Rechtsprechung
RG, 08.11.1890 - Rep. I. 260/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Bedeutung des Prolongationsgeschäftes im Börsenverkehre. Wird durch Abschluß eines Prolongationsgeschäftes, bevor der Abwickelungskurs für das bisher laufende Zeitgeschäft feststeht, letzteres zum reinen Differenzgeschäfte?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Report; Prolongationsgeschäft; Differenzgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 28, 25
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02
Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen
(2) In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird ein Haftungsausschluß bei sportlicher Betätigung für den Fall, daß kein oder kein gewichtiger Regelverstoß bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, vielfach auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele bejaht (vgl. OLG Celle, VersR 1980, 874 - Motorsport mit Gelände-Motorrädern - OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 210 - Trabrennen - VersR 1996, 343 - organisierte Radwanderung - NJW-RR 1997, 408 - GoKart-Fahrt - OLG Düsseldorf, DAR 2000, 566 - ADAC-500 km-Rennen auf dem Nürburgring - OLG Hamm, VersR 1985, 296 - Squash-Trainingsspiel - OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248 - Gokart-Rennen -, der erkennende Senat hat die Revision gegen dieses Urteil mit Beschluß vom 16. April 1991 - VI ZR 260/90 - nicht angenommen; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1366 - Radtrainingsfahrt -, der erkennende Senat hat die Revision gegen dieses Urteil mit Beschluß vom 14. Juni 1994 - VI ZR 242/93 - nicht angenommen; anders etwa: OLG Hamm, NJW-RR 1990, 925 - Segelwettkampf - OLG Karlsruhe, NJW 1978, 705 - Hochgebirgstour - VersR 1990, 1405 - Abschlußtraining bei Fahrerlehrgang eines Motorsportclubs - OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 1369 - Motorradrallye auf dem Nürburgring -).