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   BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06   

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https://dejure.org/2008,20644
BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06 (https://dejure.org/2008,20644)
BPatG, Entscheidung vom 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06 (https://dejure.org/2008,20644)
BPatG, Entscheidung vom 27. August 2008 - 26 W (pat) 94/06 (https://dejure.org/2008,20644)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.09.1979 - I ZB 2/78

    Verwechslungsgefahr eines Markennamens für Wein mit einem Weinanbaugebiet -

    Auszug aus BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06
    Davon ist früher häufig bei Bezeichnungen ausgegangen worden, die den Eindruck einer in Wirklichkeit nicht existierenden Weinlage erweckten und deshalb zu unzutreffenden Qualitätsvorstellungen führen konnten (BGH GRUR 1980, 173, 174 -FÜRSTENTHALER; BPatG GRUR 1992, 170 -Schloß Caestrich; GRUR 1998, 717 -Rosenfelder).

    Insoweit ist nur eine Täuschung über die Tatsache, dass der Wein aus einer Lage stammt, für die Verbraucher relevant, die mit derartigen Bezeichnungen Qualitätsvorstellungen verbinden (vgl. BGH GRUR 1980, 173, 174 -Fürstenthaler), die -wenn der Wein aus einer anders lautenden Lage stammt -erfüllt werden können, weil die Weine aus einer in Achkarren existierenden Lage stammen.

  • BPatG, 05.11.1997 - 26 W (pat) 60/96

    Markenschutz - Ausschluß bei Verwendung einer scheingeographischen Angabe

    Auszug aus BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06
    Davon ist früher häufig bei Bezeichnungen ausgegangen worden, die den Eindruck einer in Wirklichkeit nicht existierenden Weinlage erweckten und deshalb zu unzutreffenden Qualitätsvorstellungen führen konnten (BGH GRUR 1980, 173, 174 -FÜRSTENTHALER; BPatG GRUR 1992, 170 -Schloß Caestrich; GRUR 1998, 717 -Rosenfelder).
  • BGH, 18.04.2002 - I ZR 72/99

    "Original Oettinger"; Produktion von Waren an einer von der geographischen

    Auszug aus BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06
    Bei ihrer Beurteilung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 -Original Oettinger; BPatGE 43, 30, 33 -Herrenstein), wobei in erster Linie die Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen maßgeblich sind, aber auch die Hersteller und Händler der betroffenen Waren bzw. die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (EuGH GRUR 2004, 682, 683, Nr. 23-25 -Bostongurka).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06
    Für die Feststellung der insoweit maßgeblichen Auffassung des Durchschnittsverbrauchers kann der Prüfer oder Richter seine eigene Sachkunde und Lebenserfahrung einsetzen, die sowohl daraus resultieren kann, dass der Prüfer oder Richter zu den von den jeweiligen Waren und Dienstleistungen angesprochenen Verkehrskreisen zählt, als auch darauf beruhen kann, dass er mit entsprechenden markenrechtlichen Sachverhalten ständig befasst ist (BGH GRUR 2002, 550, 552 -Elternbriefe; GRUR 2004, 244, 245 -Marktführerschaft).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-371/02

    Björnekulla Fruktindustrier

    Auszug aus BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06
    Bei ihrer Beurteilung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 -Original Oettinger; BPatGE 43, 30, 33 -Herrenstein), wobei in erster Linie die Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen maßgeblich sind, aber auch die Hersteller und Händler der betroffenen Waren bzw. die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (EuGH GRUR 2004, 682, 683, Nr. 23-25 -Bostongurka).
  • BPatG, 10.02.1999 - 26 W (pat) 96/98

    Irreführung durch Verwendung eines Heiligennamens als Weinbezeichnung

    Auszug aus BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06
    Gegenüber einer solchen Annahme ist die neuere Rechtsprechung jedoch immer zurückhaltender geworden, weil im registerrechtlichen Markeneintragungsund -löschungsverfahren die Vorstellungen des Verkehrs über Lagenamen nicht ohne weiteres feststellbar sind (BPatGE 31, 262 -MONTE GAUDIO; 40, 149 -Villa Marzolini; BPatG GRUR 1996, 885 -Schloß Wachenheim; GRUR 1999, 931, 932 -St. Ursula; BPatGE a. a. O. -HERRENSTEIN).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06
    Für die Feststellung der insoweit maßgeblichen Auffassung des Durchschnittsverbrauchers kann der Prüfer oder Richter seine eigene Sachkunde und Lebenserfahrung einsetzen, die sowohl daraus resultieren kann, dass der Prüfer oder Richter zu den von den jeweiligen Waren und Dienstleistungen angesprochenen Verkehrskreisen zählt, als auch darauf beruhen kann, dass er mit entsprechenden markenrechtlichen Sachverhalten ständig befasst ist (BGH GRUR 2002, 550, 552 -Elternbriefe; GRUR 2004, 244, 245 -Marktführerschaft).
  • BPatG, 23.02.2000 - 26 W (pat) 165/97
    Auszug aus BPatG, 27.08.2008 - 26 W (pat) 94/06
    Bei ihrer Beurteilung ist auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren und Dienstleistungen abzustellen (BGH GRUR 2002, 1074, 1076 -Original Oettinger; BPatGE 43, 30, 33 -Herrenstein), wobei in erster Linie die Abnehmer dieser Waren und Dienstleistungen maßgeblich sind, aber auch die Hersteller und Händler der betroffenen Waren bzw. die Erbringer der betroffenen Dienstleistungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (EuGH GRUR 2004, 682, 683, Nr. 23-25 -Bostongurka).
  • BPatG, 12.08.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Art. 48 der VO (EG) Nr. 1493/1999 entspreche § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG, dessen Voraussetzungen nicht gegeben seien (vgl. BPatG 26 W (pat) 94/06 - ACHKARRER CASTELLO).
  • BPatG, 10.10.2019 - 26 W (pat) 25/14
    Art. 48 der VO (EG) Nr. 1493/1999 entspreche § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG, dessen Voraussetzungen nicht gegeben seien (vgl. BPatG 26 W (pat) 94/06 - ACHKARRER CASTELLO).
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