Rechtsprechung
AG München, 14.07.2017 - 264 C 3597/17 |
Volltextveröffentlichung
- IWW
Versorgungsvertrag
Kurzfassungen/Presse (10)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Die irrtümlich zu niedrige Stromrechnung
- lawblog.de (Kurzinformation)
Stromrechnung schließt Nachforderungen nicht aus
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eine korrigierte Stromrechnung nach über zwei Jahren
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Stromrechnung - Zwei Jahre nach Kündigung verlangt Stromlieferant über 800 Euro
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Irrtümlich zu niedrige Stromrechnung kann nachträglich korrigiert werden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Die irrtümlich zu niedrige Stromrechnung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Stromversorger verrechnet sich - Das Energieunternehmen darf eine versehentlich zu niedrige Rechnung auch nach zwei Jahren korrigieren
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Energielieferant kann irrtümlich zu niedrige Stromrechnung nach gut zwei Jahren korrigieren
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Nachforderung durch Stromversorger bei zu niedriger Schlussrechnung rechtens
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nachforderung für Stromrechnung rechtmäßig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 27.04.2016 - 27 U 24/15
Verwirkung des Anspruchs eines Stromversorgers auf Nachzahlung von …
Auszug aus AG München, 14.07.2017 - 264 C 3597/17
Vielmehr handelt es sich um eine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Erklärungswert (OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 21107), für den Beklagten war auch ohne einen ausdrücklichen Vorbehalt in der Rechnung erkennbar, dass die Beklagte allein die Zahlung einfordern wollte, ohne dadurch eine Erklärung über eine eventuell höhere Zahlungsverpflichtung bei tatsächlich höherem Stromverbrauch abgeben zu wollen.Diese Zeitspanne ist kürzer als die gesetzliche Verjährungsfrist und kann damit nicht das Zeitmoment erfüllen (OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 21107), da die Verjährungsfrist dem C 359747 - Seite 5 -.
- OLG München, 29.11.1974 - 19 U 3081/74
Auszug aus AG München, 14.07.2017 - 264 C 3597/17
Ist bereits offenkundig, dass der Schuldner zahlungsunwillig ist, können entsprechende Kosten nicht geltend gemacht werden, da in diesem Fall weitere vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten erkennbar aussichtsios sind *(OLG München NJW 1975, 832;… Paland/Grüneberg, § 286 Rn. 46). - BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09
Stromnetznutzungsentgelt IV
Auszug aus AG München, 14.07.2017 - 264 C 3597/17
Gläubiger grundsätzlich zur Verfügung stehen muss (BGH NJW 2011, 212) und der Schuldner damit rechnen muss, bis zur Verjährung in Anspruch genommen zu werden.