Weitere Entscheidung unten: KAG Mainz, 20.03.2014

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   RG, 18.06.1913 - Rep. I. 26/13   

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RG, 18.06.1913 - Rep. I. 26/13 (https://dejure.org/1913,88)
RG, Entscheidung vom 18.06.1913 - Rep. I. 26/13 (https://dejure.org/1913,88)
RG, Entscheidung vom 18. Juni 1913 - Rep. I. 26/13 (https://dejure.org/1913,88)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haben die auf dem Schiffe zur Beförderung kommenden Postsendungen zur großen Haverei beizutragen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Große Haverei; Beitragspflicht der Post

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 82, 417
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Rechtsprechung
   KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13 Mz   

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KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13 Mz (https://dejure.org/2014,37280)
KAG Mainz, Entscheidung vom 20.03.2014 - M 26/13 Mz (https://dejure.org/2014,37280)
KAG Mainz, Entscheidung vom 20. März 2014 - M 26/13 Mz (https://dejure.org/2014,37280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bistummainz.de PDF

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

  • zmv-online.de PDF

    Zustimmung zur Eingruppierung - Sozialpädagogin - Anlage 33 AVR

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13
    Die vorliegende Zielgruppe, die SchuB-Klassenbesucher, wiesen Parallelen zu der Zielgruppe auf, die den Aufgabenstellungen der Sozialarbeiterin aus der Entscheidung des KAG-Rottenburg - Stuttgart vom 20.01.2012 - AS 19/11 zu Grunde gelegen haben.

    Schwierige Tätigkeiten liegen auch vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit so herausheben, dass im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Tätigkeiten gefordert sind oder besondere einschlägige sozialpädagogische Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg - Stuttgart vom 20.01.2012 - AS 19/11).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, der dem Kirchlichen Arbeitsgericht Rottenburg-Stuttgart im dortigen Verfahren AS 19/11 vorgelegen hat.

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13
    Ist ein Heraushebungsmerkmal erforderlich, um schwere sozialpädagogische Tätigkeiten bejahen zu können, dann müssen insoweit nicht mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Klägers dieses Merkmal erfüllen (BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10; BAG 21.08.2013 - 4 AZR 933/11).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13
    Ist ein Heraushebungsmerkmal erforderlich, um schwere sozialpädagogische Tätigkeiten bejahen zu können, dann müssen insoweit nicht mindestens die Hälfte der Gesamtarbeitszeit des Klägers dieses Merkmal erfüllen (BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10; BAG 21.08.2013 - 4 AZR 933/11).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13
    Die dort genannten Personengruppen weisen allgemeine Sozialisationsdefizite auf (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 495/94, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13
    Mit den konkreten Tätigkeitsbeispielen hat der Normgeber Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs der "schwierigen Tätigkeiten" vorgegeben (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 4 AZR 139/95, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 26/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitsvorgang definiert als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeiten eines Angestellten (vgl. etwa BAG, NZA 1996, 657).
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