (pat) 22/00 - Smart Shop; Beschluss vom 11. Februar 2009, 26 W (pat) 9/09 - SHOP).
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