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   VGH Bayern, 03.06.2004 - 26 ZS 98.2985   

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VGH Bayern, 03.06.2004 - 26 ZS 98.2985 (https://dejure.org/2004,66591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.06.2004 - 26 ZS 98.2985 (https://dejure.org/2004,66591)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 26 ZS 98.2985 (https://dejure.org/2004,66591)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Aachen, 21.05.2015 - 5 K 1344/13

    Protestcamp Hambacher Forst: Klage gegen Räumungsverfügung ohne Erfolg

    Dabei brauchte die Kammer nicht zu entscheiden, ob eine Duldungsverfügung, durch welche eine zivilrechtliche Rechtsposition Dritter ausgeräumt werden soll, bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Zwangsmittelandrohung, so: Oberverwaltungsgericht Reinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2009 - 8 A 10502/09 -, BRS 74 Nr. 209 = juris Rn. 17 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 26 ZS 98.2985 -, juris Rn. 33, oder erst zu einen späteren Zeitpunkt (bis zum Beginn oder Ablauf der Erfüllungsfrist bzw. bis zur Festsetzung oder Anwendung des Zwangsmittels) vorliegen muss.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2009 - 8 A 10502/09

    Rechtswidrigkeit einer mit einer Beseitigungsverfügung verbundenen

    Die Zwangsmittelandrohung darf danach nur dann mit dem Grundverwaltungsakt verbunden werden, wenn keine Vollstreckungshindernisse eine Befolgung der behördlichen Anordnung unmöglich machen (vgl. OVG RP, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 26.9.2005 - 8 A 10751/05.OVG -, S. 3 BA; OVG NRW, Urteil vom 13.2.1987, BRS 47, 480, 482; BayVGH, Beschluss vom 3.6.2004 - 26 ZS 98.2985 -, nur juris, Rn. 33).
  • VG Berlin, 08.10.2015 - 19 L 294.15

    Keine Riesenplakatwerbung am Ernst-Reuter-Platz

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Duldungsverfügung, durch die eine zivilrechtliche Rechtsposition Dritter ausgeräumt werden soll, bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der Zwangsmittelandrohung vorliegen muss (so OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. November 2009 - OVG 8 A 10502/09 -, NVwZ-RR 2010, 214 ; Bayerischer VGH, Beschluss vom 3. Juni 2004 - VGH 26 ZS 98.2985 -, juris Rn. 33) oder auch noch nachträglich erlassen werden kann (bis zum Beginn oder Ablauf der Erfüllungsfrist bzw. bis zur Festsetzung oder Anwendung des Zwangsmittels; offen gelassen auch von VG Aachen, Urteil vom 21. Mai 2015 - VG 5 K 1344/13 -, juris Rn. 102 ff.).
  • VG Würzburg, 08.03.2022 - W 4 K 20.553

    Anfechtungsklage gegen isolierte Zwangsgeldandrohung, weiterhin bestehende

    Der Duldungsverpflichtung der Klägerin steht auch kein Vollstreckungshindernis entgegen, das zur Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohung führen könnte (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 3.6.2004 - 26 ZS 98.2985 - juris Rn. 33; Harrer/Kugele/Thum/Tegethoff, Verwaltungsrecht in Bayern, Stand: 1.3.2020, Art. 38 Ziffern 2 und 3).
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