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BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 92/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- markenmagazin:recht
§ 9 MarkenG
Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-/Bildmarken "STRIKE ORIGINAL” und "STRIKE MAKER” - markenmagazin:recht
Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Wort-/Bildmarken "STRIKE ORIGINAL” und "STRIKE MAKER”
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BPatG, 21.12.2004 - 24 W (pat) 43/03
Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 92/07
Es ist nämlich davon auszugehen, dass in der Widerspruchsmarke die optisch in gleicher Schriftart und -größe gehaltenen sowie räumlich aufeinander bezogenen Wortbestandteile "STRIKE" und "MAKER" aufgrund des ebenfalls aufeinander bezogenen Sinngehalts einen in sich geschlossenen Gesamtbegriff bilden, weshalb sich der ganz überwiegende Teil des Verkehrs in der Widerspruchsmarke nicht an dem Bestandteil "STRIKE" allein orientieren wird (vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; BPatG GRUR 2005, 772, 773 -Public/PUBLIC NATION). - BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04
MEY/Ella May
Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 92/07
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Warenund Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May; GRUR 2007, 235 ff. -Goldhase). - BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03
coccodrillo
Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 92/07
Selbst unter der Annahme, dass in der angegriffenen Marke der Zeichenbestandteil "STRIKE" gegenüber dem Bildbestandteil nach dem Grundsatz "Wort vor Bild" hervortritt (vgl. BGH GRUR 2004, 775, 776 -EURO 2000; GRUR 2006, 60, 62 -cocodrillo) und der Bestandteil "ORIGINAL", der optisch untergeordnet in etwas kleinerer, dünnerer Schriftart erscheint, von äußerst geringer Kennzeichnungskraft ist und deshalb im Gesamteindruck eher vernachlässigt wird, besteht keine klangliche Verwechslungsgefahr zur Widerspruchsmarke.
- BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02
il Padrone/Il Portone
Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 92/07
Im jeweiligen Gesamteindruck, den die Marken hervorrufen (vgl. BGH GRUR 2005, 326, 327 -il Padrone/Il Portone) unterscheiden sich die Vergleichsmarken schriftbildlich hinreichend deutlich voneinander aufgrund der jeweils unterschiedlichen Bildbestandteile sowie aufgrund der zusätzlichen Wortbestandteile "ORIGINAL" in der jüngeren Marke sowie "MAKER" in der Widerspruchsmarke. - BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01
"Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken
Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 92/07
Es ist nämlich davon auszugehen, dass in der Widerspruchsmarke die optisch in gleicher Schriftart und -größe gehaltenen sowie räumlich aufeinander bezogenen Wortbestandteile "STRIKE" und "MAKER" aufgrund des ebenfalls aufeinander bezogenen Sinngehalts einen in sich geschlossenen Gesamtbegriff bilden, weshalb sich der ganz überwiegende Teil des Verkehrs in der Widerspruchsmarke nicht an dem Bestandteil "STRIKE" allein orientieren wird (vgl. BGH GRUR 2004, 598, 599 -Kleiner Feigling; BPatG GRUR 2005, 772, 773 -Public/PUBLIC NATION). - BGH, 26.10.2006 - I ZR 37/04
Goldhase
Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 92/07
Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungskriterien der Warenund Dienstleistungsähnlichkeit, der Markenähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2005, 513, 514 -MEY/Ella May; GRUR 2007, 235 ff. -Goldhase). - BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01
EURO 2000
Auszug aus BPatG, 14.01.2009 - 26 W (pat) 92/07
Selbst unter der Annahme, dass in der angegriffenen Marke der Zeichenbestandteil "STRIKE" gegenüber dem Bildbestandteil nach dem Grundsatz "Wort vor Bild" hervortritt (vgl. BGH GRUR 2004, 775, 776 -EURO 2000; GRUR 2006, 60, 62 -cocodrillo) und der Bestandteil "ORIGINAL", der optisch untergeordnet in etwas kleinerer, dünnerer Schriftart erscheint, von äußerst geringer Kennzeichnungskraft ist und deshalb im Gesamteindruck eher vernachlässigt wird, besteht keine klangliche Verwechslungsgefahr zur Widerspruchsmarke.