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   OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95   

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https://dejure.org/1995,11014
OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95 (https://dejure.org/1995,11014)
OLG München, Entscheidung vom 11.09.1995 - 26 WF 957/95 (https://dejure.org/1995,11014)
OLG München, Entscheidung vom 11. September 1995 - 26 WF 957/95 (https://dejure.org/1995,11014)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 91a
    Anspruch auf Zustimmung zum Realsplitting

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Passau - F 133/95
  • OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 15.10.1990 - 10 WF 383/90
    Auszug aus OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95
    Ihre rechtliche Verpflichtung, der Durchführung des Realsplittings zuzustimmen, ist zu unterscheiden von den tatsächlichen Angaben der Parteien zur Höhe der Unterhaltsleistung (vgl. OLG Hamm FamRZ 1991, S. 830).
  • OLG Hamm, 07.02.1990 - 11 UF 413/89
    Auszug aus OLG München, 11.09.1995 - 26 WF 957/95
    Die Frage des steuerlichen Umfangs der Unterhaltsleistungen, die in verschiedenster Form erbracht werden können, wie z.B. in Form von Sachleistungen (Vorhalten von Wohnraum oder eines Pkw), Übernahme von Zins- und Tilgungsleistungen auf Darlehensverpflichtungen, Zahlungen von Prozeßkostenvorschüssen usw. würde im Verfahren vor dem Familiengericht vielfach die Hinzuziehung eines steuerrechtlichen Sachverständigen erfordern, ohne daß deswegen eine für die Finanzbehörden verbindliche vorläge (vgl. zum Ganzen OLG Hamm FamRZ 1990, S. 1004, 1005).
  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Deshalb ist ein Ehegatte - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs - auch dann zur Abgabe der Zustimmungserklärung zu dem begrenzten Realsplitting verpflichtet, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach als Unterhaltsleistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG anerkannt werden (OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1049, 1050; OLG Hamm FamRZ 1990, 1004, 1005; OLG München OLG Report 1995, 236, 237 Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1569 Rdn. 14; Kalthoener/Büttner Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl. Rdn. 877; Wendl/Haußleiter Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 4. Aufl. § 1 Rdn. 474).
  • OLG München, 10.03.1997 - 26 WF 615/97

    Zustimmungspflicht des Unterhaltsberechtigten zum Realsplitting

    Allerdings darf der zustimmungspflichtige Ehegatte seine grundsätzlich nicht einschränkbare Zustimmungserklärung, weil er keine aus seiner Sicht unwahren Angaben zu bestätigen braucht, mit dem Zusatz versehen, daß er die Höhe der Unterhaltsleistungen anders als der unterhaltspflichtige Ehegatte beurteile und seinerseits - ungeachtet der unbeschränkten Zustimmung - nur den Empfang einer geringeren Leistung bestätigen könne (vgl. OLG München OLG-Report München 1995, S. 236, 237).
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