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   BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09   

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BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09 (https://dejure.org/2009,27237)
BPatG, Entscheidung vom 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09 (https://dejure.org/2009,27237)
BPatG, Entscheidung vom 16. September 2009 - 26 W (pat) 93/09 (https://dejure.org/2009,27237)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09
    B. EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 22 -Sabèl/Puma; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09
    Für die Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken ist auf den Gesamteindruck abzustellen, den sie dem angesprochenen Verkehr, im Regelfall also dem normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der Waren vermitteln (BGH GRUR 2005, 326 - il Padrone/Il Portone).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09
    B. EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 22 -Sabèl/Puma; BGH GRUR 2008, 903, Nr. 10 - SIERRA ANTIGUO).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09
    Dies gilt besonders in Fällen, in denen die Endungen nicht markant in Erscheinung treten oder wenig einprägsam gebildet sind (BGH GRUR 2003, 1047, 1049 - Kellog's/Kelly's).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09
    Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Verkehr die beiden Marken regelmäßig nicht gleichzeitig nebeneinander wahrnimmt und häufig nur ungenau in Erinnerung hat, sowie des Erfahrungssatzes, dass übereinstimmende Elemente von Marken besser im Gedächtnis bleiben und deshalb stärker ins Gewicht fallen als etwaige Unterschiede (BGH GRUR 2004, 783 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX), reichen die Unterschiede der die beiderseitigen Marken prägenden Wörter "MAX" bzw. "Maxl" in klanglicher Hinsicht nicht aus, um die Gefahr von Verwechslungen der Marken bei einer Benutzung für die identische Ware "'Bier" verneinen zu können.
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09
    Vielmehr kann auch ein einzelner Markenbestandteil eine selbständig kollisionsbegründende Bedeutung haben, wenn er den Gesamteindruck der mehrgliedrigen Marke prägt (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044, Nr. 29 - THOMSON LIFE; BGH a. a. O.
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09
    Eine Prägung des Gesamteindrucks einer Marke durch einen ihrer Bestandteile kommt insbesondere dann in Betracht, wenn dieser Bestandteil eine normale oder gesteigerte Kennzeichnungskraft aufweist und die übrigen Bestandteile für die angesprochenen Verkehrskreise, etwa wegen ihres warenbeschreibenden Charakters und/oder ihrer Stellung innerhalb der Gesamtmarke, in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 95/95

    "Analgin"; Schutz der Vorbenutzung eines Zeichens; Beantragung markenrechtlichen

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09
    Auch der Einwand der Markeninhaberin, dass die angegriffene Marke gegenüber den Widerspruchsmarken ein älteres Recht i. S. d. § 4 Nr. 2 MarkenG darstelle, kann der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, weil der Inhaber der angegriffenen Marke hiermit im markenrechtlichen Widerspruchsverfahren nicht gehört werden kann (BGH GRUR 1998, 412, 414 - Analgin).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Auszug aus BPatG, 16.09.2009 - 26 W (pat) 93/09
    Im übrigen sind tatsächlich vorgekommene Verwechslungen keine notwendige Voraussetzung für die Bejahung der Gefahr von Verwechslungen i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 1991, 609, 611 - SL).
  • BPatG, 22.05.2023 - 26 W (pat) 40/20
    Dieser Auffassung folge offenbar auch der 26. Senat des BPatG in seinen Entscheidungen zu "Maxl Bräu" (26 W (pat) 93/09 - Maxl Pilsener/Maxl Bräu/Maxl) und "Wilhelmsbader Hofbräu" (26 W (pat) 558/11).

    Damit sind die Beschlüsse des 26. Senats von 2009 und 2012 zu "MAX Pilsener/Maxl Bräu/Maxl" (26 W (pat) 93/09) und "Wilhelmsbader Hofbräu" (26 W (pat) 558/11), in denen der Eindruck entstanden sein kann, dass "Bräu" nur im Sinne von Brauerei verstanden wird, überholt.

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