Weitere Entscheidung unten: RG, 10.05.1919

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   LG Dresden, 26.02.2018 - O 260/18   

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LG Dresden, 26.02.2018 - O 260/18 (https://dejure.org/2018,29552)
LG Dresden, Entscheidung vom 26.02.2018 - O 260/18 (https://dejure.org/2018,29552)
LG Dresden, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - O 260/18 (https://dejure.org/2018,29552)
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Rechtsprechung
   RG, 10.05.1919 - Rep. V. 260/18   

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RG, 10.05.1919 - Rep. V. 260/18 (https://dejure.org/1919,37)
RG, Entscheidung vom 10.05.1919 - Rep. V. 260/18 (https://dejure.org/1919,37)
RG, Entscheidung vom 10. Mai 1919 - Rep. V. 260/18 (https://dejure.org/1919,37)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Erfordernisse des Urteilstatbestandes. 2. Kann ein Teilurteil erlassen werden, wenn ein geltend gemachter einheitlicher Schadensersatzanspruch insoweit für unbegründet erachtet wird, als der Schaden in einem Teile des in Betracht kommenden Zeitraums entstanden sein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 96, 8
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.10.1953 - II ZR 170/52

    Schiedsspruch mit Aufrechnungsvorbehalt

    Immer muss der Schiedsspruch das Schiedsverfahren erledigen, sei es, dass durch ihn der dem Schiedsgericht zur Entscheidung vorgelegte Prozeßstoff in seiner Gänze erledigt wird, sei es, dass es über einen Teil, der für sich selbständig ist, entscheidet, wie dies bei einem Spruch über, einen grössenmässigen Teil des Klaganspruchs der Fall ist (RGZ 96, 8 [11]; 74, 307; Baumbach-Lauterbach 1952 zu § 1039 ZPO Anm. 1; Baumbach: Das privatrechtliche Schiedsgerichtsverfahren nach dem heutigen deutschen Recht 1926 S 199).
  • BGH, 20.11.1959 - IV ZR 111/59

    Rechtsmittel

    Denn damit wird nicht über den erhobenen Anspruch entschieden, sondern über einzelne Elemente, die für die Höhe des Anspruchs maßgebend sind; über diese aber kann kein der Rechtskraft fähiges Erkenntnis ergehen (RGZ 96, 8, 11; BGHZ 3, 244, 247 [BGH 18.10.1951 - IV ZR 122/50]; 8, 383, 384) [BGH 05.02.1953 - III ZR 105/51].
  • BGH, 26.02.1960 - IV ZR 229/59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat damit nicht über den erhobenen Anspruch entschieden, sondern über einzelne für die Höhe des Anspruchs maßgebende Elemente; über diese aber kann kein der Rechtskraft fähiges Erkenntnis ergehen (RGZ 96, 8; BGHZ 3, 244, 247 [BGH 18.10.1951 - IV ZR 122/50]; 3, 383, 384) [BGH 15.11.1951 - IV ZR 72/51].
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