Rechtsprechung
OLG Köln, 17.07.1995 - 26 WF 42/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
ZPO § 91 I 2; BRAGO §§ 31, 52, 53
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO §§ 31, 52, 53; ZPO § 91 Abs. 1 S. 2
Erstattungsfähigkeit der Gebühren der Unterbevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines Unterbevollmächtigten; Zulässigkeit einer Beschwerde
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 03.11.1999 - 17 W 201/99
Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten
Nach der Rechtsprechung des 26. Zivilsenats des OLG Köln (Beschl. v. 17.07.1995 - 26 WF 42/95, JurBüro 1996, 942), der sich der erkennende Senat anschließt, sind die durch die Beauftragung eines Hauptbevollmächtigten am Wohnsitz der Partei und eines Unterbevollmächtigten am Ort des Prozeßgerichts entstandenen Mehrkosten nur insoweit erstattungsfähig, als sie die Kosten eines Hauptbevollmächtigten am Prozeßgericht und eines notwendigen Verkehrsanwalts am Wohnort der Partei nicht übersteigen.